Streit um Nussanteil im Ehrmann Dessert
Der Pudding „Grand Desserts – Double Nut“der Molkerei Ehrmann darf nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts so heißen, Verbraucher würden nicht in die Irre geführt. Genau das findet aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen und war vor Gericht gezogen. Auf dem Deckel steht: „Double Nut mit Levantiner Haselnüssen“. Im Gesamtinhalt von 200 Gramm weist das Produkt dann 0,5 Prozent Haselnüsse auf. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass der Kunde den Eindruck gewinne, der Pudding beinhalte einen höheren Anteil an Levantiner Haselnüssen. Das Landgericht Memmingen sah das nicht so und hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.