Wird die Satzung kassiert?
Landratsamt legt Veto ein, Gemeinde Eching könnte klagen
Die Außenbereichssatzung „Südlicher Kaaganger“in Eching steht zur Disposition. Wie schon im Rahmen des Verfahrens seitens der Unteren Bauaufsicht angekündigt, wird die Behörde die in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossene Satzung „rechtsaufsichtlich beanstanden“.
Die Satzung soll das Bauen im äußersten Süden der Gemeinde regeln. Dort im Außenbereich existieren mehrere alte Villen – zum Teil denkmalgeschützt. Auslöser der gemeindlichen Aktivitäten ist der in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof bestätigte Beseitigungsbescheid für das sogenannte Wieland- oder Norwegerhaus. Es hatte durch Umbauten seinen Denkmalcharakter verloren und war so nach Auffassung des Landratsamtes von seinem Eigentümer zum Schwarzbau degradiert worden.
Der Gemeinderat suchte nun ein Instrument, um dieses Haus doch noch zu erhalten und auch den anderen Eigentümern mehr Spielraum bei einer Ertüchtigung ihrer Häuser einzuräumen. Eine Außenbereichssatzung erfüllt nach Ansicht des Gemeinderates diese Funktion.
Die Bauexperten im Landratsamt halten die Satzung aber wie berichtet für nicht zulässig in diesem Bereich. Verwiesen wird von den Fachleuten in Landsberg, aber auch von Anwohnern, unter anderem darauf, dass die gesetzlichen Regelungen für Bauten im Außenraum genügend Möglichkeiten, beispielsweise für eine energetische Sanierung, böten.
Laut Pressesprecher des Landratsamts, Wolfgang Müller, geht ein Schreiben zur rechtsaufsichtlichen Beanstandung nun an die Gemeinde, Bürgermeister Siegfried Luge sei schon telefonisch informiert worden. Die Gemeinde habe vier Wochen Zeit, um sich zu äußern. Diese Stellungnahme werde dann von der Rechtsaufsicht abgewogen. Blieben die rechtlichen Bedenken, werde die Satzung aufgehoben. Dagegen könne die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht klagen. Solange diese Sache offen ist, will die Behörde laut Müller beim Norwegerhaus selbst nicht aktiv werden und die Beseitigungsanordnung mittels Ersatzvornahme durchsetzen.
Luge ist nicht verwundert über diese Entwicklung: „Das war ja schon angekündigt.“Inhaltlich kann er sich noch nicht äußern. Sobald das Schreiben vorliege, werde man sich juristisch beraten lassen und die Sache dann im Gemeinderat diskutieren.