Mehr Naturdenkmäler
Naturdenkmäler Von den einstmals 148 Objekten bestehen heute nur noch 50 im Landkreis. Jetzt will das Landratsamt diesen Trend umkehren, auch innerhalb von Dörfern
Von einstmals 148 Naturdenkmälern bestehen heute nur noch 50 im Landkreis Landsberg. Jetzt will das Landratsamt diesen Trend umkehren.
Landsberg Jüngst waren, wie berichtet, fünf Eichen in der Finninger Gemeinderatssitzung Thema. Sie sollen im Hinblick auf einen geplanten Kiesabbau als Naturdenkmäler ausgewiesen werden. So mancher eindrucksvolle Baum oder manche Baumgruppe im Landkreis trägt dieses Schutzsiegel. Die Willibaldslinden in Unterfinning zählen dazu. Etliche andere Bäume wie die Linde an der Hechenwanger Kirche fielen jedoch schon einem Sturm zum Opfer oder überlebten ihn nur schwer beschädigt wie die Marienlinde von Schwifting. Die alte Linde an der Schwedenkapelle bei Stoffen musste vor mehr als 15 Jahren – auch aufgrund früherer falscher Pflegemaßnahmen – gefällt werden und wurde durch einen jungen Baum ersetzt. Im November brach unter einem Sturm eine Eiche in Unterschondorf, die ebenfalls auf der Liste der Naturdenkmäler stand. Entsprechend zusammengeschrumpft ist in den zurückliegenden Jahren die Zahl der Naturdenkmäler.
Doch es sind nicht nur Bäume, die als Naturdenkmal definiert sind. Auf der Liste des Landratsamtes stößt man auf Heidelandschaften bei Kaufering und Quellmoorhänge bei Utting. Das Landsberger Tagblatt hat sich bei den Experten im Landratsamt zum Thema kundig gemacht.
Zuerst einmal muss ein Baum, eine Wiese oder ein Moränenhügel zu einem solchen Denkmal werden: Wie Claudia Lutz von der Unteren Naturschutzbehörde erläutert, ist ihre Fachabteilung zuständig. Sowohl die Ausweisung und auch die Auflösung eines Naturdenkmals erfolgten durch Rechtsverordnung. Vor Erlass der Verordnung findet ein Inschutznahmeverfahren gemäß Artikel 52 Bayerisches Naturschutzgesetz statt. Die betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Beteiligten werden dabei angehört.
Insgesamt seien seit 1952 im Landkreis 148 Naturdenkmäler (inklusive der aufgelösten Naturdenkmäler) als Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar ausgewiesen worden. Derzeit gebe es noch 50 Naturdenkmäler auf 52 Hektar Fläche. Darunter befinden sich 26 Einzelbäume und Baumgruppen.
Wie Lutz berichtet, soll die Ausweisung von neuen Naturdenkmälern im Landkreis grundsätzlich wieder mehr an Bedeutung gewinnen. Die Untere Naturschutzbehörde sei hierfür federführend zuständig und entscheide, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen, ein Verfahren einzuleiten. Bei einem Baum kann laut der Naturschutzexpertin
Der Wert für Wissenschaft und Heimatkunde
der Schutzstatus „wegen seiner besonderen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“erforderlich sein. Ein Schutzgrund kann laut gesetzlicher Definition auch sein besonderer Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis sein.
Für die Pflege und den Unterhalt der Naturdenkmäler seien die Unteren Naturschutzbehörden ebenfalls zuständig. Die Kosten für die Naturdenkmäler schwankten jährlich. Je älter ein Baum werde, desto pflegeund kostenintensiver werde er. Die Ausgaben lagen laut Lutz in den vergangenen Jahren zwischen 2000 und 9000 Euro pro Jahr.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, Bäume zu schützen: Gemeinden können Baumschutzverordnungen erlassen. Das hat im Landkreis jedoch nur eine einzige Gemeinde – Schondorf, Ende der 1970er-Jahre – getan. Bäume dürfen dann ab einem bestimmten Stammdurchmesser nicht ohne vorherige Genehmigung einfach umgeschnitten werden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung ist umstritten. Allerdings, so die Erfahrung aus Schondorf, sei bei einer Fällgenehmigung in der Regel zumindest eine Nachpflanzung gewährleistet.
Weil das nur in Schondorf der Fall ist, hält Landrat Thomas Eichinger dieses Instrument für wenig wirksam. „Das funktioniert nicht“, macht er deutlich. Auch vor dem der in diesem Jahr an der Dettenschwanger Fischbachstraße gefällten Linden betont Eichinger, dass man auch vorhabe, Naturdenkmäler im Innenbereich auszuweisen, was seit mehr als 20 Jahren nicht mehr geschehen sei. „Wir haben uns gerade ein paar Dinge angeschaut“, berichtet Eichinger. Er versichert aber zugleich, „wir wollen moderat vorgehen“. Klar sei aber: „Wenn wir über Heimat und Biodiversität sprechen, können wir ortsbildprägende Bäume nicht außer Acht lassen.“
Eine weitere Möglichkeit, heHintergrund rausragende Bäume zu schützen, ist, sie in einem Bebauungsplan als erhaltenswert einzutragen. Wer übrigens ein Naturdenkmal zerstört, muss mit einer saftigen Strafe rechnen: „Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50 000 Euro“, erklärt Claudia Lutz.