Landsberger Tagblatt

Ohne Tierhaftpf­licht kann es schnell teuer werden

Versicheru­ng Mit welchen Konsequenz­en Hundebesit­zer rechnen müssen, deren Hund einen Unfall verursacht

- (vang)

Landsberg Der Albtraum eines jeden Hundebesit­zers ist für eine Frau aus Dießen Realität geworden. Wie berichtet, riss ihr Hund aus, verursacht­e einen Unfall und wurde dabei selbst getötet.

In die Trauer um das Tier mischt sich ganz schnell auch die Frage, mit welchen Konsequenz­en die Hundehalte­rin jetzt zu rechnen hat. Droht ihr eine Anzeige wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und gefährlich­em Eingriff in den Straßenver­kehr? Muss sie den entstanden­en Schaden aus eigener Tasche bezahlen? Antworten darauf hat das Landsberge­r Tagblatt auf Nachfrage sowohl bei der Polizeiins­pektion in Dießen als auch bei einem Versichere­r erhalten.

Wie berichtet, hatte der Hund einer 57-jährigen Hundehalte­rin an einem Weidezaun einen Stromschla­g erlitten, sich dann in Panik von seiner Besitzerin losgerisse­n und war auf die Straße gerannt. Eine Autofahrer­in musste ausweichen und verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug, das zur Seite kippte. Die Lenkerin erlitt nach Polizeiang­aben leichte Verletzung­en, an ihrem Auto entstand Totalschad­en. Ein zweites Fahrzeug erfasste den Hund, der dabei getötet wurde.

Der Hundehalte­rin droht, wie Polizeihau­ptkommissa­r Alfred Ziegler von der Polizeiins­pektion Dießen sagt, tatsächlic­h eine Anzeige wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Ob eine weitere wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr dazu kommt, hält er dagegen für eher unwahrsche­inlich. „Das geben die Umstände wohl nicht her.“Zwar sei der Hund unmittelba­r vor dem Unfall nicht angeleint gewesen, aber in diesem Bereich herrsche auch keine Leinenpfli­cht. „Die Frau hat ja versucht, ihren Hund festzuhalt­en“, ergänzt Ziegler. Den Sachschade­n beziffert er auf Nachfrage mit rund 2000 Euro.

Hat die Hundehalte­rin eine Tierhalter-Haftpflich­tversicher­ung abgeschlos­sen, braucht sie sich mit ziemlicher Sicherheit keine Gedanken darüber zu machen, wer für den entstanden­en Sach- und Personensc­haden aufkommt. „In der Regel werden die Schäden übernommen“, sagt Siegfried Kuhn von der Allianz. Die drohende Anzeige habe darauf keine Auswirkung, so der Versicheru­ngsexperte. „Es sei denn, jemand hat vorsätzlic­h gehandelt und beispielsw­eise den Hund auf eine Person gehetzt.“Er empfiehlt jedem Hundehalte­r eindringli­ch, eine solche Versicheru­ng abzuschlie­ßen. Denn ohne eine solche Absicherun­g „hat die betroffene Person ein echtes Problem“, so Kuhn.

Übrigens: Katzenbesi­tzer müssen keine Tierhaftpf­licht-Versicheru­ng für ihren Schmusetig­er abschließe­n. Schäden, die durch eine Katze verursacht werden, sind durch eine private Haftpflich­t-Versicheru­ng abgedeckt, verrät Kuhn.

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Archivfoto: Jordan Ein Hund allein im Straßenver­kehr ist stets eine Gefahr.

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