Ohne Teilung kein Einvernehmen
Von Hallen und Wohnungen
Geltendorf/Kaltenberg Wohnungen im Gewerbegebiet: Das ist in Gemeinderäten oftmals ein sensibles Thema. Das wurde jetzt auch in Geltendorf deutlich, als dort drei Bauanträge für die Errichtung von Gewerbehallen mit jeweils zwei Betriebsleiterwohnungen auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken am Schönauer Ring behandelt wurden. Am Ende versagte der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen.
In dem Gewerbegebiet gilt die Festsetzung, dass auf jedem Grundstück ausnahmsweise bis zu zwei Betriebsleiterwohnungen gebaut werden können. Im vorliegenden Fall steht auf einem der beiden benachbarten Grundstücke des Bauantragstellers bereits eine Gewerbehalle mit zwei Wohnungen. Somit könnte nur ein weiteres Projekt mit zwei Wohnungen realisiert werden. Allerdings, erklärte Verwaltungschef Florian Hänle, sei beabsichtigt, die beiden Grundstücke zu teilen. Bevor dies aber geschehe, wolle der Bauantragsteller wissen, wie die Angelegenheit vom Gemeinderat bewertet werde.
Dazu sah sich das Gremium jedoch nicht in der Lage und folgte mehrheitlich der Argumentation von Jörg Burchardt (ÖDP): „Wir müssen vom Ist-Zustand ausgehen“, sagte er, und das seien zwei Grundstücke. Es sei doch auch gar nicht klar, ob die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, etwa Grund- und Geschossflächenzahlen, nach einer etwaigen Teilung eingehalten werden, meinte er. Mit 10:7 Stimmen wurde daraufhin das Einvernehmen für den ersten der drei Bauanträge versagt, die weiteren Baugesuche wurden mit 12:5 Stimmen abgelehnt.