Keine Kinderarbeit bei den Grabsteinen
Friedhofssatzung Kontrolle ist schwierig
Geltendorf Die Gebühren für die Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe sind bereits neu kalkuliert und als Satzung beschlossen. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Geltendorf bei einer Gegenstimme auch eine überarbeitete, mit geringfügigen Änderungen versehene Friedhofssatzung erlassen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. In der Diskussion stand zunächst ein Paragraf, in dem es, vereinfacht dargestellt, darum geht, dass der Friedhofsträger vorschreiben darf, dass nur Steine verarbeitet werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt oder bearbeitet wurden. Die Verwaltung empfahl, darauf zu verzichten, diesen Paragrafen aufzunehmen. Grund ist, dass die Frage, ob Kinderarbeit im Spiel war, nur sehr schwer bis überhaupt nicht zu beantworten sei. Wolfgang Albertshofer wollte den Paragrafen jedoch in der Satzung verankert haben, was auch das Gremium mehrheitlich wünschte.
Der Punkt „Bestattung unter Bäumen“wird hingegen im aktuellen Schriftstück nicht aufgenommen. Albertshofer hatte dies im Vorfeld bereits angeregt und zeigte sich enttäuscht. Diese Bestattungsform werde immer beliebter, sagte er und führte als Beispiele im Landkreis Vilgertshofen oder Thaining an. „Wir könnten das jetzt doch noch dazunehmen, dann müssen wir nicht bald schon wieder zum Ändern anfangen.“
Er wolle den formellen Weg, betonte Bürgermeister Wilhelm Lehmann, und das jetzt vorliegende Schriftstück beschließen. Noch einen Punkt aufzunehmen, sei auch gar nicht möglich, weil das Gremium nicht vollzählig sei.
Kostenbeispiele nach der neuen Gebührensatzung:
● Familien Doppelgrab 1370 Euro Erdbestattung: Ausheben und Verfüllen des Grabes für Erwachsenen 600 Euro
● Urnenerdbestattung Grab auf- und zumachen 310 Euro
● Bestattung Urnenwand 270 Euro
● Aussegnungshalle pro Tag 180 Euro