Heute geht’s zurück zum G9
CSU besiegelt nach quälend langem Streit das Ende des achtjährigen Gymnasiums
Es war ein langer, oft quälender Prozess – doch nun besiegelt die CSU das Ende des achtjährigen Gymnasiums: Nach knapp 15 Jahren kehrt Bayern zum G 9 zurück – das aber ganz neu aussehen soll.
Horst Seehofers Worte über die Zukunft des bayerischen Gymnasiums waren an Eindeutigkeit kaum zu überbieten. „Es wird kein G 9 geben“, sagte der Ministerpräsident zu Beginn der laufenden Legislaturperiode im Landtag. Das war im Dezember 2013, im politischen Geschäft also vor einer halben Ewigkeit. Nun haben sich die Zeiten geändert und die Zeiten haben die CSU verändert: An diesem Mittwoch wollen die Christsozialen das Zurück zum neunjährigen Gymnasium beschließen. Die Partei macht damit eine Hauruck-Entscheidung des früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber rückgängig: Zum Schuljahr 2004/05 war das um ein Jahr verkürzte Gymnasium (G8) in Bayern an den Start gegangen. Ein Schnellschuss. Anlass für die Reform war der damalige späte Berufseinstieg deutscher Akademiker, etwa wegen der Wehrpflicht und vergleichsweise langer Studienzeiten. Doch die Reform war unausgegoren. Mit der Folge, dass das Gymnasium über all die Jahre eine große Baustelle blieb. Immer wieder wurde daran herumgedoktert, es wurde hin- und herreformiert – alles vergeblich. Der Ärger und die Kritik blieben: Die Schüler würden überfordert, hätten keine Zeit mehr für Sport, Musik und Ehrenamt.
Im Herbst 2014 begann der langsame Abschied vom G8: Die CSU beschloss die Einführung einer „Mittelstufe plus“zum Schuljahr 2015/16, wenn auch nur an 47 PilotGymnasien. Doch dort haben Schüler seither die Möglichkeit, zwischen acht- und neunjährigen Zügen zu wählen. Damit war praktisch das Tor Richtung G9 aufgestoßen und seither auch nicht mehr zu schließen. An den 47 Modellschulen entschieden sich rund zwei Drittel der Schüler für die längere Variante. Umfragen bestätigten das Bild. Die quasi zwangsläufige Folge: Im vergangenen Sommer entschied das Kabinett, dass es überall in Bayern wieder neunjährige Züge geben soll – parallel zu G8-Zügen. Eine „neue Epoche“, schwärmte Seehofer.
Doch die Idee der Parallelführung beider Varianten wurde in den vergangenen Monaten verworfen: zu kompliziert, nicht praktikabel. Stattdessen steuerten Seehofer, Kultusminister Ludwig Spaenle und dessen Ministerium immer klarer auf eine Komplett-Rückkehr zum G 9 zu. Gegner dieses Planes wurden mit einem teuren Kompromiss besänftigt: Nun soll es nicht nur eine Gymnasialreform geben, sondern gleich ein ganzes Bildungspaket. Zu den 1000 neuen Lehrern fürs Gymnasium kommen überdies 800 Stellen für alle anderen Schularten, etwa für berufliche und Förderschulen. Seit dieses Paket auf dem Tisch liegt, ist CSU-intern der Weg zum G9 frei.
Nun soll es also eine sogenannte Überholspur für Schüler geben, die das Abitur auch weiterhin nach acht Jahren ablegen wollen. Diese sollen zwei Jahre lang Zusatzkurse besuchen und dann die elfte Klasse auslassen dürfen. Ansonsten wird es weniger Nachmittagsunterricht geben, aber über die Jahre etwas mehr Stunden als bisher. Und Informatik wird Pflichtfach. Dass das Paket am Mittwoch beschlossen wird, daran gibt es keine Zweifel mehr. Startdatum ist das Schuljahr 2018/19 für die Klassen fünf und sechs. Und dann hoffen Seehofer & Co. auf eines: Ruhe an der Schulfront. Es stehen Bundestags- und Landtagswahl vor der Tür. Christoph Trost, dpa
Urteil gegen Vergewaltiger von Mering ist rechtskräftig
Der im März vom Landgericht Bamberg verurteilte Vergewaltiger von Mering hat nun doch die Revision zurückgezogen. Nach dreitägiger Hauptverhandlung war der 26-jährige Mann aus Tunesien wegen der Vergewaltigung eines damals 16-jährigen Mädchens am Meringer Bahnhaltepunkt und der sexuellen Nötigung in zwei Fällen (in Schwabach und Kersbach in den Jahren 2015 und 2016) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Zudem blieb die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung dabei vorbehalten. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte zunächst Revision eingelegt. Das Urteil der Jugendschutzkammer des Landgerichts Bamberg ist damit rechtskräftig.
TÜV zahlt Entschädigung nach Freibad Unfall
Ein folgenschwerer Freibad-Unfall hat das Oberlandesgericht München beschäftigt. Ein neunjähriger Bub war 2012 verunglückt, als er die Treppe eines Fünf-MeterSprungturms hochsteigen wollte. Der kleine Finger der linken Hand geriet in einen Spalt und riss ab. Die Betreiberin des Schwimmbads in Göttingen (Niedersachsen) musste dem Jungen 7500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Sie verklagte den TÜV auf Schadenersatz: Bei der Überprüfung hätte die Gefahrenstelle erkannt werden müssen, argumentierte sie. Nun einigte man sich auf einen Vergleich: Der TÜV zahlt 3500 Euro. Die Richterin erklärte, dass die Schwimmbadbetreiberin den TÜV auf frühere Unfälle hätte hinweisen müssen.