IT Spezialist und Feierabend Dealer
Prozess Ein 40-Jähriger betreibt nebenher ein kriminelles Gewerbe, bis es der Zoll merkt
Landsberg Die Zollfahndung in Frankfurt legte einem Drogendealer, 40, aus dem Landkreis das Handwerk: Sie stellte drei Postsendungen mit Rauschgift sicher, und verhinderte, dass die Drogen in Umlauf kamen. Es handelte sich um 27 Gramm Kokain, 4,82 Gramm Heroin und 13,34 Gramm Amphetamine – so das Gewicht der Rohware. Jetzt musste sich der Dealer vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er jeweils 3000 Euro an den Hospizund Palliativverein und die Drogenhilfe Schwaben zahlen.
Die Taten gab Anwältin Dr. Silke Ackermann im Auftrag ihres Mandanten zu. Staatsanwalt Christian Peilkert hielt dem Mann vor, dass er die Betäubungsmittel über das sogenannte Darknet – das ist der anonyme Teil des Internets – bestellt habe. In seinem Auftrag sollte der „Stoff“an eine Bekannte in Landsberg geschickt werden. Abgeschickt wurde die Drogen-Post in Kanada. Das war im Februar und März 2016. Bei einer Stichprobe fiel Zollfahndern ein Brief in die Hände, der angeblich Comics enthalten sollte. Als das Papier geöffnet wurde, kamen jedoch 13 Gramm Amphetamine zum Vorschein. Deswegen sei die weitere Post aus Kanada, die an die Empfängerin in Landsberg adressiert war, in den Wochen danach genau überprüft worden, berichtete der zuständige Sachbearbeiter der Zollfahndung. So sei man dann auch auf Kokain und Heroin gestoßen.
Im nächsten Schritt schauten die Ermittler bei der Frau vorbei. Viel kam dabei nicht heraus. Es fiel lediglich ein Vorname, in abgekürzter Form. Der machte die Beamten hellhörig und führte zu dem Mann, der sich als IT-Spezialist bezeichnete. Bei ihm wurden bei einer Hausdurchsuchung vier Gramm Haschisch und 6,2 Gramm Marihuana gefunden, daneben mehrere Drogen-Utensilien, unter anderem eine Feinwaage. Zum Eigenverbrauch? Auf diese Frage von Richter Alexander Kessler brachte der Mann ein gequältes Nein über die Lippen.
Beim Strafmaß musste der 40-Jährige keine schlimmen Überraschungen befürchten. Richter, Staatsanwalt und Verteidigerin hatten folgenden Deal vereinbart: Bei einem Geständnis sollte eine Bewährungsstrafe verhängt werden, die sich zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren bewegt – sofern sich in der Verhandlung keine neuen Erkenntnisse ergeben. Das Schöffengericht entschied sich für ein Jahr und neun Monate Haft. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
In der Begründung redete Kessler dem Mann ins Gewissen. Er sagte: „Wie blöd muss man denn sein, solche Geschäfte abzuwickeln, die einen ins Gefängnis bringen können, wenn man Frau und Kinder, einen Arbeitsplatz und eine günstige Sozialprognose hat?“Verteidigerin Silke Ackermann kam ein Aspekt zu kurz: Sie bedauerte – ebenso wie der Richter –, dass die postalisch als Empfängerin angegebene Frau bei der Hauptverhandlung nicht mehr befragt werden konnte. Sie war bereits im Juli 2016 einem Krebsleiden erlegen. Ob sie Drogen konsumiert hat oder nicht, blieb offen. Feststeht, dass in ihrer Geldbörse Amphetamine gefunden wurden.
Der bisher nicht vorbestrafte Mann, der das Urteil annahm, wurde angewiesen, drogenfrei zu leben. Dem Gericht muss er das beweisen: Durch sechs Untersuchungen des Urins in einem Jahr, die er selbst zu bezahlen hat.