Horrorclowns vergeht vor Gericht der Spaß
Junge Frauen in Würzburg verurteilt
Erst waren sie Horrorclowns, jetzt sind sie Straftäterinnen: Zwei Frauen sind in Würzburg vom Jugendgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Sie sind 18 und 20 Jahre, Freundinnen, leben in Schweinfurt. Als im September 2016 das passierte, weshalb sie jetzt angeklagt sind, wohnte die 20-Jährige in einem Dorf bei Würzburg, die 18-Jährige war bei ihr zu Besuch. Kurz vor Mitternacht, so die Anklage, zogen die Frauen los. Mit Horrorclown-Masken hätten sie an Türen geklingelt und sich mit dem Handy gefilmt – ein Trend, der damals bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Am Haus einer Familie läuteten sie Sturm, klopften gegen die Fenster. Als die Frau schlaftrunken die Haustür öffnete, grölten sie, sprangen herum – und jagten der Mutter von drei kleinen Kindern solche Angst ein, dass sie bis heute in therapeutischer Behandlung ist.
Vor Gericht tritt die 20-Jährige die Flucht nach vorn an: „Ich schäme mich und mir tut das alles sehr leid“, versichert sie. Sie und ihre Freundin hätten Langeweile gehabt und die Aktion „lustig“gefunden. „Ich wusste nicht, dass das so eskaliert.“
Als Zeugin erzählt die Frau, die die Horrorclowns aus dem Bett geklingelt hatten, was der „Überfall“mit ihr gemacht hat: Panikattacken habe sie gehabt, wochenlang kaum schlafen und ihren Alltag nicht bewältigen können. 14 Tage war sie krankgeschrieben, ein Arzt bescheinigt ihr eine posttraumatische Belastungsstörung. Die 20-Jährige ist sichtlich bewegt von der Aussage der Zeugin. In ihren Augen stehen Tränen, sie sagt ihrem Opfer, wie sehr sie ihr Verhalten bedauert. Die 18-Jährige schaut mal in die Luft, mal auf die Uhr. Selbst als die Staatsanwältin ihr vorschlägt, sich bei der Frau zu entschuldigen, sagt sie keinen Ton.
Vor Gericht stand die 18-Jährige noch nie. Ihre 20-jährige Freundin, die aus einem desolaten Elternhaus stammt, ist kein unbeschriebenes Blatt: Beleidigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung und vorsätzliche Körperverletzung stehen in ihrem Strafregister. Jetzt verurteilt das Jugendgericht beide Frauen wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen ihrer Vorstrafen muss die 20-Jährige eine Woche in den Jugendarrest, die 18-Jährige muss innerhalb von vier Monaten 80 Stunden soziale Hilfsdienste ableisten. Außerdem muss die Jüngere dem Opfer 500, die Ältere 800 Euro zahlen.