Wahlwerbung nur auf Plakatwänden
Verordnung wird in Schondorf überarbeitet
Die Plakatflut bei den anstehenden Wahlen will Schondorf eindämmen. Eine neue Verordnung soll die Voraussetzung schaffen, dass Parteien ihre Wahlwerbung bei der Bundestagswahl am 24. September nur an eigens dafür aufgestellten Plakatwänden und Säulen, ähnlich wie in Dießen, anbringen. Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) hatte die bestehende Verordnung überarbeitet.
Herrmann schränkte bei der Gemeinderatssitzung allerdings ein, dass es zu Wahlkampfzeiten politischen Parteien nicht grundsätzlich verboten werden könne, an anderen Stellen als an den vorgesehenen Wänden zu plakatieren. Beispielsweise dürfe zu bestimmten Zeiten vor einer Wahl an Lichtmasten plakatiert werden. Marlene Orban (SPD) und Wolfgang Schraml (Freie Wähler) waren dafür, sich im Vorfeld mit allen Parteien zusammenzusetzen. Martin Wagner (CSU) sprach an, dass im Gemeinderat mit CSU, SPD, Grünen und Freie Wählern nur vier Parteien vertreten sind, was aber tun, wenn eine andere Partei „die Straße vollkleistert“?
Bürgermeister Herrmann glaubt, dass sich die Parteien an ein abgesprochenes „Gentlemen Agreement“halten werden. Mit der Änderung der Plakatierungsverordnung werde nur die Voraussetzung geschaffen. Wo die Wände dann stehen und wie viele davon aufgestellt werden sollen, müsse bald entschieden werden, mahnte Michael Deininger (SPD). Üblicherweise bekomme jede Partei Platz für zwei Plakate auf den Wänden.