Wie künftig im Dorf gebaut werden darf
Der Penzinger Gemeinderat will die Zahl der Wohnungen je Gebäude begrenzen
Bei den künftigen Innerortsbebauungsplänen in Epfenhausen, Oberbergen, Ramsach und Untermühlhausen wird künftig auch die Zahl der Wohnungen je Wohngebäude begrenzt. Zudem muss ein Hauseigentümer einen Abriss, Neubau oder eine Nutzungsänderung bei der Gemeinde beantragen. Eine Auflage, die bisher nicht zwingend war. Das war der Beschluss des Penzinger Gemeinderats am Ende einer langen Diskussion.
Um die Bürger von Anfang an mit den Innerortsbebauungsplänen der Ortsteile vertraut zu machen, hatte Bürgermeister Johannes Erhard das Thema auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung gesetzt. Die aus München angereiste Planerin Hilke Jäger vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München nahm sich gut zweieinhalb Stunden Zeit, um den Entwurf des Bebauungsplanes vorzustellen und die Fragen aus dem Gremium – wie auch den Einwand eines der Bürger – zu beantworten. Im Kern gehe es vorrangig darum, dass nicht ein qualifizierter, sondern ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt wird. In den soll eine „Erhaltungssatzung“Eingang finden, damit auch die Gemeinde bei der Gestaltung des Innerortsplans mitreden kann. Was wurde festgelegt? Bis zu einer Grundstücksfläche von 200 Quadratmetern sind je Einzelhaus als Wohngebäude drei Wohnungen und je Doppelhaushälfte maximal zwei Wohnungen zulässig. Ab einer Grundstücksfläche von 200 Quadratmetern sind es jeweils sechs Wohnungen. Jedoch dürfen außerhalb der allgemeinen Wohngebiete die Wohngebäude auch gemischt genutzt werden (Gewerbe/Wohnen). Eine Ausnahme gibt es künftig auch beim Bauen im Altbestand. Hier dürfen maximal zehn Wohneinheiten errichtet werden.
Das Ergebnis der mit zwölf Jaund vier Nein-Stimmen gefassten Abstimmung veranlasste Rathauschef Erhard zu der Feststellung: „Das heißt nicht, dass wir am ewig gestrigen Denken festhalten, sehr wohl aber an der Beibehaltung der städteplanerischen Grundsätze. Da wird niemand enteignet, da wird niemandem etwas drübergestülpt.“Mit Blick auf mögliche Kritik aus der Bevölkerung, das Ganze werde im stillen Kämmerlein ausgeknobelt, sagte er: „Wenn die Grundzüge festgelegt worden sind, beginnt die Bürgerbeteiligung. Das heißt, dann beginnt das, zu dem sich jeder Eigentümer äußern kann.“Auf Nachfrage sagte Erhard: „Wir werden jetzt unabhängig von dem, was bisher besprochen worden ist, uns noch mal mit den Ortsvertretern im kleinen Kreis nichtöffentlich vorbesprechen, um dann in einer wiederum öffentlichen Sitzung die weitere Entwicklung zu beraten.“● Um dem weiteren Abrutschen der bewachsenen Böschung vor der Wasserwacht-Rettungsstation am Penzinger Badesee Einhalt zu gebieten, wird entlang der Böschungskante auf einer Länge von 15 Metern eine 1,2 Meter hohe Mauer aus Fluss-Steinen errichtet. Die geschätzten Kosten der Schutzmaßnahme liegen zwischen 4000 und 5000 Euro.