Die Kirche muss nicht mitzahlen
Trinkwasser Die Beiträge für den Bau des neuen Thaininger Brunnens werden erlassen
Thaining In Thaining soll ein neuer Brunnen gebaut werden. Der Herstellungsbeitrag, der dabei von der Gemeinde erhoben wird, wird der Kirchenstiftung St. Martin für die Wolfgangskirche und die Pfarrkirche St. Martin erlassen. Für den dazugehörenden Friedhof wird der Beitrag teilweise erlassen. Mit dieser Entscheidung stimmte der Gemeinderat dem Antrag der Kirche auf Billigkeitserlass zu. „Das gilt einmalig für den Verbesserungsbeitrag“, sagte Bürgermeister Leonhard Stork gegenüber unserer Zeitung.
Bereits in den 1990er-Jahren sei mit der Bischöflichen Finanzkammer festgestellt worden, dass für die beiden sakralen Gebäude „völlig zu Recht“eine Beitragserhebung erfolgen könnte. Für die Entwässerungsbeiträge verfügte die Gemeinde 1998 einen „Billigkeitserlass“– also den Verzicht auf Erhebung der Beiträge. Als Argument diente damals wie heute, dass Kirchengebäude nicht nur für gottesdienstliche Zwecke genutzt werden, sondern „Sehenswürdigkeiten im weltlichen Sinn“sein können, die das Ortsbild prägen und bereichern.
„Das kann einen Billigkeitserlass oder einen zweckgebundenen Zuschuss rechtfertigen“, sagte Bürgermeister Stork in der Sitzung. Eine Sehenswürdigkeit sei besonders die Wolfgangskirche, die überregional bekannt ist und zahlreiche Besuchergruppen anziehe. Sie werde jederzeit auf Anfrage geöffnet, besonders seit der Sanierung des Rochlhauses. Die Pfarrkirche hingegen sei verschlossen und werde nur zu Gottesdiensten geöffnet.
Da am Friedhof offensichtlich Wasserbedarf besteht, erscheine ein Billigkeitserlass für den Friedhof nicht sachgerecht, sagte Stork. Zudem werde der Beitrag auch für den gemeindlichen Friedhof an der Untergasse erhoben. Berechnet wird er auf Basis der Grundstücksfläche zuzüglich 25 Prozent der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche. Damit sind für den Friedhof 869 Euro fällig, die durch die Kirchenstiftung verteilt auf drei Jahre zu zahlen sind.