Die Kritik ist berechtigt
Die Ermittlungsarbeit bei Straftaten ist eine Sache des Staates. Sie gehört zu jenen Aufgaben, die nicht privatisiert werden dürfen. Es geht schließlich um den Kern unseres Rechtsstaats. Dass sich Polizei und Justiz fachkundigen Rat von außen holen, war freilich schon immer der Fall. Gutachten, etwa zu medizinischen Fragen oder Unfallursachen, erstellen in aller Regel unabhängige Experten. Die Untersuchung von Datenträgern ist allerdings ein Grenzfall: Handelt es sich um klassische Gutachter-Tätigkeit oder ist das nicht doch eher Ermittlungsarbeit? So wie das Observieren eines Verdächtigen oder das Durchsuchen einer Wohnung auch nur Beamten vorbehalten ist?
Man muss dennoch realistisch sein. Die Datenflut – nicht nur im Bereich der Kinderpornografie – hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Auch auf lange Sicht wird es nicht möglich sein, dass Polizei und Justiz diese Untersuchungen mit eigenem Personal erledigen. Umso wichtiger ist aber, dass für private Firmen, die mit der Arbeit beauftragt werden, strengste Standards gelten. Es muss alles dafür getan werden, dass hochsensibles Material nicht in Hände gerät, in die es nicht gehört.
Kritik an der bisherigen Praxis wurde von den Behörden bisher stets gekontert. Verwiesen wurde dabei auf die schon bestehenden Vorgaben. Dass bei einem IT-Gutachter Kinderpornografie in Heimarbeit ausgewertet worden ist, zeigt aber, dass es dringend Nachholbedarf gibt. Die Behörden sind in der Pflicht, die Einhaltung der Regeln streng zu kontrollieren.