Gleich mehrmals Polizisten beleidigt
Gericht Sein Vorstrafenregister wurde einem 25-Jährigen zum Verhängnis
Landsberg Weil er Polizeibeamte beschimpft und beleidigt hat und sein Vorstrafenregister eine ganze Litanei an Einträgen aufweist, verurteilte Amtsrichter Michael Eberle einen 25-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der junge Mann 120 Stunden Sozialdienst ableisten, davon mindestens 30 Stunden pro Monat.
Im August 2017 war der Angeklagte als Beifahrer mit seiner Freundin auf dem Heimweg von einer Geburtstagsfeier. Auf der A 96 in Höhe der Ausfahrt LandsbergNord wurde das Fahrzeug von Polizeibeamten gestoppt, nachdem in der Dienststelle ein Hinweis eingegangen war, ein Auto fahre auf der Autobahn in Schlangenlinien. Zunächst sei bei der Fahrerin eine normale Verkehrskontrolle und ein Alkoholtest durchgeführt worden. Währenddessen habe der Angeklagte vom Beifahrersitz aus gepöbelt, sagte eine der beteiligten Polizeibeamtinnen aus. „Man hat schon gemerkt, dass er alkoholisiert war.“Irgendwann sei der 25-Jährige aus dem Auto ausgestiegen und habe die Beamten übelst beschimpft. Ein Alkoholtest ergab etwa 0,8 Promille. „Volltrunken waren Sie also nicht“, merkte Richter Eberle an, und fragte den Vater eines zweijährigen Sohnes, ob es ihm denn in den vergangenen Monaten in den Sinn gekommen wäre, sich bei den Polizeibeamten zu entschuldigen. „Noch nicht. Ich entschuldige mich, es tut mir leid“, antwortete der 25-Jährige in Richtung Zeugen. Von der A96 aus war der Angeklagte mit seiner Freundin von einer zweiten Streife zur Polizeiinspektion Landsberg und anschließend zu ihrem auf einem Parkplatz abgestellten Auto gebracht worden. Auch dort beschimpfte der Angeklagte die Polizisten.
Beleidigungen, unter anderem gegen seine Lehrer, Nötigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Diebstahl sind einige der Straftaten, die der 25-Jährige laut Auszug aus dem Bundeszentralregister in der Vergangenheit begangen hat. Zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis verbüßte er bereits, weil er einen Polizisten verletzt hatte.
Ob er wieder in Haft müsse, liege an ihm alleine, betonte Eberle. „Wenn im ersten Monat die 30 Sozialstunden nicht geleistet werden, ist das schon ein Bewährungsverstoß“, mahnte er den Angeklagten, der das Urteil annahm.
Noch hat er sich nicht entschuldigt