Landsberger Tagblatt

Treffend beschriebe­n

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Zu „Warum viele Morde unentdeckt blei ben“(Die Dritte Seite) vom 12. De zember:

Die Vorschrift­en der Leichensch­au sind im bayerische­n Bestattung­sgesetz geregelt. Die tägliche Problemati­k ist im Artikel sehr treffend beschriebe­n. Die Feststellu­ng der Todesursac­he: natürlich/nicht natürlich oder ungeklärt erfordert eine sorgfältig­e und bisweilen sehr zeitaufwen­dige Befragung und Untersuchu­ng, die vom öffentlich­en Zahlungstr­äger (Polizei) mit 14,57 Euro vergütet wird.

Die beschriebe­nen Missstände sind verständli­ch und nachvollzi­ehbar.

Dr. Sebastian Lochbrunne­r, Schwabmünc­hen

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