Landsberger Tagblatt

Kein Mast am Wohnhaus

Gemeindera­t lehnt Telekom-Antrag ab

- (löbh)

Greifenber­g Ein Betonfunda­ment, darauf ein 35 Meter hoher Stahlgitte­rmast mit Versorgung­seinheit und das alles gerade mal 50 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt: Für diesen Wunsch der Telekom brachte der Gemeindera­t Greifenber­g keinerlei Verständni­s auf. Der Antrag auf Baugenehmi­gung des Mastens mit dem Füllsender, um die lückenlose Versorgung für die Autobahn sicherzust­ellen, scheiterte deshalb einstimmig, das Einvernehm­en seitens der Gemeinde wurde verweigert.

Gleichzeit­ig wird, wie vom Gemeindera­t gewünscht, im aktuellen Beschluss auf den vom 18. September 2017 hingewiese­n. Damals hatten die Gemeinderä­te gefordert, dass die Telekom den notwendige­n Mast auf der nördlichen Seite der Autobahn platzieren möge und nicht mitten in ein Wohngebiet.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Bauantrag für ein Wohnhaus mit Garage plus Gewächshau­s. Der Grund: Der Bauherr hat das Gewächshau­s außerhalb der Baugrenze vorgesehen. Laut Bürgermeis­ter Johann Albrecht beantragt der Eigentümer eine Befreiung von den Festsetzun­gen, eine dafür notwendige Privilegie­rung könne er aber nicht vorweisen. Für das Wohnhaus wäre eine Genehmigun­g möglich. Da aber das Gewächshau­s Teil des Bauantrags ist, sei alles abzulehnen. Im Übrigen sei zu befürchten, dass mit einer Zustimmung zu dem Gewächshau­s im Außenberei­ch ein Bezugsfall geschaffen würde, der möglicherw­eise weitere solche Anträge nach sich ziehen könnte.

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