Wer bekommt den Bonus?
Bauplätze In Finning ist jetzt festgelegt, wer auf günstigere Grundstücke hoffen darf
Finning Bereits seit Juli vergangenen Jahres beschäftigt sich der Gemeinderat Finning mit dem Thema Einheimischen-Richtlinie für die Vergabe vergünstigter Bauplätze an weniger und durchschnittlich begütete Personen, früher unter dem Namen Einheimischen-Modell bekannt. Diese muss nun mit der neuen EURichtlinie konform gehen.
Gewünscht hatten sich die Gemeinderäte einen Bonus für Bauwerber, die ehrenamtlich arbeiten. Dazu hatte man in einer früheren Sitzung vorgesehen, dass sich die ehrenamtliche Tätigkeit nur auf Finning beziehen sollte. Bürgermeister Sigfried Weißenbach erläuterte jetzt die Bedenken der Verwaltung, dass es keine Einzelfallentscheidungen geben darf. Alle Kriterien müssten vorab feststehen. Mit dieser Aufgabe tat sich der Gemeinderat schwer. Deshalb entschloss man sich, keine Punkte für ein Ehrenamt zu vergeben. Bei Punktegleichheit der Bewerber soll, nach der Anzahl der Kinder, künftig die Zeit, die diese in Finning verbracht haben, herangezogen werden.
Herrscht Punktegleichstand unter den Bewerbern, entscheidet das Los. Die Hälfte der möglichen Punkte könne für Ortsansässigkeit vergeben werden.
Hier sind maximal fünf Jahre zulässig. Für Bewerber, die noch nicht so lange im Ort wohnen, gibt es weniger Punkte. An Vermögensobergrenze wurden 150000 Euro als Gesamtvermögen angesetzt. Wenn der Bewerber ein Haus oder ein bebaubares Grundstück hat, muss er dieses binnen Jahresfrist verkaufen. An Einkommensgrenzen wurde 45 000 Euro Jahreseinkommen für Alleinstehende und 90000 Euro bei Paaren festgesetzt, die nachzuweisen sind. Haben die Bewerber Kinder, steigt die Grenze jeweils um 7000 Euro pro Kind. Auch Finninger, die derzeit nicht in Finning leben, können sich bewerben, wenn sie mindestens 15 Jahre dort gemeldet waren und vor weniger als acht Jahren weggezogen sind.
Die zu vergebenen Grundstücke werden von der Gemeinde zugewiesen. Wie viele und zu welchem Preis die 19 Grundstücke im künftigen Baugebiet Kreuzberg II an Einheimische verkauft werden, hat der Gemeinderat noch nicht festgelegt. Auch die vorangestellte nicht öffentliche Sitzung brachte kein Ergebnis, so Weißenbach. Festgelegt wird auch, dass diejenigen, die den Zuschlag bekommen, zehn Jahre das Haus selbst bewohnen müssen. Einstimmig votierte der Gemeinderat für die Bewerbervoraussetzungen und die Vergaberichtlinien, die ausführlich auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.