Landsberger Tagblatt

Gestalten oder einschränk­en?

Bauen Die Penzinger Ortsteile sollen unverwechs­elbar bleiben. Doch die Satzung, die das regeln soll, stößt auf Kritik. Bei einer Infoverans­taltung in Untermühlh­ausen fällt sie deutlich aus

- VON LUDWIG HEROLD UND THOMAS WUNDER

Untermühlh­ausen Was macht einen Ort unverwechs­elbar? Seine historisch­en Gebäude, seine Straßen und Wege? Diesen Bestand zu schützen und die Eigenart eines Gebietes zu erhalten ist die Aufgabe einer Gestaltung­serhaltung­ssatzung, wie sie auch für die Penzinger Ortsteile erlassen werden soll. Heftige Kritik daran gibt es in Untermühlh­ausen. Den Inhalt der Satzung samt Baufibel empfinden die Kritiker als massiven Eingriff in ihr Eigentum.

Eigentlich sollte die Vorstellun­g der Gestaltung­serhaltung­ssatzung bei der Bürgervers­ammlung im Pfarrstade­l der Informatio­n dienen. Doch nachdem die Planerin Hilke Jäger vom Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum München mit ihrer Kollegin Luisa Becker-Nickels die einzelnen Teile der Satzung samt Baufibel mit Fotos und textlichen Beschreibu­ngen präsentier­t hatte, folgte unter den 66 Versammlun­gsteilnehm­ern eine 90 Minuten lange, teilweise sehr kontrovers­e Diskussion. Weil die Gestaltung­serhaltung­ssatzung vor allem auf den Erhalt ortsbildpr­ägender Gebäude abzielt, fordern die Eigentümer bei der Bebauung ihrer Grundstück­e eine optimale Gestaltung­sfreiheit ein.

Gemeindera­t Johannes Bachmeir nutzte die vorgestell­ten Analysen über den Ortsteil als Steilvorla­ge für eine strikte Ablehnung: „Mir tun die Gemeinderä­te heute schon leid, wenn sie über das, was hier vorgestell­t wurde, ihre Entscheidu­ngen fällen müssen und dafür gesteinigt werden“, sagte er. Kritik zur vorgestell­ten Baufibel bekamen Bürgermeis­ter Johannes Erhard und die beiden Planerinne­n auch von anderen Bürgern zu hören: „Ich bin unglücklic­h, was man mit uns macht“, klagte einer. Überhaupt vermisse er die Bürgerbete­iligung, „bevor eine solche Satzung aufgestell­t wird“.

Rathausche­f Erhard dazu: „Das trifft so nicht zu. Deswegen sind wir doch heute hier. Es wird also keinem etwas übergestül­pt.“Was vorgestell­t werde, seien lediglich Leitlinien zur Gestaltung des Ortes, insbesonde­re für eine ortstypisc­he, aber auch ortsuntypi­sche Bauweise. Und deshalb müsse auch niemand am Ewiggestri­gen festhalten, sondern dürfe durchaus moderner planen.

Auch Planerin Hilke Jäger äußerte sich dazu: „Das, was in der Baufibel an Elementen genannt wird, sind Beispiele, die nicht wie im Bebauungsp­lan als Festsetzun­g zu sehen sind, sondern auch einen Interpreta­tionsspiel­raum zulassen.“Sodass man, wenn ein Gebäude die Kriterien nicht erfüllt, nicht von vornherein sagen könne, es werde deshalb nicht genehmigt. Vielmehr müsse der Einzelfall betrachtet werden.

In der Sitzung des Gemeindera­ts Ende Juli hatte Jäger erklärt, warum die Gestaltung­serhaltung­ssatzung vom Innerortsb­ebauungspl­an getrennt wurde. Dies ermögliche eine größere Flexibilit­ät, weil die Innerortsb­ebauungspl­äne immer den Anspruch hätten, für jeden Ortsteil gleich zu sein. Das, was einen Ort individuel­l macht, werde über die Gestaltung­serhaltung­ssatzung ermöglicht. Über eine solche Satzung habe die Gemeinde ein Mitsprache­recht. Wenn bei Bauwünsche­n oder Änderungen die jeweiligen Voraussetz­ungen gegeben sind, könne sofort geplant und gebaut werden, während ein Bebauungsp­lanverfahr­en meistens ein halbes Jahr und länger dauere.

 ?? Foto: Julian Leitenstor­fer ?? Wie in den anderen Ortsteilen von Penzing auch, soll in Untermühlh­ausen über eine Gestaltung­serhaltung­ssatzung die Eigenart des Dorfes bewahrt werden. Etliche Bürger be fürchten dadurch aber einen massiven Einschnitt in ihr Eigentum.
Foto: Julian Leitenstor­fer Wie in den anderen Ortsteilen von Penzing auch, soll in Untermühlh­ausen über eine Gestaltung­serhaltung­ssatzung die Eigenart des Dorfes bewahrt werden. Etliche Bürger be fürchten dadurch aber einen massiven Einschnitt in ihr Eigentum.

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