Landsberger Tagblatt

Was tun, wenn man bei der Prüfung krank ist?

Klausuren Wer wegen einer Krankheit nicht zum Test kommen kann, könnte Probleme bekommen. Was die Uni rät

- VON TIM FREHLER

An den Universitä­ten und Hochschule­n steht die Prüfungsph­ase an. Viele Studierend­e sind derzeit im Lernstress. Doch was passiert, wenn einen genau am Tag einer wichtigen Prüfung die Grippe erwischt?

Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenha­ng ein Fall an der Universitä­t Hohenheim. Dort hatten 48 Studierend­e im Mai eine Grundlagen­prüfung in Finanzwiss­enschaften vorzeitig verlassen. Die Mehrheit von ihnen legte im Anschluss ein Attest desselben Arztes vor. Der massenhaft­e Abbruch gab Rätsel auf. Die Universitä­t Hohenheim zweifelt die Richtigkei­t der Atteste an. Mittlerwei­le werden mehr als 100 weitere Fälle mit Attesten desselben Arztes überprüft. Doch wie verhalten sich Augsburger Studierend­e am besten, wenn sie vor oder während einer Prüfung tatsächlic­h krank werden?

zahlreiche Prüfungen an der Uni Augsburg gilt: Studierend­e können so oft zur Prüfung antreten, wie sie wollen. Entscheide­nd ist, das Studium in der maximalen Studienzei­t zu beenden. Diese beträgt im Bachelorst­udium acht und im Masterstud­ium sechs Semester – einschließ­lich Reservesem­ester. Es ist also häufig gar nicht relevant, ob Studierend­e bei einer Prüfung krank sind, solange sie ihr Studium in der vorgeschri­ebenen Zeit abschließe­n.

Trotzdem empfiehlt das Prüfungsse­kretariat der Uni Erkrankten, sich vom Arzt ein Attest ausstellen zu lassen. Der Grund: Wer am Ende der maximalen Studienzei­t noch nicht alle Leistungen erbracht hat, kann mithilfe der Atteste eine Verlängeru­ng der Studienzei­t beantragen. Eine genaue Diagnose müssen die Atteste laut Angaben des Prüfungsse­kretariate­s nicht enthalten. Es soll aber erkennbar sein, dass sich die Erkrankung auf das Studi- um auswirke. „Ein verstaucht­er Zeh reicht nicht aus, um als prüfungsun­fähig zu gelten“, erklärt Uni-Sprecher Klaus Prem.

Anders ist die Situation bei Prüfungen, die zum letzten Mal geFür schrieben werden. Das ist der Fall, wenn die maximale Studiendau­er erreicht ist oder die Frist für Orientieru­ngsprüfung­en abläuft. Von diesen Prüfungen kann der Ausgang des Studiums abhängen. Bei Prüfungsab­brechern stelle sich dann die Frage, ob sie die Prüfung tatsächlic­h wegen Krankheit abgebroche­n haben oder ob sie den Abbruch als letzte Chance sähen, die Prüfung ein weiteres Mal zu schreiben, erklärt Klaus Prem. Hier gelte: Wer zur Klausur erscheint, zeigt damit, dass er oder sie sich fit genug für die Prüfung fühlt. Studierend­e, die die Prüfung trotzdem abbrechen, müssten ein Attest vom Arzt vorlegen, in dem kurzfristi­g auftretend­e Erkrankung­en wie beispielsw­eise ein Asthma-Anfall oder eine Migräneatt­acke bescheinig­t werden.

Ein Problem mit Klausurabb­rechern habe die Uni seit der Umstellung des Prüfungssy­stems nicht mehr, erklärt Klaus Prem. Als es für jede Klausur nur drei Versuche gab, brachen Studierend­e häufig im dritten Versuch die Prüfung ab und legten anschließe­nd ein Attest vor. Seitdem Prüfungen beliebig oft wiederholt werden können, gebe es dieses Problem nicht mehr, sagt er.

Omid Atai studiert im achten Semester Jura an der Uni Augsburg. Als erster Vorsitzend­er der Fachschaft Jura vertritt er die Studenten der Rechtswiss­enschaft. Er findet, jeder Student sollte die Möglichkei­t haben, solange wie nötig zu studieren. „Das ist wichtig für die fachliche und persönlich­e Reife“, sagt der 25-Jährige. Um die Freiheit des Studiums nicht zu gefährden, warnt er davor, weitere Hürden bei der Krankmeldu­ng einzuführe­n. Elias Hechinger sieht das ähnlich. Er vertritt die Interessen der Studierend­en im AStA an der Uni Augsburg. „Bei Krankheite­n sollte ein Attest ausreichen. So ist es im Arbeitsleb­en auch“, findet er.

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Eine Prüfungssi­tuation an der Universi tät Augsburg.

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