Handwerker plündert Kunden aus
Amtsgericht Ein 37-Jähriger erbeutete in den Häusern seiner Auftraggeber Schmuck und teure Uhren. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht. Er muss drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis
Landsberg „Der Handwerker hat gestohlen wie ein Rabe. Und so das schier grenzenlose Vertrauen seiner Kunden in schamloser Weise ausgenutzt.“Zu dieser Überzeugung kam das Schöffengericht in Landsberg nach fast acht Stunden Verhandlung. Es verurteilte den 37-jährigen Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Er bestritt die ihm zur Last gelegten Taten vom Anfang bis zum Ende: Die drehten sich, wie bekannt wurde, um drei Schmuck- und Uhrendiebstähle in großem Stil in drei Häusern in einer Gemeinde am Ammersee-Westufer. Der Wert der zwischen 2014 und 2016 entwendeten Beutestücke wurde im Gerichtssaal auf etwa 187 000 Euro beziffert.
Dem Beschuldigten standen bei seinen Arbeiten bei den Geschädigten praktisch Tür und Tor offen. Bei den Senioren (ein Ehepaar, 61 und 74 Jahre, sowie eine Frau mit 78 Jahren und eine andere mit 74 Jahren) ging er seit vielen Jahren im Haus aus und ein. Und galt als guter, verlässlicher und seriöser Handwer- ker. Einen Diebstahl hätte dem 37-Jährigen niemand zugetraut. Auch sein damaliger Chef soll die Hand für ihn ins Feuer gelegt haben.
Doch wie kam die Dießener Polizei dem bis dato nicht vorbestraften Mann auf die Schliche? Eine rote Bohrmaschine, die bei der 78-Jährigen plötzlich verschwunden war, rief die Beamten auf den Plan. Die Spur führte zum Angeklagten. Ab diesem Zeitpunkt seien die Ermittlungen intensiviert worden. Mosaiksteinchen habe sich an Mosaiksteinchen gereiht, hieß es. So fiel auf, dass in den drei Häusern immer dann etwas gefehlt habe, wenn der Handwerker da gewesen sei. Es soll im Laufe der Zeit auch Situationen gegeben haben, die den Hausbesitzern komisch vorgekommen sind: So zum Beispiel, als der Mann einen ganz kleinen, aber ganz wichtigen Inbus-Schlüssel aus seinem Werkzeugkoffer in einem der Bäder vergessen haben will. Der Mann sei deswegen nochmals vorbeigekommen. Die Hausfrau war sich hingegen sicher, dass an dem genannten Platz weder ein Schlüssel noch ein Stäubchen (Richter: „HausfrauenEhre“) zu sehen war.
Der Angeklagte sieht sich als Sammler sowie Käufer und Verkäufer von Schmuck und Uhren. Die Umsätze bewegten sich, wie die Überprüfung seiner Bankkonten gezeigt hat, teils im sechsstelligen Bereich. Bei zwei Hausdurchsuchungen wurden bei ihm lediglich einige Preziosen gefunden. Eine Rolex mit einem eisblauen Zifferblatt im Wert von über 52000 Euro gehörte zwar nicht dazu. Doch das Gericht ist sich sicher, dass sich die Uhr im Besitz des Mannes befunden hat – und von ihm verkauft wurde. Kurios: Im Umfeld der Rolex befanden sich sechs weitere Uhren mit einem wesentlich größeren Wert.
Gleich 53 Stücke sind einer der geschädigten Frauen abhandengekommen. Sie hatte den Schmuck vor sechs Jahren von einer Expertin bewerten lassen und die Preise in einem Papier aufgelistet. Ein Armband, ein Ring und zwei Steine, die aus einem Ring herausgelöst worden sind, konnten davon wieder beigebracht werden. Von den zwei anderen Diebstählen sind lediglich eine sündteure Taschenuhr und die Bohrmaschine wieder aufgetaucht. Möglich wurde dies durch die Kontakte der Polizei mit den E-BayKäufern der Stücke. Deren Adressen wurden auf dem PC des Angeklagten gefunden. Die Geschädigten bekommen die ihnen gestohlenen Sachen wieder zurück, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Das ist noch nicht der Fall, weder Rechtsanwalt Bernhard Mehr noch Staatsanwältin Andrea Lieb – sie beantragte vier Jahre Haft – haben bisher zum Urteil Stellung bezogen. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Denn die Beweislage reiche nicht aus.
Neben der Haft kommt auf den 37-Jährigen ein Wertersatz von 14 7500 Euro zu: Das ist die Summe, die er für alle gestohlenen Wertsachen zurückzahlen muss, die nach wie vor weg sind. Darum muss sich die Staatsanwaltschaft kümmern, wenn es bei dem jetzt verhängten Urteil bleiben sollte.
Eine Frau verlor 53 Schmuckstücke