Fußgänger angefahren: Opfer trägt die Hauptschuld
Zwei Monate ist ein Fußgänger im Koma gelegen, nachdem er im März 2016 bei Kötz (Kreis Günzburg) von einem Auto angefahren worden war. Er ist noch immer körperlich und seelisch beeinträchtigt. Der Fahrer musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen ihn wurde aber wegen einer geringen Schuld eingestellt. Denn der dunkel gekleidete Fußgänger trage die Hauptschuld, weil er bei Dunkelheit unvermittelt die Straße überquert habe, befand der Richter. Auch das Unfallopfer macht nicht dem Autofahrer, sondern sich selbst Vorwürfe.