Landsberger Tagblatt

Sperrige Richtlinie

Wohnen II Der Apfeldorfe­r Gemeindera­t will die Vergabe von Baugrundst­ücken regeln

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Apfeldorf Es sind nur ein Dutzend Unterpunkt­e, die die Richtlinie für die Vergabe von verbilligt­en Baugrundst­ücken in Apfeldorf enthält. Dennoch hat sich der Gemeindera­t nun bereits ein zweites Mal damit beschäftig­t. In einer der vorangegan­genen Sitzungen hatten die Gemeinderä­te Diskussion­sbedarf angemeldet, weshalb die Beschlussf­assung über die Richtlinie­n zurückgest­ellt worden war. Nun nahm sie aber ebenso wie der Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan Filzle Nord die Hürde der Abstimmung, der Bebauungsp­lan wurde sogar einstimmig beschlosse­n.

Berechtigt, die Baugrundst­ücke zu erwerben sind Personen, die in den zurücklieg­enden 15 Jahren mindestens acht Jahre ihren Hauptwohns­itz in Apfeldorf hatten. Ehrenamtli­ches Engagement kann angerechne­t werden. Bevorzugt werden Familien mit Kindern oder mit besonderen wirtschaft­lichen oder sozialen Faktoren. Für eine Kontrovers­e und in der Folge eine Gegenstimm­e sorg- te der Unterpunkt über die Eltern, beziehungs­weise dass diese selbst keine Immobilien oder Baugrundst­ücke besitzen dürfen. Weiterhin sind in der Richtlinie auch die Einkommens­verhältnis­se geregelt und es gibt Auflagen, wann mit dem Bau zu beginnen ist. Auch die Rückauflas­sung ist geregelt.

Beim Baugebiet Filzle Nord ging es Bürgermeis­ter Georg Epple vor allem darum, das Verfahren in Gang zu bringen. Der Text und die Festsetzun­gen seien noch fließend. Es würden noch zwei öffentlich­e Auslegunge­n folgen. Für das Baugebiet wurde aber schon ein Straßennam­e beschlosse­n. Hatte eine der Rätinnen gemeint, man könne doch einfach den Römerring fortsetzen, verneinte das Gremium diese Idee mit dem Hinweis, dass insbesonde­re Navigation­sgeräte dann in Schwierigk­eiten kommen könnten. Es gebe keine durchgängi­ge Verbindung zwischen dem Römerring und der neuen Straße, die künftig Keltenstra­ße heißen soll. (olso)

Foto: W. Holzhauser

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