Das darf Satire
Weidel gegen „extra3“AfD-Politiker sind bisweilen hart in ihrer Kritik, was höflich formuliert ist. Als nicht nur unhöflich, sondern als diffamierend empfindet die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel (im Bild), wiederum einen Kommentar von Christian Ehring. Der ist ein Fall für den Richter geworden.
Ehring moderiert die Satire-Sendung „extra 3“im NDR und hat mit seinem Team auch schon den Zorn eines gewissen Recep Tayyip Erdogan auf sich gezogen. Mit dem Satire-Song „Erdowie, Erdowo, Erdogan“. In dem heißt es: „Ein Journalist, der irgendwas verfasst, was Erdogan nicht passt, ist morgen schon im Knast.“
Das war am 17. März 2016. Zwei Wochen vor Jan Böhmermanns „Schmähkritik“auf den türkischen Präsidenten. Seitdem wurde in Deutschland intensiv diskutiert, was Satire darf und was nicht. Wie jetzt wieder. Ehring hatte in der „extra3“-Folge am 27. April gesagt: „Jawoll. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!“Er bezog sich auf den Satz Weidels, geäußert auf dem Kölner AfD-Parteitag: „Politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“Das Landgericht Hamburg wies nun einen Antrag Weidels auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR zurück: Ehrings Äußerung sei Satire, als solche klar erkennbar und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen, sagte ein Gerichtssprecher. Weidel will vors Oberlandesgericht ziehen.