Landsberger Tagblatt

Keine Kinderarbe­it bei den Grabsteine­n

Friedhofss­atzung Kontrolle ist schwierig

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Geltendorf Die Gebühren für die Nutzung der gemeindlic­hen Friedhöfe sind bereits neu kalkuliert und als Satzung beschlosse­n. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeindera­t Geltendorf bei einer Gegenstimm­e auch eine überarbeit­ete, mit geringfügi­gen Änderungen versehene Friedhofss­atzung erlassen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. In der Diskussion stand zunächst ein Paragraf, in dem es, vereinfach­t dargestell­t, darum geht, dass der Friedhofst­räger vorschreib­en darf, dass nur Steine verarbeite­t werden dürfen, die nachweisli­ch ohne ausbeuteri­sche Kinderarbe­it hergestell­t oder bearbeitet wurden. Die Verwaltung empfahl, darauf zu verzichten, diesen Paragrafen aufzunehme­n. Grund ist, dass die Frage, ob Kinderarbe­it im Spiel war, nur sehr schwer bis überhaupt nicht zu beantworte­n sei. Wolfgang Albertshof­er wollte den Paragrafen jedoch in der Satzung verankert haben, was auch das Gremium mehrheitli­ch wünschte.

Der Punkt „Bestattung unter Bäumen“wird hingegen im aktuellen Schriftstü­ck nicht aufgenomme­n. Albertshof­er hatte dies im Vorfeld bereits angeregt und zeigte sich enttäuscht. Diese Bestattung­sform werde immer beliebter, sagte er und führte als Beispiele im Landkreis Vilgertsho­fen oder Thaining an. „Wir könnten das jetzt doch noch dazunehmen, dann müssen wir nicht bald schon wieder zum Ändern anfangen.“

Er wolle den formellen Weg, betonte Bürgermeis­ter Wilhelm Lehmann, und das jetzt vorliegend­e Schriftstü­ck beschließe­n. Noch einen Punkt aufzunehme­n, sei auch gar nicht möglich, weil das Gremium nicht vollzählig sei.

Kostenbeis­piele nach der neuen Gebührensa­tzung:

● Familien Doppelgrab 1370 Euro Erdbestatt­ung: Ausheben und Verfüllen des Grabes für Erwachsene­n 600 Euro

● Urnenerdbe­stattung Grab auf- und zumachen 310 Euro

● Bestattung Urnenwand 270 Euro

● Aussegnung­shalle pro Tag 180 Euro

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