Sperrige Richtlinie
Wohnen II Der Apfeldorfer Gemeinderat will die Vergabe von Baugrundstücken regeln
Apfeldorf Es sind nur ein Dutzend Unterpunkte, die die Richtlinie für die Vergabe von verbilligten Baugrundstücken in Apfeldorf enthält. Dennoch hat sich der Gemeinderat nun bereits ein zweites Mal damit beschäftigt. In einer der vorangegangenen Sitzungen hatten die Gemeinderäte Diskussionsbedarf angemeldet, weshalb die Beschlussfassung über die Richtlinien zurückgestellt worden war. Nun nahm sie aber ebenso wie der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Filzle Nord die Hürde der Abstimmung, der Bebauungsplan wurde sogar einstimmig beschlossen.
Berechtigt, die Baugrundstücke zu erwerben sind Personen, die in den zurückliegenden 15 Jahren mindestens acht Jahre ihren Hauptwohnsitz in Apfeldorf hatten. Ehrenamtliches Engagement kann angerechnet werden. Bevorzugt werden Familien mit Kindern oder mit besonderen wirtschaftlichen oder sozialen Faktoren. Für eine Kontroverse und in der Folge eine Gegenstimme sorg- te der Unterpunkt über die Eltern, beziehungsweise dass diese selbst keine Immobilien oder Baugrundstücke besitzen dürfen. Weiterhin sind in der Richtlinie auch die Einkommensverhältnisse geregelt und es gibt Auflagen, wann mit dem Bau zu beginnen ist. Auch die Rückauflassung ist geregelt.
Beim Baugebiet Filzle Nord ging es Bürgermeister Georg Epple vor allem darum, das Verfahren in Gang zu bringen. Der Text und die Festsetzungen seien noch fließend. Es würden noch zwei öffentliche Auslegungen folgen. Für das Baugebiet wurde aber schon ein Straßenname beschlossen. Hatte eine der Rätinnen gemeint, man könne doch einfach den Römerring fortsetzen, verneinte das Gremium diese Idee mit dem Hinweis, dass insbesondere Navigationsgeräte dann in Schwierigkeiten kommen könnten. Es gebe keine durchgängige Verbindung zwischen dem Römerring und der neuen Straße, die künftig Keltenstraße heißen soll. (olso)
Foto: W. Holzhauser