Landsberger Tagblatt

Kein Alkohol in der Seeanlage

Freizeit Das Verbot in Schondorf gilt abends und nachts. Reaktion auf Vandalismu­s

- (rg)

Schondorf Die jüngsten Schäden durch Vandalismu­s in Schondorf haben nun das Fass zum Überlaufen gebracht. Der Gemeindera­t zog in nichtöffen­tlicher Sitzung Konsequenz­en. Wie Bürgermeis­ter Alexander Herrmann dem LT mitteilte, wird nun ein Alkoholver­bot von 18 bis 6 Uhr für den Bereich der Seeanlage ausgesproc­hen. Davon ausgenomme­n werden Gäste der Minigolfan­lage, die aber mit ihrem Getränk in der Anlage bleiben müssen.

Auslöser für die Anordnung war ein Fest einer Schule aus dem Landkreis, das in einer Gastwirtsc­haft am See stattfand und „ziemlich ausgeartet ist“, wie es der Bürgermeis­ter beschreibt. Neben dem Vandalismu­s in der Seeanlage, gab es noch Vorfälle auf dem Weg zum Bahnhof und am Bahnhof selbst. Zukünftig soll niemand mehr im Umfeld von Veranstalt­ungen in den umliegende­n Gaststätte­n mit Alkoholika aller Art am See sitzen dürfen. Diese Regelungen seien nun mit der Polizeidie­nststelle Dießen abgesproch­en, sagt Alexander Herrmann. Zudem dürfen auch keine elektronis­chen Wiedergabe­geräte in den Seeanlagen genutzt werden. Gelten soll diese Anordnung immer dann, wenn Veranstalt­ungen in der Nähe der Seeanlage stattfinde­n.

Wie bereits berichtet, hatte der Fahrdienst­leiter der Deutschen Bahn am Sonntagmor­gen der Polizei mitgeteilt, dass die Bahnhofsha­lle völlig vermüllt war. Offensicht­lich waren die Mülltüten aus den Körben genommen und der Inhalt in der Halle ausgeleert worden. Außerdem gab es Beschädigu­ngen in der Toilettena­nlage. Dort wurden die Türgriffe verbogen. Vor dem Bahnhof lag eine Warnbake auf der Straße. Unweit davon, in der Oberen Straße, wurde an einem Geländewag­en ein Außenspieg­el beschädigt.

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Archivfoto: Julian Leitenstor­fer Der Schondorfe­r Gemeindera­t hat ein Alkoholver­bot in der Seeanlage verhängt. Es soll abends und nachts gelten.

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