Landsberger Tagblatt

Nur der Kritik wegen?

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Zum Bericht „Steht dieses Schild rechts widrig?“vom 16. Mai und zum Leser brief „Alles per Rechtsanwa­lt“vom 26. Mai:

Seit Ende Februar 2018 ist die am 29. September 2017 vom Marktgemei­nderat nachträgli­ch beschlosse­ne Tempo-30-Zonen-Regelung umgesetzt worden. Und wirft somit zwangsläuf­ig rechtliche Fragen in Bezug auf § 45 StVO (Verkehrsze­ichen und Verkehrsei­nrichtunge­n) auf, die Klärungsbe­darf erfordern.

Die Anordnung von Tempo30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaf­ten Verkehrspl­anung der Gemeinde vorgenomme­n werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtli­che Vorfahrtst­raßennetz festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsf­ähiges, auch den Bedürfniss­en des Personenna­hverkehrs und des Wirtschaft­sverkehrs entspreche­ndes Vorfahrtst­raßennetz sicherzust­ellen. Der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung sowie der Verkehrssi­cherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.

Die Zonen-Anordnung darf sich meiner Meinung nach weder auf Straßen des überörtlic­hen Verkehrs noch auf Vorfahrtss­traßen erstrecken. Im Übrigen muss man respektier­en, dass eine generelle Beschränku­ng auf 30 km/h auch nicht auf „Umwegen“dadurch eingeführt werden darf, dass ganze Gemeindebe­reiche in eine Geschwindi­gkeitszone „verwandelt“werden oder eine Vielzahl von Zonen so aneinander­gereiht wird, dass eine solche Wirkung erzielt wird. Eine entgegen den Vorgaben angeordnet­e Zonen-Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung ist fehlerhaft und muss – entweder durch die Aufsichtsb­ehörde oder im Verwaltung­srechtsweg (per Anwalt) – aufgehoben werden, soweit die Voraussetz­ungen nicht nachträgli­ch geschaffen werden. (...) Blockadeha­ltungen, wie sie über zwei Jahre lang der Marktgemei­nderat in der „Posse“Tempo-30-Zonen erscheinen ließ, sollte der Bürger und Wähler nicht tolerieren. Darum, recht so, Bürgermeis­terin Wagener-Bühler, den rechtliche­n Klärungsbe­darf in Bezug auf § 45 StVO nicht aus den Augen verlieren bzw. sich vom Weg abbringen lassen.

Peter Brüning, Kaufering

 ?? Archivfoto: Thorsten Jordan ?? Nach wie vor sorgt die Tempo 30 Zonenregel­ung in Kaufering für Diskussion­en.
Archivfoto: Thorsten Jordan Nach wie vor sorgt die Tempo 30 Zonenregel­ung in Kaufering für Diskussion­en.

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