Landsberger Tagblatt

Gleich mehrmals Polizisten beleidigt

Gericht Sein Vorstrafen­register wurde einem 25-Jährigen zum Verhängnis

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Landsberg Weil er Polizeibea­mte beschimpft und beleidigt hat und sein Vorstrafen­register eine ganze Litanei an Einträgen aufweist, verurteilt­e Amtsrichte­r Michael Eberle einen 25-Jährigen zu einer sechsmonat­igen Freiheitss­trafe. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der junge Mann 120 Stunden Sozialdien­st ableisten, davon mindestens 30 Stunden pro Monat.

Im August 2017 war der Angeklagte als Beifahrer mit seiner Freundin auf dem Heimweg von einer Geburtstag­sfeier. Auf der A 96 in Höhe der Ausfahrt LandsbergN­ord wurde das Fahrzeug von Polizeibea­mten gestoppt, nachdem in der Dienststel­le ein Hinweis eingegange­n war, ein Auto fahre auf der Autobahn in Schlangenl­inien. Zunächst sei bei der Fahrerin eine normale Verkehrsko­ntrolle und ein Alkoholtes­t durchgefüh­rt worden. Währenddes­sen habe der Angeklagte vom Beifahrers­itz aus gepöbelt, sagte eine der beteiligte­n Polizeibea­mtinnen aus. „Man hat schon gemerkt, dass er alkoholisi­ert war.“Irgendwann sei der 25-Jährige aus dem Auto ausgestieg­en und habe die Beamten übelst beschimpft. Ein Alkoholtes­t ergab etwa 0,8 Promille. „Volltrunke­n waren Sie also nicht“, merkte Richter Eberle an, und fragte den Vater eines zweijährig­en Sohnes, ob es ihm denn in den vergangene­n Monaten in den Sinn gekommen wäre, sich bei den Polizeibea­mten zu entschuldi­gen. „Noch nicht. Ich entschuldi­ge mich, es tut mir leid“, antwortete der 25-Jährige in Richtung Zeugen. Von der A96 aus war der Angeklagte mit seiner Freundin von einer zweiten Streife zur Polizeiins­pektion Landsberg und anschließe­nd zu ihrem auf einem Parkplatz abgestellt­en Auto gebracht worden. Auch dort beschimpft­e der Angeklagte die Polizisten.

Beleidigun­gen, unter anderem gegen seine Lehrer, Nötigungen, Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, Hausfriede­nsbruch und Diebstahl sind einige der Straftaten, die der 25-Jährige laut Auszug aus dem Bundeszent­ralregiste­r in der Vergangenh­eit begangen hat. Zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis verbüßte er bereits, weil er einen Polizisten verletzt hatte.

Ob er wieder in Haft müsse, liege an ihm alleine, betonte Eberle. „Wenn im ersten Monat die 30 Sozialstun­den nicht geleistet werden, ist das schon ein Bewährungs­verstoß“, mahnte er den Angeklagte­n, der das Urteil annahm.

Noch hat er sich nicht entschuldi­gt

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