Bauer pocht auf bessere Zufahrt
Finninger Gemeinderat will Baurecht für ein Wohnhaus schaffen
Finning Um drei Bauleitverfahren ging es bei der jüngsten Finninger Gemeinderatssitzung. Beschlossen wurde nun die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „St. Sebastian“mit einer Gegenstimme. Hier soll Baurecht für ein Wohnhaus im Einheimischenmodell geschaffen werden. Auch bei der erneuten Auslegung waren wieder Stellungnahmen eingegangen, wie Matthias Goetz vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) darlegte.
Während von den Behörden keine Bedenken mehr erhoben wurden, kam erneut ein Einwand eines Nachbarn, der sich wieder mit der Zufahrtssituation des Feldweges Geigersteige zu seinem Hof beschäftigte. Die Ansicht der Gemeinde, dass durch das geplante Bauvorhaben die Zufahrt zu seinem landwirtschaftlichen Betrieb nicht schlechter wird und dies bei der Erteilung der Baugenehmigung für seinen landwirtschaftlichen Betrieb geprüft worden sein muss, teilt er nicht. Die gesicherte Zufahrt zu seinem Betrieb habe sich „im Nachhinein als nicht korrekt herausgestellt“. Er führte auch den Brandschutz an. Nun sei der richtige Zeitpunkt für eine Verbreiterung der Straße und der Kurve, forderte er.
Goetz fasste zusammen, dass sich „aus der vorliegenden Satzung kein Anspruch auf eine verbesserte Zufahrtssituation ableiten“lasse. Die Gemeinde nahm den Hinweis mit einer Gegenstimme zur Kenntnis. Ebenfalls mit einer Gegenstimme wurde die Satzung nun beschlossen.
Erneut ausgelegt wird dagegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchbergäcker“. Hier hatte der Planer Goetz selbst zwei neue Vorschläge: Zum einen empfahl er, die Festsetzungen für Stützmauern ersatzlos zu streichen, und zum anderen sollen für Bestandsgebäude, die jetzt die Abstandsflächen von drei Metern nicht einhalten, Baugrenzen festgesetzt werden. Aufgenommen wurde auch ein Hinweis aus dem Landratsamt, dass Doppelhäuser in ihrer Gestaltung aufeinander abzustimmen sind. Einstimmig votierten die Gemeinderäte für die Änderungen.
Zu einer größeren Diskussion bezüglich des richtigen Verfahrens kam es bei der Einbeziehungssatzung „Entraching Nord-Ost“. Hier soll die Einbeziehungssatzung, die schon besteht, erweitert werden, um weiteres Baurecht zu schaffen. Einen entsprechenden Antrag hatten Bauwerber aus Entraching Ende Januar gestellt. Die Pläne waren in der jüngsten Bauausschusssitzung vorberaten worden. Die dort besprochenen Änderungen waren aber nicht in der Planskizze, die Planer Goetz vorlegte, eingearbeitet.
Bürgermeister Weißenbach wollte daher diesen Punkt lieber vertagen, denn es geht auch um die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Gefordert wurde beispielsweise, den Ortsrand stärker einzugrünen und die Bauräume so zu gestalten, dass dort kein Bauen in zweiter Reihe möglich sein soll.
Roland Brenner bestand auf einer Entscheidung, da ansonsten seiner Meinung nach das Baugesuch, das dem Änderungswunsch der Einbeziehungssatzung zugrunde liegt, genehmigt wäre. Weil diese Frage in der Sitzung nicht geklärt werden konnte, fertigte Goetz einen Plan per Hand an, der als Grundlage der Entscheidung diente. Einstimmig votierten die Gemeinderatsmitglieder für die Änderung der Einbeziehungssatzung, die Kosten tragen die Antragsteller. Wie Ulrike Lang, Geschäftsstellenleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Windach auf telefonische Nachfrage des LT erläuterte, wäre in diesem Fall „keine Eile geboten“gewesen, denn bei einer Einbeziehungssatzung sei die Gemeinde an keine Fristen gebunden.