Nicht knebeln, dafür aber mehr gestalten
Schwaighofsiedlung Die Landsberger Mitte möchte künftig bei der Nachverdichtung mehr mitreden. Warum es so schwierig ist, den Wünschen der Bauherren gerecht zu werden
Landsberg Dass Städteplanung mitunter einem Gang auf der Rasierklinge gleicht, wissen die Landsberger Stadträte. Sie wissen auch, dass es zunehmend schwieriger wird, den Bedürfnissen potenzieller Bauherrn gerecht zu werden und sich gleichzeitig einer verträglichen Ortsbildgestaltung zu verpflichten. Daher hat jetzt die Landsberger Mitte mit Unterstützung der UBV einen Antrag gestellt. Sie wollen eine Gestaltungssatzung entwickeln, im aktuellen Fall zunächst einmal für einen Teil der Schwaighofsiedlung.
Die Schwaighofsiedlung befindet sich nach Meinung von Jonas Pioch, Fraktionsvorsitzender der Landsberger Mitte, in einem Umbruch. Ausgelöst werde dies ausgerechnet durch eine Maßnahme, die in Zeiten zunehmenden Flächenverbrauchs und stetigen Wachstums grundsätzlich positiv ist: die Nachverdichtung.
Allerdings, so führt Pioch in seinem Schreiben an den Oberbürgermeister und den Stadtrat aus, müsse dieses Instrument des baulichen Lückenschlusses entsprechend mitgestaltet werden, sodass der Charme dieser Siedlung nicht verloren gehe. Und genau diese Möglichkeiten biete nach Meinung der Landsberger Mitte eine Gestaltungssatzung.
Erst vor Kurzem hatte eine Bauanfrage in der Hopfengartenstraße dazu geführt, dass die Notwendigkeit, sich genau darüber Gedanken zu machen, aktueller ist denn je. Ein Bauherr wollte dort entgegen seinem bisherigen Wunsch – drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften – auf dem Grundstück in Insellage einen Geschosswohnungsbau Dagegen wehrten sich die Anlieger auch im weiteren Umkreis des Grundstücks in Insellage, und auch der Bauausschuss verweigerte seine Zustimmung. Der Fall ging vors Verwaltungsgericht, und das setzte ein deutliches Zeichen: Es zog den Umgriff zur Beurteilung des Einfügegebots deutlich enger als zuvor und ließ keinen Zweifel daran, dass somit der Geschosswohnungs- bau dort keine Chance hat. Inzwischen hat der Bauherr eine Verlängerung seiner ursprünglichen Baugenehmigung um zwei Jahre beantragt und erhalten.
Der Jurist Jonas Pioch hat nun für den Antrag der Landsberger Mitte die Bayerische Bauordnung hinzugezogen. Laut Artikel 81, so schreibt er, sei eine Ermächtigungsgrundlage für Gemeinden geschaferstellen. fen, örtliche Bauvorschriften und Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Gestaltung von Ortsbildern zu erlassen.
Jonas Pioch: „Diese Ortsvorschriften sollten dabei nicht als Knebelsatzungen missverstanden werden.“Vielmehr sieht er dadurch ein Instrument für die aktive Gestaltung von Ortsbildern, insbesondere auch nach ästhetischen Maßstäben, das auch geeignet sei, suboptimale Ortsbilder in ihren ursprünglichen, wertvollen Zustand zurückzuführen.
Um sich Klarheit über regelungsbedürftige Straßenzüge und die gestalterischen Details zu verschaffen, regt Jonas Pioch an, dass die Verwaltung als ersten Schritt eine Ortsbildanalyse anfertigt.