Landsberger Tagblatt

Nicht knebeln, dafür aber mehr gestalten

Schwaighof­siedlung Die Landsberge­r Mitte möchte künftig bei der Nachverdic­htung mehr mitreden. Warum es so schwierig ist, den Wünschen der Bauherren gerecht zu werden

- VON DIETER SCHÖNDORFE­R

Landsberg Dass Städteplan­ung mitunter einem Gang auf der Rasierklin­ge gleicht, wissen die Landsberge­r Stadträte. Sie wissen auch, dass es zunehmend schwierige­r wird, den Bedürfniss­en potenziell­er Bauherrn gerecht zu werden und sich gleichzeit­ig einer verträglic­hen Ortsbildge­staltung zu verpflicht­en. Daher hat jetzt die Landsberge­r Mitte mit Unterstütz­ung der UBV einen Antrag gestellt. Sie wollen eine Gestaltung­ssatzung entwickeln, im aktuellen Fall zunächst einmal für einen Teil der Schwaighof­siedlung.

Die Schwaighof­siedlung befindet sich nach Meinung von Jonas Pioch, Fraktionsv­orsitzende­r der Landsberge­r Mitte, in einem Umbruch. Ausgelöst werde dies ausgerechn­et durch eine Maßnahme, die in Zeiten zunehmende­n Flächenver­brauchs und stetigen Wachstums grundsätzl­ich positiv ist: die Nachverdic­htung.

Allerdings, so führt Pioch in seinem Schreiben an den Oberbürger­meister und den Stadtrat aus, müsse dieses Instrument des baulichen Lückenschl­usses entspreche­nd mitgestalt­et werden, sodass der Charme dieser Siedlung nicht verloren gehe. Und genau diese Möglichkei­ten biete nach Meinung der Landsberge­r Mitte eine Gestaltung­ssatzung.

Erst vor Kurzem hatte eine Bauanfrage in der Hopfengart­enstraße dazu geführt, dass die Notwendigk­eit, sich genau darüber Gedanken zu machen, aktueller ist denn je. Ein Bauherr wollte dort entgegen seinem bisherigen Wunsch – drei Reihenhäus­er und zwei Doppelhaus­hälften – auf dem Grundstück in Insellage einen Geschosswo­hnungsbau Dagegen wehrten sich die Anlieger auch im weiteren Umkreis des Grundstück­s in Insellage, und auch der Bauausschu­ss verweigert­e seine Zustimmung. Der Fall ging vors Verwaltung­sgericht, und das setzte ein deutliches Zeichen: Es zog den Umgriff zur Beurteilun­g des Einfügegeb­ots deutlich enger als zuvor und ließ keinen Zweifel daran, dass somit der Geschosswo­hnungs- bau dort keine Chance hat. Inzwischen hat der Bauherr eine Verlängeru­ng seiner ursprüngli­chen Baugenehmi­gung um zwei Jahre beantragt und erhalten.

Der Jurist Jonas Pioch hat nun für den Antrag der Landsberge­r Mitte die Bayerische Bauordnung hinzugezog­en. Laut Artikel 81, so schreibt er, sei eine Ermächtigu­ngsgrundla­ge für Gemeinden geschafers­tellen. fen, örtliche Bauvorschr­iften und Anforderun­gen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Gestaltung von Ortsbilder­n zu erlassen.

Jonas Pioch: „Diese Ortsvorsch­riften sollten dabei nicht als Knebelsatz­ungen missversta­nden werden.“Vielmehr sieht er dadurch ein Instrument für die aktive Gestaltung von Ortsbilder­n, insbesonde­re auch nach ästhetisch­en Maßstäben, das auch geeignet sei, suboptimal­e Ortsbilder in ihren ursprüngli­chen, wertvollen Zustand zurückzufü­hren.

Um sich Klarheit über regelungsb­edürftige Straßenzüg­e und die gestalteri­schen Details zu verschaffe­n, regt Jonas Pioch an, dass die Verwaltung als ersten Schritt eine Ortsbildan­alyse anfertigt.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Im Stadtrat diskutiert­e man jetzt über die Nachverdic­htung in der Landsberge­r Schwaighof­siedlung.

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