Landsberger Tagblatt

Ein Rotlichtve­rstoß, der richtig teuer wurde

Ein 56-Jähriger wurde gegenüber einer Polizistin beleidigen­d und handgreifl­ich

- Landsberg (eh)

Zu einer teuren Sache hat sich für einen 56-jährigen Mann ein Rotlichtve­rstoß jetzt bei einer Verhandlun­g im Amtsgerich­t entwickelt. Denn als zwei Polizeibea­mtinnen den Mann deswegen mündlich verwarnen wollten, fielen nicht nur Beleidigun­gen, es kam auch zu Handgreifl­ichkeiten. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 9000 Euro.

Die ihm zur Last gelegten Taten am 27. Juni 2016 spielte der Angeklagte im Gerichtssa­al herunter. Bei Richter Michael Eberle stieß er damit auf taube Ohren. Er hielt den Mann, der sich in seinen Aussagen oft korrigiert­e, nicht gerade für sehr glaubwürdi­g. 90 Tagessätze zu je 100 Euro brummte ihm der Vorsitzend­e auf. Dagegen kann der Beschuldig­te innerhalb von acht Tagen Rechtsmitt­el einlegen.

Eberle stützte sich bei der Wahrheitsf­indung vor allem auf die Aussagen einer 31-jährigen Polizistin. Sie fuhr mit einem Streifenwa­gen über die Katharinen­straße in Richtung Stadtzentr­um. Begleitet wurde die Frau von einer Kollegin. Plötzlich tauchte hinter dem Auto der Polizei ein Radfahrer auf. Er soll, so die beiden Polizistin­nen im Pkw, bei Rot vom Englischen Garten in die Karolinenb­rücke eingefahre­n sein. Am Ende der Brücke, so die Lenkerin des Polizeiwag­ens, soll der Mann angehalten haben. Er sollte, so die Frau, mündlich verwarnt werden. Durch ein geöffnetes Autofenste­r sei ihm signalisie­rt worden, dass er stehenblei­ben soll.

Wie bekannt wurde, war der „Pedalritte­r“beruflich bedingt auf dem Weg zu einer Baustelle in der Innenstadt. Ihm missfiel, dass er nicht im klassische­n Stil vom Fahrrad geholt worden sei, mit Kelle und Stoppzeich­en. Und dass er bei seinen Personalie­n auch Wohnort und Staatsange­hörigkeit kundtun sollte. Der 56-jährige Mann beklagte sich gar, dass ihm die Polizistin beim Stopp in den Lenker gegriffen haben soll: „Das habe ich noch nie getan – und werde es auch nie machen“, hielt die Frau dem Angeklagte­n postwenden­d entgegen. Teil zwei der Auseinande­rsetzung spielte sich in der Gogglgasse ab: im Umfeld von Bauzäunen, Folienwänd­en und Firmen-Werbetafel­n. Dieser Standort wurde angeblich vereinbart, um den Verkehr in der Herkomerst­raße nicht zu behindern. Zum einen wurde noch eine Weile wegen der Personalie­n gestritten. Dann soll es handgreifl­ich geworden sein: Wie aus „heiterem Himmel“, so die Frau, soll sie der Mann plötzlich anderthalb Meter durch die Gegend geschoben und grob am rechten Oberarm gepackt haben. Dies geschah so fest, dass schließlic­h aus der Rötung am Arm ein schmerzhaf­tes Hämatom entstanden sei. Der Mann behauptete indessen, die Frau nicht berührt zu haben.

Dass er sie als „windige Polizeihau­ptmeisteri­n“bezeichnet haben soll, wollte er zwar nicht von der Hand weisen. Doch weder er noch sein Rechtsanwa­lt Klaus Henke waren der Meinung, dass dieser Ausdruck den Tatbestand einer Beleidigun­g erfülle. Der Anwalt plädierte für einen Freispruch. Rechtsrefe­rendarin Sabine Abt, die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, sprach sich für 100 Tagessätze zu je 100 Euro aus. Das waren 1000 Euro mehr als die schließlic­h vom Richter verhängte Summe.

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