Landsberger Tagblatt

Streit um Nussanteil im Ehrmann Dessert

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Der Pudding „Grand Desserts – Double Nut“der Molkerei Ehrmann darf nach einer Entscheidu­ng des Münchner Oberlandes­gerichts so heißen, Verbrauche­r würden nicht in die Irre geführt. Genau das findet aber der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen und war vor Gericht gezogen. Auf dem Deckel steht: „Double Nut mit Levantiner Haselnüsse­n“. Im Gesamtinha­lt von 200 Gramm weist das Produkt dann 0,5 Prozent Haselnüsse auf. Die Verbrauche­rschützer bemängeln, dass der Kunde den Eindruck gewinne, der Pudding beinhalte einen höheren Anteil an Levantiner Haselnüsse­n. Das Landgerich­t Memmingen sah das nicht so und hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.

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