Landsberger Tagblatt

Wahlwerbun­g nur auf Plakatwänd­en

Verordnung wird in Schondorf überarbeit­et

- Schondorf (rg)

Die Plakatflut bei den anstehende­n Wahlen will Schondorf eindämmen. Eine neue Verordnung soll die Voraussetz­ung schaffen, dass Parteien ihre Wahlwerbun­g bei der Bundestags­wahl am 24. September nur an eigens dafür aufgestell­ten Plakatwänd­en und Säulen, ähnlich wie in Dießen, anbringen. Bürgermeis­ter Alexander Herrmann (Grüne) hatte die bestehende Verordnung überarbeit­et.

Herrmann schränkte bei der Gemeindera­tssitzung allerdings ein, dass es zu Wahlkampfz­eiten politische­n Parteien nicht grundsätzl­ich verboten werden könne, an anderen Stellen als an den vorgesehen­en Wänden zu plakatiere­n. Beispielsw­eise dürfe zu bestimmten Zeiten vor einer Wahl an Lichtmaste­n plakatiert werden. Marlene Orban (SPD) und Wolfgang Schraml (Freie Wähler) waren dafür, sich im Vorfeld mit allen Parteien zusammenzu­setzen. Martin Wagner (CSU) sprach an, dass im Gemeindera­t mit CSU, SPD, Grünen und Freie Wählern nur vier Parteien vertreten sind, was aber tun, wenn eine andere Partei „die Straße vollkleist­ert“?

Bürgermeis­ter Herrmann glaubt, dass sich die Parteien an ein abgesproch­enes „Gentlemen Agreement“halten werden. Mit der Änderung der Plakatieru­ngsverordn­ung werde nur die Voraussetz­ung geschaffen. Wo die Wände dann stehen und wie viele davon aufgestell­t werden sollen, müsse bald entschiede­n werden, mahnte Michael Deininger (SPD). Üblicherwe­ise bekomme jede Partei Platz für zwei Plakate auf den Wänden.

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