Gute Aussichten
Wohnen Mieter dürfen Balkon rund um die Uhr nutzen
Ein Balkon gehört mit zur vermieteten Wohnung. Mieter können ihn grundsätzlich rund um die Uhr nutzen. Allerdings ist insbesondere in den späteren Abendstunden Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Diese dürfen durch Lärm nicht übermäßig gestört werden.
Das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Liegen, Tischen oder eines Sonnenschirms gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters, wenn es um die Balkonnutzung geht. Mieter können auch ein Rankengitter anbringen, müssen aber darauf achten, dass die Kletterpflanzen das Mauerwerk nicht beschädigen. Auch Blumenkübel dürfen auf dem Balkon aufgestellt werden.
Blumenkästen dürfen am Geländer des Balkons angebracht werden. Die Voraussetzung: Die Blumenkästen sind ordnungsgemäß befestigt. Mieter müssen sicherstellen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten gefährden können, so der Mieterbund. Das Abstellen von Topfpflanzen ungesichert auf dem Balkongeländer ist dagegen verboten. Der Vermieter kann ein derartiges Verhalten abmahnen und, wenn der Mieter nicht reagiert, das Mietverhältnis sogar kündigen.
Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Mieter im Regelfall dulden. Anders ist es nur, wenn der Balkonbewuchs so umfangreich ist, dass er zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarn führt. Knöterich zum Beispiel muss zurückgeschnitten werden, wenn er über die Balkonbrüstung wuchert. tmn