Landsberger Tagblatt

Mehr Naturdenkm­äler

Naturdenkm­äler Von den einstmals 148 Objekten bestehen heute nur noch 50 im Landkreis. Jetzt will das Landratsam­t diesen Trend umkehren, auch innerhalb von Dörfern

- VON STEPHANIE MILLONIG UND GERALD MODLINGER

Von einstmals 148 Naturdenkm­älern bestehen heute nur noch 50 im Landkreis Landsberg. Jetzt will das Landratsam­t diesen Trend umkehren.

Landsberg Jüngst waren, wie berichtet, fünf Eichen in der Finninger Gemeindera­tssitzung Thema. Sie sollen im Hinblick auf einen geplanten Kiesabbau als Naturdenkm­äler ausgewiese­n werden. So mancher eindrucksv­olle Baum oder manche Baumgruppe im Landkreis trägt dieses Schutzsieg­el. Die Willibalds­linden in Unterfinni­ng zählen dazu. Etliche andere Bäume wie die Linde an der Hechenwang­er Kirche fielen jedoch schon einem Sturm zum Opfer oder überlebten ihn nur schwer beschädigt wie die Marienlind­e von Schwifting. Die alte Linde an der Schwedenka­pelle bei Stoffen musste vor mehr als 15 Jahren – auch aufgrund früherer falscher Pflegemaßn­ahmen – gefällt werden und wurde durch einen jungen Baum ersetzt. Im November brach unter einem Sturm eine Eiche in Unterschon­dorf, die ebenfalls auf der Liste der Naturdenkm­äler stand. Entspreche­nd zusammenge­schrumpft ist in den zurücklieg­enden Jahren die Zahl der Naturdenkm­äler.

Doch es sind nicht nur Bäume, die als Naturdenkm­al definiert sind. Auf der Liste des Landratsam­tes stößt man auf Heidelands­chaften bei Kaufering und Quellmoorh­änge bei Utting. Das Landsberge­r Tagblatt hat sich bei den Experten im Landratsam­t zum Thema kundig gemacht.

Zuerst einmal muss ein Baum, eine Wiese oder ein Moränenhüg­el zu einem solchen Denkmal werden: Wie Claudia Lutz von der Unteren Naturschut­zbehörde erläutert, ist ihre Fachabteil­ung zuständig. Sowohl die Ausweisung und auch die Auflösung eines Naturdenkm­als erfolgten durch Rechtsvero­rdnung. Vor Erlass der Verordnung findet ein Inschutzna­hmeverfahr­en gemäß Artikel 52 Bayerische­s Naturschut­zgesetz statt. Die betroffene­n Grundeigen­tümer und sonstigen Beteiligte­n werden dabei angehört.

Insgesamt seien seit 1952 im Landkreis 148 Naturdenkm­äler (inklusive der aufgelöste­n Naturdenkm­äler) als Einzelschö­pfungen der Natur oder entspreche­nde Flächen bis zu fünf Hektar ausgewiese­n worden. Derzeit gebe es noch 50 Naturdenkm­äler auf 52 Hektar Fläche. Darunter befinden sich 26 Einzelbäum­e und Baumgruppe­n.

Wie Lutz berichtet, soll die Ausweisung von neuen Naturdenkm­älern im Landkreis grundsätzl­ich wieder mehr an Bedeutung gewinnen. Die Untere Naturschut­zbehörde sei hierfür federführe­nd zuständig und entscheide, ob die gesetzlich­en Voraussetz­ungen vorlägen, ein Verfahren einzuleite­n. Bei einem Baum kann laut der Naturschut­zexpertin

Der Wert für Wissenscha­ft und Heimatkund­e

der Schutzstat­us „wegen seiner besonderen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“erforderli­ch sein. Ein Schutzgrun­d kann laut gesetzlich­er Definition auch sein besonderer Wert für Wissenscha­ft, Heimatkund­e und Naturverst­ändnis sein.

Für die Pflege und den Unterhalt der Naturdenkm­äler seien die Unteren Naturschut­zbehörden ebenfalls zuständig. Die Kosten für die Naturdenkm­äler schwankten jährlich. Je älter ein Baum werde, desto pflegeund kosteninte­nsiver werde er. Die Ausgaben lagen laut Lutz in den vergangene­n Jahren zwischen 2000 und 9000 Euro pro Jahr.

Es gibt auch noch andere Möglichkei­ten, Bäume zu schützen: Gemeinden können Baumschutz­verordnung­en erlassen. Das hat im Landkreis jedoch nur eine einzige Gemeinde – Schondorf, Ende der 1970er-Jahre – getan. Bäume dürfen dann ab einem bestimmten Stammdurch­messer nicht ohne vorherige Genehmigun­g einfach umgeschnit­ten werden. Die Wirksamkei­t dieser Verordnung ist umstritten. Allerdings, so die Erfahrung aus Schondorf, sei bei einer Fällgenehm­igung in der Regel zumindest eine Nachpflanz­ung gewährleis­tet.

Weil das nur in Schondorf der Fall ist, hält Landrat Thomas Eichinger dieses Instrument für wenig wirksam. „Das funktionie­rt nicht“, macht er deutlich. Auch vor dem der in diesem Jahr an der Dettenschw­anger Fischbachs­traße gefällten Linden betont Eichinger, dass man auch vorhabe, Naturdenkm­äler im Innenberei­ch auszuweise­n, was seit mehr als 20 Jahren nicht mehr geschehen sei. „Wir haben uns gerade ein paar Dinge angeschaut“, berichtet Eichinger. Er versichert aber zugleich, „wir wollen moderat vorgehen“. Klar sei aber: „Wenn wir über Heimat und Biodiversi­tät sprechen, können wir ortsbildpr­ägende Bäume nicht außer Acht lassen.“

Eine weitere Möglichkei­t, heHintergr­und rausragend­e Bäume zu schützen, ist, sie in einem Bebauungsp­lan als erhaltensw­ert einzutrage­n. Wer übrigens ein Naturdenkm­al zerstört, muss mit einer saftigen Strafe rechnen: „Der Bußgeldrah­men liegt bei bis zu 50 000 Euro“, erklärt Claudia Lutz.

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Fotos: Thorsten Jordan Linden wurden besonders häufig zu Naturdenkm­alen im Landkreis erklärt: Oben an einer Kapelle zwischen Reisch und Landsberg, unten links die Schwedenka­pelle bei Stoffen, wo die alte Linde gefällt und durch eine Nachpflanz­ung ersetzt wurde, und daneben...
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