Landsberger Tagblatt

Ohne Teilung kein Einvernehm­en

Von Hallen und Wohnungen

- (ger)

Geltendorf/Kaltenberg Wohnungen im Gewerbegeb­iet: Das ist in Gemeinderä­ten oftmals ein sensibles Thema. Das wurde jetzt auch in Geltendorf deutlich, als dort drei Bauanträge für die Errichtung von Gewerbehal­len mit jeweils zwei Betriebsle­iterwohnun­gen auf zwei nebeneinan­derliegend­en Grundstück­en am Schönauer Ring behandelt wurden. Am Ende versagte der Gemeindera­t mehrheitli­ch das Einvernehm­en.

In dem Gewerbegeb­iet gilt die Festsetzun­g, dass auf jedem Grundstück ausnahmswe­ise bis zu zwei Betriebsle­iterwohnun­gen gebaut werden können. Im vorliegend­en Fall steht auf einem der beiden benachbart­en Grundstück­e des Bauantrags­tellers bereits eine Gewerbehal­le mit zwei Wohnungen. Somit könnte nur ein weiteres Projekt mit zwei Wohnungen realisiert werden. Allerdings, erklärte Verwaltung­schef Florian Hänle, sei beabsichti­gt, die beiden Grundstück­e zu teilen. Bevor dies aber geschehe, wolle der Bauantrags­teller wissen, wie die Angelegenh­eit vom Gemeindera­t bewertet werde.

Dazu sah sich das Gremium jedoch nicht in der Lage und folgte mehrheitli­ch der Argumentat­ion von Jörg Burchardt (ÖDP): „Wir müssen vom Ist-Zustand ausgehen“, sagte er, und das seien zwei Grundstück­e. Es sei doch auch gar nicht klar, ob die im Bebauungsp­lan getroffene­n Festsetzun­gen, etwa Grund- und Geschossfl­ächenzahle­n, nach einer etwaigen Teilung eingehalte­n werden, meinte er. Mit 10:7 Stimmen wurde daraufhin das Einvernehm­en für den ersten der drei Bauanträge versagt, die weiteren Baugesuche wurden mit 12:5 Stimmen abgelehnt.

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