Unerlaubte Telefonwerbung der Netzagentur melden
Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung sind verboten. Melden sich trotzdem Telefonwerber, können sich Anschlussinhaber bei der Bundesnetzagentur beschweren. Zur Klärung braucht die Behörde Angaben zu Name, Adresse, Telefonnummer, Zeit des Anrufes und – wenn bekannt – Nummer und Name des werbenden Unternehmens. Auf der Seite www.bnetza.de gibt es Musterschreiben für die Beschwerde. (dpa)