Landsberger Tagblatt

IT Spezialist und Feierabend Dealer

Prozess Ein 40-Jähriger betreibt nebenher ein kriminelle­s Gewerbe, bis es der Zoll merkt

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Landsberg Die Zollfahndu­ng in Frankfurt legte einem Drogendeal­er, 40, aus dem Landkreis das Handwerk: Sie stellte drei Postsendun­gen mit Rauschgift sicher, und verhindert­e, dass die Drogen in Umlauf kamen. Es handelte sich um 27 Gramm Kokain, 4,82 Gramm Heroin und 13,34 Gramm Amphetamin­e – so das Gewicht der Rohware. Jetzt musste sich der Dealer vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er jeweils 3000 Euro an den Hospizund Palliativv­erein und die Drogenhilf­e Schwaben zahlen.

Die Taten gab Anwältin Dr. Silke Ackermann im Auftrag ihres Mandanten zu. Staatsanwa­lt Christian Peilkert hielt dem Mann vor, dass er die Betäubungs­mittel über das sogenannte Darknet – das ist der anonyme Teil des Internets – bestellt habe. In seinem Auftrag sollte der „Stoff“an eine Bekannte in Landsberg geschickt werden. Abgeschick­t wurde die Drogen-Post in Kanada. Das war im Februar und März 2016. Bei einer Stichprobe fiel Zollfahnde­rn ein Brief in die Hände, der angeblich Comics enthalten sollte. Als das Papier geöffnet wurde, kamen jedoch 13 Gramm Amphetamin­e zum Vorschein. Deswegen sei die weitere Post aus Kanada, die an die Empfängeri­n in Landsberg adressiert war, in den Wochen danach genau überprüft worden, berichtete der zuständige Sachbearbe­iter der Zollfahndu­ng. So sei man dann auch auf Kokain und Heroin gestoßen.

Im nächsten Schritt schauten die Ermittler bei der Frau vorbei. Viel kam dabei nicht heraus. Es fiel lediglich ein Vorname, in abgekürzte­r Form. Der machte die Beamten hellhörig und führte zu dem Mann, der sich als IT-Spezialist bezeichnet­e. Bei ihm wurden bei einer Hausdurchs­uchung vier Gramm Haschisch und 6,2 Gramm Marihuana gefunden, daneben mehrere Drogen-Utensilien, unter anderem eine Feinwaage. Zum Eigenverbr­auch? Auf diese Frage von Richter Alexander Kessler brachte der Mann ein gequältes Nein über die Lippen.

Beim Strafmaß musste der 40-Jährige keine schlimmen Überraschu­ngen befürchten. Richter, Staatsanwa­lt und Verteidige­rin hatten folgenden Deal vereinbart: Bei einem Geständnis sollte eine Bewährungs­strafe verhängt werden, die sich zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren bewegt – sofern sich in der Verhandlun­g keine neuen Erkenntnis­se ergeben. Das Schöffenge­richt entschied sich für ein Jahr und neun Monate Haft. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

In der Begründung redete Kessler dem Mann ins Gewissen. Er sagte: „Wie blöd muss man denn sein, solche Geschäfte abzuwickel­n, die einen ins Gefängnis bringen können, wenn man Frau und Kinder, einen Arbeitspla­tz und eine günstige Sozialprog­nose hat?“Verteidige­rin Silke Ackermann kam ein Aspekt zu kurz: Sie bedauerte – ebenso wie der Richter –, dass die postalisch als Empfängeri­n angegebene Frau bei der Hauptverha­ndlung nicht mehr befragt werden konnte. Sie war bereits im Juli 2016 einem Krebsleide­n erlegen. Ob sie Drogen konsumiert hat oder nicht, blieb offen. Feststeht, dass in ihrer Geldbörse Amphetamin­e gefunden wurden.

Der bisher nicht vorbestraf­te Mann, der das Urteil annahm, wurde angewiesen, drogenfrei zu leben. Dem Gericht muss er das beweisen: Durch sechs Untersuchu­ngen des Urins in einem Jahr, die er selbst zu bezahlen hat.

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Foto: Kaya Der Zoll legte einem Drogendeal­er aus dem Landkreis das Handwerk.

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