Landsberger Tagblatt

Bauer pocht auf bessere Zufahrt

Finninger Gemeindera­t will Baurecht für ein Wohnhaus schaffen

- VON RENATE GREIL

Finning Um drei Bauleitver­fahren ging es bei der jüngsten Finninger Gemeindera­tssitzung. Beschlosse­n wurde nun die Klarstellu­ngs- und Einbeziehu­ngssatzung „St. Sebastian“mit einer Gegenstimm­e. Hier soll Baurecht für ein Wohnhaus im Einheimisc­henmodell geschaffen werden. Auch bei der erneuten Auslegung waren wieder Stellungna­hmen eingegange­n, wie Matthias Goetz vom Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum München (PV) darlegte.

Während von den Behörden keine Bedenken mehr erhoben wurden, kam erneut ein Einwand eines Nachbarn, der sich wieder mit der Zufahrtssi­tuation des Feldweges Geigerstei­ge zu seinem Hof beschäftig­te. Die Ansicht der Gemeinde, dass durch das geplante Bauvorhabe­n die Zufahrt zu seinem landwirtsc­haftlichen Betrieb nicht schlechter wird und dies bei der Erteilung der Baugenehmi­gung für seinen landwirtsc­haftlichen Betrieb geprüft worden sein muss, teilt er nicht. Die gesicherte Zufahrt zu seinem Betrieb habe sich „im Nachhinein als nicht korrekt herausgest­ellt“. Er führte auch den Brandschut­z an. Nun sei der richtige Zeitpunkt für eine Verbreiter­ung der Straße und der Kurve, forderte er.

Goetz fasste zusammen, dass sich „aus der vorliegend­en Satzung kein Anspruch auf eine verbessert­e Zufahrtssi­tuation ableiten“lasse. Die Gemeinde nahm den Hinweis mit einer Gegenstimm­e zur Kenntnis. Ebenfalls mit einer Gegenstimm­e wurde die Satzung nun beschlosse­n.

Erneut ausgelegt wird dagegen die 5. Änderung des Bebauungsp­lanes „Kirchbergä­cker“. Hier hatte der Planer Goetz selbst zwei neue Vorschläge: Zum einen empfahl er, die Festsetzun­gen für Stützmauer­n ersatzlos zu streichen, und zum anderen sollen für Bestandsge­bäude, die jetzt die Abstandsfl­ächen von drei Metern nicht einhalten, Baugrenzen festgesetz­t werden. Aufgenomme­n wurde auch ein Hinweis aus dem Landratsam­t, dass Doppelhäus­er in ihrer Gestaltung aufeinande­r abzustimme­n sind. Einstimmig votierten die Gemeinderä­te für die Änderungen.

Zu einer größeren Diskussion bezüglich des richtigen Verfahrens kam es bei der Einbeziehu­ngssatzung „Entraching Nord-Ost“. Hier soll die Einbeziehu­ngssatzung, die schon besteht, erweitert werden, um weiteres Baurecht zu schaffen. Einen entspreche­nden Antrag hatten Bauwerber aus Entraching Ende Januar gestellt. Die Pläne waren in der jüngsten Bauausschu­sssitzung vorberaten worden. Die dort besprochen­en Änderungen waren aber nicht in der Planskizze, die Planer Goetz vorlegte, eingearbei­tet.

Bürgermeis­ter Weißenbach wollte daher diesen Punkt lieber vertagen, denn es geht auch um die Abgrenzung von Innen- und Außenberei­ch. Gefordert wurde beispielsw­eise, den Ortsrand stärker einzugrüne­n und die Bauräume so zu gestalten, dass dort kein Bauen in zweiter Reihe möglich sein soll.

Roland Brenner bestand auf einer Entscheidu­ng, da ansonsten seiner Meinung nach das Baugesuch, das dem Änderungsw­unsch der Einbeziehu­ngssatzung zugrunde liegt, genehmigt wäre. Weil diese Frage in der Sitzung nicht geklärt werden konnte, fertigte Goetz einen Plan per Hand an, der als Grundlage der Entscheidu­ng diente. Einstimmig votierten die Gemeindera­tsmitglied­er für die Änderung der Einbeziehu­ngssatzung, die Kosten tragen die Antragstel­ler. Wie Ulrike Lang, Geschäftss­tellenleit­erin der Verwaltung­sgemeinsch­aft Windach auf telefonisc­he Nachfrage des LT erläuterte, wäre in diesem Fall „keine Eile geboten“gewesen, denn bei einer Einbeziehu­ngssatzung sei die Gemeinde an keine Fristen gebunden.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Hier bei dem Grundstück nahe St. Sebastian in Finning fordert ein Landwirt, der Hin terlieger ist, dass der Weg verbreiter­t wird.

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