Treffend beschrieben
Zu „Warum viele Morde unentdeckt blei ben“(Die Dritte Seite) vom 12. De zember:
Die Vorschriften der Leichenschau sind im bayerischen Bestattungsgesetz geregelt. Die tägliche Problematik ist im Artikel sehr treffend beschrieben. Die Feststellung der Todesursache: natürlich/nicht natürlich oder ungeklärt erfordert eine sorgfältige und bisweilen sehr zeitaufwendige Befragung und Untersuchung, die vom öffentlichen Zahlungsträger (Polizei) mit 14,57 Euro vergütet wird.
Die beschriebenen Missstände sind verständlich und nachvollziehbar.
Dr. Sebastian Lochbrunner, Schwabmünchen