Damit nicht so viel Fläche gebraucht wird
Wohnen In welchem Maße auf der Bergwiese in Windach verdichtet werden kann, soll ein neuer Bebauungsplan regeln. Warum trotzdem viel Freiraum bleibt
Windach Generationswechsel in den Häusern des in den 1960er-Jahren ausgewiesenen Baugebietes „Bergwiese“in Windach: Damit einhergeht der Wunsch vieler bisheriger oder künftiger Eigentümer, zu erweitern, umzugestalten, gegebenenfalls zu veräußern, oder auch Grundstücke zu teilen. Die relativ großen Parzellen wecken in solchen Fällen auch Begehrlichkeiten bei Bauträgern.
Grundsätzlich widerspricht dies auch nicht der ausgerufenen Idee der Nachverdichtung in den Orten, um verantwortlich mit Flächen umzugehen. Um aber einheitliche Richtlinien zu schaffen, will die Gemeinde Windach den Bebauungsplan des Areals überarbeiten. Beauftragt wurde dazu der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.
Matthias Goetz und Kathrin Undeutsch stellten nun dem Gemeinderat den Stand der erfolgten Erhebungen und Möglichkeiten eines neuen Bebauungsplanes vor. So zeige sich die Bebauung auch jetzt schon sehr heterogen beziehungsweise „massiv kontrastreich“, so Undeutsch. Sehr große Bauten befänden sich in unmittelbarer Nähe zu sehr kleinen Wohneinheiten. Garagen unterschiedlichster Art und Lagen finden sich auf den 63 Grundstücken der Bergwiese. Die Hanglage lasse Häuser drei- bis viergeschossig erscheinen. Letztendlich bieten die abschüssigen Grundstücke aber oft nur die Möglichkeit, auch Kellerräume als Wohneinheiten zu nutzen.
Ein neuer Bebauungsplan wird sich an der bereits im Bestand vorhandenen Situation orientieren müssen. Als Empfehlung spricht Goetz eine Grundflächenzahl von 0,3 aus und zwei Vollgeschosse. Es sollen nur Doppelhäuser mit maximal einer Wohneinheit pro Doppelhaus zulässig sein. Einzelhäuser finden ihre Grenzen bei drei Wohneinheiten. Die Firsthöhen sähe er bei 10,20 Metern, die Wandhöhe bei 6,50 Metern. Wortmeldungen aus dem Gemeinderat unterstützten den Vorschlag.
Auf den Grundstücken sollen Baugrenzen eingezogen werden, so Goetz. Das Hauptgebäude steht dann in einem definierten Grundstücksbereich. Ziel ist es, die Rhythmisierung im Gebiet zu erhalten und Bebauung in zweiter Reihe möglichst nicht zuzulassen, also ungebremste Nachverdichtung zu vermeiden. Weitere Einschränkungen in der Gestaltung sollen möglichst vermieden und Freiheiten gegeben werden.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen mit den Vorschlägen, sodass am Bebauungsplan in dieser Richtung weitergearbeitet werden kann.