WM im Büro?
Job Wann Fußball am Arbeitsplatz erlaubt ist
Augsburg Bisher meinte es der Spielplan gut mit den Arbeitnehmern: Die ersten beiden Auftritte der deutschen Fußball-Nationalmannschaft fielen aufs Wochenende. Am heutigen Mittwoch beginnt das entscheidende Spiel der DFB-Elf gegen Südkorea allerdings schon um 16 Uhr – also dann, wenn viele Arbeitnehmer noch im Büro sitzen. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltsverein in Berlin klärt auf, was am Arbeitsplatz erlaubt ist – und was nicht.
Dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich WM-Spiele im Büro schauen?
„Ein Fußballspiel zu schauen, ist Privatvergnügen“, sagt Walentowski. Daher dürfen Arbeitnehmer ein Spiel nur dann anschauen, wenn es der Chef explizit erlaubt. Wer sich nun das Spiel in einer ausgedehnten Kaffeepause ansehen will, den enttäuscht der Rechtsanwalt ebenfalls: „Ihre Pausenzeiten dürfen Arbeitnehmer nicht einfach so legen, dass sie mit den Spielzeiten zusammenfallen. Das ist nur in Absprache mit dem Vorgesetzten erlaubt.“
In vielen Büros sind Radios erlaubt – darf man darüber eine FußballÜbertragung hören?
Auch hier hat Walentowski keine guten Nachrichten für Fußballfans. „Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, das Radio während der Ar- beit laufen zu lassen – für die LiveÜbertragung eines Fußballspiels gilt das nicht unbedingt. Anders als bei Musik, die im Hintergrund läuft, hört man bei einer Fußballübertragung meist aktiv hin.“Konzentriert zu arbeiten sei dann kaum möglich. Der Experte rät deshalb, den Vorgesetzten um Erlaubnis zu fragen, bevor man das Radio einschaltet.
Wie könnte ein Kompromiss zwischen Chef und Arbeitnehmern aussehen?
„Ein Kompromiss könnte sein, dass Arbeitnehmer an Spieltagen früher Feierabend machen können und die Zeit später nacharbeiten. Der Chef kann seinen fußballbegeisterten Mitarbeitern auch anbieten, am Spieltag Überstunden abzubauen“, erklärt Walentowski.
Ab wann darf sich der Betriebsrat einschalten?
Dem Betriebsrat sind in diesem Fall meist die Hände gebunden, sagt der Experte: „Der Chef entscheidet, ob die Mitarbeiter während der Arbeitszeit das Spiel verfolgen dürfen. Wenn er dagegen ist, müssen die Beschäftigten das akzeptieren.“Der Rat könne aber eine Sonderregelung vorschlagen: „Machen Arbeitnehmer und -geber aus, dass die Spielzeit nachgearbeitet wird, kann der Betriebsrat hier unter Umständen mitentscheiden.“