Mythen rund ums Wartezimmer
Ratgeber Viele fühlen sich zwischen all den Schniefnasen gleich noch kränker. Aber ist die Ansteckungsgefahr beim Arzt wirklich größer als anderswo?
Augsburg Als wäre es nicht schlimm genug, wegen Kopfschmerzen in die Sprechstunde zu müssen. Nun sitzen im Wartezimmer auch noch jede Menge Schniefnasen und Durchfallgeplagte. Viele glauben, sich gleich noch kränker zu fühlen. Ist die Ansteckungsgefahr wirklich groß? Experten klären Mythen rund ums Wartezimmer sowie Rechte und Pflichten der Patienten und Ärzte.
Wie berechtigt ist die Sorge, sich bei anderen Patienten anzustecken?
Ja, es herrscht eine Ansteckungsgefahr im Wartezimmer. „Das ist aber immer so, wenn viele Menschen zusammenkommen“, sagt Dr. Hoffmann, Chefarzt des Instituts für Labormedizin und Mikrobiologie am Klinikum Augsburg. Die Konzentration an Krankheitserregern ist seiner Einschätzung nach nicht höher als in anderen geschlossenen Räumen, etwa im Bus. Petra ReisBerkowicz, Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbands, ergänzt: „Nur ein Teil der Wartenden leidet an infektiösen Erkrankungen, die Patienten kommen aus unterschiedlichen Gründen in die Hausarztpraxis.“Patienten mit ansteckenden Krankheiten wie Windpocken würden in der Regel isoliert.
Mein Immunsystem ist doch ohnehin schon geschwächt ...
Das sieht Hoffmann anders: „Das Immunsystem ist nicht geschwächt, sondern aktiviert. Es arbeitet an der Abwehr, darum auch die Symptome.“Ein Patient mit Durchfall sei nicht automatisch empfänglicher für andere Krankheiten. Geschwächt könne das Immunsystem sein, wenn sich jemand nicht vitaminreich ernährt oder wenig an der frischen Luft bewegt. Nur in Einzelfällen könnten Krankheiten oder Medikamente dafür verantwortlich sein.
Zeitschriften, Spielsachen, Stuhllehnen: Wo tummeln sich Viren?
Jede Krankheit hat eigene Übertragungswege, etwa über Tröpfchen oder die Luft. „Am häufigsten stecken sich Menschen aber über Handkontakt an, etwa an Türklinken“, sagt Hoffmann. Da auch Zeitschriften und Spielsachen durch viele Hände wandern, sei es „theoretisch denkbar“, dass sich dort Viren sammeln.
Hilft es, ein paar Stühle Abstand zum niesenden Nebenmann zu halten?
„Mit einer gewissen Entfernung ist die Wahrscheinlichkeit geringer, Tröpfchen abzubekommen“, sagt Hoffmann. „Die meisten niesen aber ja nicht einfach in die Luft, sondern ins Taschentuch.“Das sei eine Frage der Höflichkeit. Er rät zudem zu gründlichem Händewaschen und Desinfektionsgel. Auf den Händedruck zur Begrüßung dürfen auch sehr höfliche Patienten im Wartenzimmer verzichten.
Was müssen Ärzte tun, um das Wartezimmer hygienisch einwandfrei zu halten?
Ärzte müssen einen Hygieneplan führen, so Reis-Berkowicz. Fußböden in Untersuchungsräumen etwa müssen täglich gewischt und bei Bedarf desinfiziert werden, im Wartezimmer mindestens alle zwei Tage. Türgriffe oder der Empfangstresen, also Flächen mit häufigen Hautkontakten, müssten täglich desinfiziert werden, Untersuchungsliegen nach Patientenkontakt. Auch regelmäßiges Lüften ist Vorschrift, damit für genügend Frischluft pro anwesender Person und Stunde gesorgt ist.
Wie viel Wartezeit müssen Patienten akzeptieren?
Mit welchen Wartezeiten zu rechnen ist, lässt sich gerade beim Hausarzt nicht vorhersagen. Jürgen Haller, Anwalt für Medizinrecht, sagt: „Wenn ein Termin vereinbart wurde, gilt ein ungefährer Wert von 30 Minuten. Danach sollte man zumindest mal vorstellig werden.“Ohne Termin dauert es womöglich länger.
Was kann ich tun, wenn ich regelmäßig meine Zeit absitzen muss?
Ein Arzt hat die Pflicht, sich so zu organisieren, dass es nicht zu langen Wartezeiten kommt. Haller rät, Probleme anzusprechen: „Wenn eine Rückmeldung kommt, kann die Praxis die Organisation verbessern.“Ansonsten könne der Patient sich eigentlich nur beschweren, gehen oder sich einen anderen Arzt suchen, wo er vielleicht wieder warten muss. Im Extremfall gebe es die Option, die Praxis der Krankenkasse, Kassenärztlichen Vereinigung oder Ärztekammer zu melden. Zudem könnte er Schadensersatz für die verlorene Zeit einklagen, was aber schwierig sei: „Er muss ein Organisationsverschulden nachweisen.“
Darf der Arzt jemanden zuerst behandeln, der später gekommen ist?
Rechtsexperte Haller sagt: „Er darf und muss akute Fälle vorziehen. Er darf aber natürlich nicht willkürlich entscheiden. Problem wird aber sein, Willkür nachzuweisen. Der Arzt hat hier ja einen Ermessensspielraum.“Auch das Gerücht, dass es Praxen gibt, die Privatpatienten bevorzugt behandeln, da diese mehr Geld einbringen, kennt der Medizinrechtler: „Es hält sich hartnäckig und hat sicher einen wahren Kern.“Er sieht aber auch hier das Problem der Nachweisbarkeit. Ein Arzt, der systematisch Privatpatienten bevorzugt, würde gegen die Pflichten der kassenärztlichen Zulassung verstoßen.
Muss ich einen Termin absagen?
Ja – nicht nur, da es die Höflichkeit gebietet. Laut Haller könne der Arzt wegen des erlittenen Verdienstausfalls einen Schadensersatzanspruch geltend machen. „Allerdings ist es nicht einfach, den durchzusetzen. Der Arzt muss nachweisen, dass er trotz Bemühens nicht in der Lage war, einen ,Ersatzpatienten‘ einzuschieben und untätig herumsitzen musste.“Einzelne Ärzte versuchten, mit dem Patienten eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, wenn er nicht 24 Stunden vorher absagt. Diese Praxis sei aber umstritten. Unterschreibt der Patient eine solche Vereinbarung, habe der Arzt aber Erfolgschancen.