Bürger sind gegen neues Wohngebiet
Hungerbrunnen In Pflugdorf könnten östlich des Baugebiets 14 Häuser entstehen. Einigen im Ort geht das zu weit. Ihr Antrag wird abgelehnt, über die Bedenken soll aber gesprochen werden
Pflugdorf Den Ende Juni eingereichten Bürgerantrag zur Beendigung weiterer Planungen für ein neues Baugebiet östlich des Gebiets „Am Hungerbrunnen“in Pflugdorf hat der Gemeinderat Vilgertshofen wegen einiger Formfehler abgelehnt. Die darin aufgeführten Bedenken der Unterzeichner wolle man aber in jedem Fall in der kommenden Gemeinderatssitzung behandeln.
Bei der Bürgerversammlung hatte Bürgermeister Albert Thurner unter anderem erste Überlegungen vorgestellt, östlich des Wohngebietes „Am Hungerbrunnen“ein neues Baugebiet auszuweisen. Dort könnten 14 neue Bauplätze entstehen. Grund für die Überlegungen sei, dass in Pflugdorf nur noch ein einziger Bauplatz zur Verfügung steht. Während in der Versammlung keine Stimme laut wurde, die sich gegen die Planungen richtete, brachten danach 29 Unterzeichner ihre Bedenken in Form eines Bürgerantrags zum Ausdruck. Allein, der Antrag weist Formfehler auf, die den Gemeinderat nun dazu veranlasste, diesen nicht zuzulassen.
Baugebiet an dieser Stelle schade dem Naturschutz, insbesondere einem dort nistenden Rotmilan-Brutpaar, so die Kritik der Antragsteller. Außerdem schreiben sie von Flächenfraß, der die Landwirtschaft negativ beeinflusse. Zudem befürchten sie ein Entwässerungsproblem im besagten Bereich. Das erhöhte Verkehrsaufkommen in den „ohnehin viel zu klein dimensionierten Straßen“würde eine erhöhte Unfallgefahr für Kinder darstellen.
Weil man keine unmittelbare Notwendigkeit sehe, „dieses Baugebiet an dieser Stelle in diesem Ausmaß zu erschließen“, fordern die Unterzeichner die Gemeinde auf, besser geeignete Alternativen, wie beispielsweise leer stehende Häuser oder Baulücken im Ort zu nutzen. Zu guter Letzt wird die Gemeinde gebeten, künftig auf „mehr Transparenz, frühzeitige Kommunikation und einen wertschätzenden Umgang mit den Anwohnern“zu achten.
„Wir wollen uns ja in jedem Fall mit den vorgebrachten Bedenken befassen“, war der Tenor im Gemeinderat. Aber man müsse auch verhindern, dass sowohl die Gemeinde als auch die Antragsteller aufgrund der Formfehler spätere Nachteile in einem möglichen Verfahren in Kauf nehmen müssten. Ein Bürgerantrag ist zulässig, wenn es um eine gemeindliche Angelegenheit geht, die nicht bereits innerhalb eines Jahres zuvor Gegenstand eines Bürgerantrags war, die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen entsprechen und die UnterEin schriftenzahl von einem Prozent der Gemeinde-Einwohner erreicht worden ist, heißt es im Gesetzestext.
Die beiden letzten Punkte gaben den Ausschlag dafür, den Antrag eben nicht zuzulassen. Denn, zum einen ist im Falle des Bürgerantrags aus Pflugdorf die Unterschriftenliste nicht auf dem gleichen Blatt angebracht, auf dem die Bedenken der Bürger aufgelistet sind, zum anderen sind sechs der 29 geleisteten Unterschriften nicht eindeutig einem Bürger zuzuordnen. Da die Einwohnerzahl am Stichtag 18. Juni bei 2782 lag, müssten 28 Wahlberechtigte unterschreiben. Im vorliegenden Fall waren es aber nur 23.
Auch wenn die Gemeindeverwaltung die Auffassung vertritt, es könne „unabhängig von den formellen Bedenken“möglicherweise sinnvoll sein, „den Antrag dennoch zuzulassen und sich in der Sache mit dem Antrag zu befassen“, waren alle Gemeinderäte dagegen. Trotzdem würden sämtliche, in nichtöffentlicher Sitzung erläuterten Bedenken ernst genommen, bis zur kommenden Sitzung bearbeitet und dann öffentlich diskutiert werden, sagte Bürgermeister Albert Thurner.