Gestalten oder einschränken?
Bauen Die Penzinger Ortsteile sollen unverwechselbar bleiben. Doch die Satzung, die das regeln soll, stößt auf Kritik. Bei einer Infoveranstaltung in Untermühlhausen fällt sie deutlich aus
Untermühlhausen Was macht einen Ort unverwechselbar? Seine historischen Gebäude, seine Straßen und Wege? Diesen Bestand zu schützen und die Eigenart eines Gebietes zu erhalten ist die Aufgabe einer Gestaltungserhaltungssatzung, wie sie auch für die Penzinger Ortsteile erlassen werden soll. Heftige Kritik daran gibt es in Untermühlhausen. Den Inhalt der Satzung samt Baufibel empfinden die Kritiker als massiven Eingriff in ihr Eigentum.
Eigentlich sollte die Vorstellung der Gestaltungserhaltungssatzung bei der Bürgerversammlung im Pfarrstadel der Information dienen. Doch nachdem die Planerin Hilke Jäger vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit ihrer Kollegin Luisa Becker-Nickels die einzelnen Teile der Satzung samt Baufibel mit Fotos und textlichen Beschreibungen präsentiert hatte, folgte unter den 66 Versammlungsteilnehmern eine 90 Minuten lange, teilweise sehr kontroverse Diskussion. Weil die Gestaltungserhaltungssatzung vor allem auf den Erhalt ortsbildprägender Gebäude abzielt, fordern die Eigentümer bei der Bebauung ihrer Grundstücke eine optimale Gestaltungsfreiheit ein.
Gemeinderat Johannes Bachmeir nutzte die vorgestellten Analysen über den Ortsteil als Steilvorlage für eine strikte Ablehnung: „Mir tun die Gemeinderäte heute schon leid, wenn sie über das, was hier vorgestellt wurde, ihre Entscheidungen fällen müssen und dafür gesteinigt werden“, sagte er. Kritik zur vorgestellten Baufibel bekamen Bürgermeister Johannes Erhard und die beiden Planerinnen auch von anderen Bürgern zu hören: „Ich bin unglücklich, was man mit uns macht“, klagte einer. Überhaupt vermisse er die Bürgerbeteiligung, „bevor eine solche Satzung aufgestellt wird“.
Rathauschef Erhard dazu: „Das trifft so nicht zu. Deswegen sind wir doch heute hier. Es wird also keinem etwas übergestülpt.“Was vorgestellt werde, seien lediglich Leitlinien zur Gestaltung des Ortes, insbesondere für eine ortstypische, aber auch ortsuntypische Bauweise. Und deshalb müsse auch niemand am Ewiggestrigen festhalten, sondern dürfe durchaus moderner planen.
Auch Planerin Hilke Jäger äußerte sich dazu: „Das, was in der Baufibel an Elementen genannt wird, sind Beispiele, die nicht wie im Bebauungsplan als Festsetzung zu sehen sind, sondern auch einen Interpretationsspielraum zulassen.“Sodass man, wenn ein Gebäude die Kriterien nicht erfüllt, nicht von vornherein sagen könne, es werde deshalb nicht genehmigt. Vielmehr müsse der Einzelfall betrachtet werden.
In der Sitzung des Gemeinderats Ende Juli hatte Jäger erklärt, warum die Gestaltungserhaltungssatzung vom Innerortsbebauungsplan getrennt wurde. Dies ermögliche eine größere Flexibilität, weil die Innerortsbebauungspläne immer den Anspruch hätten, für jeden Ortsteil gleich zu sein. Das, was einen Ort individuell macht, werde über die Gestaltungserhaltungssatzung ermöglicht. Über eine solche Satzung habe die Gemeinde ein Mitspracherecht. Wenn bei Bauwünschen oder Änderungen die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind, könne sofort geplant und gebaut werden, während ein Bebauungsplanverfahren meistens ein halbes Jahr und länger dauere.