R wie Regierungserklärung
„Das Wort hat die Bundeskanzlerin zur Abgabe einer Regierungserklärung.“Wenn Bundestagspräsident Norbert Lammert in den letzten vier Jahren diesen Satz sprach, herrschte im Parlament besondere Aufmerksamkeit. Denn eine Regierungserklärung ist von der Bedeutung her sehr viel mehr als eine normale Rede der Kanzlerin – etwa die Haushaltsdebatte, wenn es um den Kanzleramtsetat geht.
Eine Regierungserklärung ist eine Art offizielle Verlautbarung im Namen der gesamten Regierung, in der die Kanzlerin oder ein Minister dem Parlament politische Leitlinien, wichtige Pläne oder geplante Handlungen der Bundesregierung präsentieren. Traditionell stellt jeder Bundeskanzler zu Beginn seiner Amtszeit die wichtigsten Vorhaben, Pläne und Ziele der neuen Regierung vor.
In ihrer bisherigen Amtszeit ging Angela Merkel mit dem Instrument einer Regierungserklärung eher sparsam um. 24 Auftritte gab es in dieser Legislaturperiode, also im Durchschnitt sechs pro Jahr. Anlässe waren oftmals internationale Gipfeltreffen, aber am 24. September 2015 auch die Flüchtlingspolitik.
Jedes Mitglied der Regierung kann jederzeit vor dem Bundestag eine Erklärung zu einem aktuellen politischen Thema abgeben, umgekehrt kann das Parlament keinen Minister dazu verpflichten.