Ein Rotlichtverstoß, der richtig teuer wurde
Ein 56-Jähriger wurde gegenüber einer Polizistin beleidigend und handgreiflich
Zu einer teuren Sache hat sich für einen 56-jährigen Mann ein Rotlichtverstoß jetzt bei einer Verhandlung im Amtsgericht entwickelt. Denn als zwei Polizeibeamtinnen den Mann deswegen mündlich verwarnen wollten, fielen nicht nur Beleidigungen, es kam auch zu Handgreiflichkeiten. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 9000 Euro.
Die ihm zur Last gelegten Taten am 27. Juni 2016 spielte der Angeklagte im Gerichtssaal herunter. Bei Richter Michael Eberle stieß er damit auf taube Ohren. Er hielt den Mann, der sich in seinen Aussagen oft korrigierte, nicht gerade für sehr glaubwürdig. 90 Tagessätze zu je 100 Euro brummte ihm der Vorsitzende auf. Dagegen kann der Beschuldigte innerhalb von acht Tagen Rechtsmittel einlegen.
Eberle stützte sich bei der Wahrheitsfindung vor allem auf die Aussagen einer 31-jährigen Polizistin. Sie fuhr mit einem Streifenwagen über die Katharinenstraße in Richtung Stadtzentrum. Begleitet wurde die Frau von einer Kollegin. Plötzlich tauchte hinter dem Auto der Polizei ein Radfahrer auf. Er soll, so die beiden Polizistinnen im Pkw, bei Rot vom Englischen Garten in die Karolinenbrücke eingefahren sein. Am Ende der Brücke, so die Lenkerin des Polizeiwagens, soll der Mann angehalten haben. Er sollte, so die Frau, mündlich verwarnt werden. Durch ein geöffnetes Autofenster sei ihm signalisiert worden, dass er stehenbleiben soll.
Wie bekannt wurde, war der „Pedalritter“beruflich bedingt auf dem Weg zu einer Baustelle in der Innenstadt. Ihm missfiel, dass er nicht im klassischen Stil vom Fahrrad geholt worden sei, mit Kelle und Stoppzeichen. Und dass er bei seinen Personalien auch Wohnort und Staatsangehörigkeit kundtun sollte. Der 56-jährige Mann beklagte sich gar, dass ihm die Polizistin beim Stopp in den Lenker gegriffen haben soll: „Das habe ich noch nie getan – und werde es auch nie machen“, hielt die Frau dem Angeklagten postwendend entgegen. Teil zwei der Auseinandersetzung spielte sich in der Gogglgasse ab: im Umfeld von Bauzäunen, Folienwänden und Firmen-Werbetafeln. Dieser Standort wurde angeblich vereinbart, um den Verkehr in der Herkomerstraße nicht zu behindern. Zum einen wurde noch eine Weile wegen der Personalien gestritten. Dann soll es handgreiflich geworden sein: Wie aus „heiterem Himmel“, so die Frau, soll sie der Mann plötzlich anderthalb Meter durch die Gegend geschoben und grob am rechten Oberarm gepackt haben. Dies geschah so fest, dass schließlich aus der Rötung am Arm ein schmerzhaftes Hämatom entstanden sei. Der Mann behauptete indessen, die Frau nicht berührt zu haben.
Dass er sie als „windige Polizeihauptmeisterin“bezeichnet haben soll, wollte er zwar nicht von der Hand weisen. Doch weder er noch sein Rechtsanwalt Klaus Henke waren der Meinung, dass dieser Ausdruck den Tatbestand einer Beleidigung erfülle. Der Anwalt plädierte für einen Freispruch. Rechtsreferendarin Sabine Abt, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sprach sich für 100 Tagessätze zu je 100 Euro aus. Das waren 1000 Euro mehr als die schließlich vom Richter verhängte Summe.