Kein Mast am Wohnhaus
Gemeinderat lehnt Telekom-Antrag ab
Greifenberg Ein Betonfundament, darauf ein 35 Meter hoher Stahlgittermast mit Versorgungseinheit und das alles gerade mal 50 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt: Für diesen Wunsch der Telekom brachte der Gemeinderat Greifenberg keinerlei Verständnis auf. Der Antrag auf Baugenehmigung des Mastens mit dem Füllsender, um die lückenlose Versorgung für die Autobahn sicherzustellen, scheiterte deshalb einstimmig, das Einvernehmen seitens der Gemeinde wurde verweigert.
Gleichzeitig wird, wie vom Gemeinderat gewünscht, im aktuellen Beschluss auf den vom 18. September 2017 hingewiesen. Damals hatten die Gemeinderäte gefordert, dass die Telekom den notwendigen Mast auf der nördlichen Seite der Autobahn platzieren möge und nicht mitten in ein Wohngebiet.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Bauantrag für ein Wohnhaus mit Garage plus Gewächshaus. Der Grund: Der Bauherr hat das Gewächshaus außerhalb der Baugrenze vorgesehen. Laut Bürgermeister Johann Albrecht beantragt der Eigentümer eine Befreiung von den Festsetzungen, eine dafür notwendige Privilegierung könne er aber nicht vorweisen. Für das Wohnhaus wäre eine Genehmigung möglich. Da aber das Gewächshaus Teil des Bauantrags ist, sei alles abzulehnen. Im Übrigen sei zu befürchten, dass mit einer Zustimmung zu dem Gewächshaus im Außenbereich ein Bezugsfall geschaffen würde, der möglicherweise weitere solche Anträge nach sich ziehen könnte.