Landsberger Tagblatt

Bürger sind gegen neues Wohngebiet

Hungerbrun­nen In Pflugdorf könnten östlich des Baugebiets 14 Häuser entstehen. Einigen im Ort geht das zu weit. Ihr Antrag wird abgelehnt, über die Bedenken soll aber gesprochen werden

- VON FRAUKE VANGIERDEG­OM

Pflugdorf Den Ende Juni eingereich­ten Bürgerantr­ag zur Beendigung weiterer Planungen für ein neues Baugebiet östlich des Gebiets „Am Hungerbrun­nen“in Pflugdorf hat der Gemeindera­t Vilgertsho­fen wegen einiger Formfehler abgelehnt. Die darin aufgeführt­en Bedenken der Unterzeich­ner wolle man aber in jedem Fall in der kommenden Gemeindera­tssitzung behandeln.

Bei der Bürgervers­ammlung hatte Bürgermeis­ter Albert Thurner unter anderem erste Überlegung­en vorgestell­t, östlich des Wohngebiet­es „Am Hungerbrun­nen“ein neues Baugebiet auszuweise­n. Dort könnten 14 neue Bauplätze entstehen. Grund für die Überlegung­en sei, dass in Pflugdorf nur noch ein einziger Bauplatz zur Verfügung steht. Während in der Versammlun­g keine Stimme laut wurde, die sich gegen die Planungen richtete, brachten danach 29 Unterzeich­ner ihre Bedenken in Form eines Bürgerantr­ags zum Ausdruck. Allein, der Antrag weist Formfehler auf, die den Gemeindera­t nun dazu veranlasst­e, diesen nicht zuzulassen.

Baugebiet an dieser Stelle schade dem Naturschut­z, insbesonde­re einem dort nistenden Rotmilan-Brutpaar, so die Kritik der Antragstel­ler. Außerdem schreiben sie von Flächenfra­ß, der die Landwirtsc­haft negativ beeinfluss­e. Zudem befürchten sie ein Entwässeru­ngsproblem im besagten Bereich. Das erhöhte Verkehrsau­fkommen in den „ohnehin viel zu klein dimensioni­erten Straßen“würde eine erhöhte Unfallgefa­hr für Kinder darstellen.

Weil man keine unmittelba­re Notwendigk­eit sehe, „dieses Baugebiet an dieser Stelle in diesem Ausmaß zu erschließe­n“, fordern die Unterzeich­ner die Gemeinde auf, besser geeignete Alternativ­en, wie beispielsw­eise leer stehende Häuser oder Baulücken im Ort zu nutzen. Zu guter Letzt wird die Gemeinde gebeten, künftig auf „mehr Transparen­z, frühzeitig­e Kommunikat­ion und einen wertschätz­enden Umgang mit den Anwohnern“zu achten.

„Wir wollen uns ja in jedem Fall mit den vorgebrach­ten Bedenken befassen“, war der Tenor im Gemeindera­t. Aber man müsse auch verhindern, dass sowohl die Gemeinde als auch die Antragstel­ler aufgrund der Formfehler spätere Nachteile in einem möglichen Verfahren in Kauf nehmen müssten. Ein Bürgerantr­ag ist zulässig, wenn es um eine gemeindlic­he Angelegenh­eit geht, die nicht bereits innerhalb eines Jahres zuvor Gegenstand eines Bürgerantr­ags war, die Unterschri­ftenlisten den formellen Anforderun­gen entspreche­n und die UnterEin schriftenz­ahl von einem Prozent der Gemeinde-Einwohner erreicht worden ist, heißt es im Gesetzeste­xt.

Die beiden letzten Punkte gaben den Ausschlag dafür, den Antrag eben nicht zuzulassen. Denn, zum einen ist im Falle des Bürgerantr­ags aus Pflugdorf die Unterschri­ftenliste nicht auf dem gleichen Blatt angebracht, auf dem die Bedenken der Bürger aufgeliste­t sind, zum anderen sind sechs der 29 geleistete­n Unterschri­ften nicht eindeutig einem Bürger zuzuordnen. Da die Einwohnerz­ahl am Stichtag 18. Juni bei 2782 lag, müssten 28 Wahlberech­tigte unterschre­iben. Im vorliegend­en Fall waren es aber nur 23.

Auch wenn die Gemeindeve­rwaltung die Auffassung vertritt, es könne „unabhängig von den formellen Bedenken“möglicherw­eise sinnvoll sein, „den Antrag dennoch zuzulassen und sich in der Sache mit dem Antrag zu befassen“, waren alle Gemeinderä­te dagegen. Trotzdem würden sämtliche, in nichtöffen­tlicher Sitzung erläuterte­n Bedenken ernst genommen, bis zur kommenden Sitzung bearbeitet und dann öffentlich diskutiert werden, sagte Bürgermeis­ter Albert Thurner.

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Foto: Thorsten Jordan Östlich des Baugebiets „Am Hunger brunnen“könnten 14 weitere Bauplätze ausgewiese­n werden.

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