Ohne Tierhaftpflicht kann es schnell teuer werden
Versicherung Mit welchen Konsequenzen Hundebesitzer rechnen müssen, deren Hund einen Unfall verursacht
Landsberg Der Albtraum eines jeden Hundebesitzers ist für eine Frau aus Dießen Realität geworden. Wie berichtet, riss ihr Hund aus, verursachte einen Unfall und wurde dabei selbst getötet.
In die Trauer um das Tier mischt sich ganz schnell auch die Frage, mit welchen Konsequenzen die Hundehalterin jetzt zu rechnen hat. Droht ihr eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr? Muss sie den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen? Antworten darauf hat das Landsberger Tagblatt auf Nachfrage sowohl bei der Polizeiinspektion in Dießen als auch bei einem Versicherer erhalten.
Wie berichtet, hatte der Hund einer 57-jährigen Hundehalterin an einem Weidezaun einen Stromschlag erlitten, sich dann in Panik von seiner Besitzerin losgerissen und war auf die Straße gerannt. Eine Autofahrerin musste ausweichen und verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug, das zur Seite kippte. Die Lenkerin erlitt nach Polizeiangaben leichte Verletzungen, an ihrem Auto entstand Totalschaden. Ein zweites Fahrzeug erfasste den Hund, der dabei getötet wurde.
Der Hundehalterin droht, wie Polizeihauptkommissar Alfred Ziegler von der Polizeiinspektion Dießen sagt, tatsächlich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Ob eine weitere wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dazu kommt, hält er dagegen für eher unwahrscheinlich. „Das geben die Umstände wohl nicht her.“Zwar sei der Hund unmittelbar vor dem Unfall nicht angeleint gewesen, aber in diesem Bereich herrsche auch keine Leinenpflicht. „Die Frau hat ja versucht, ihren Hund festzuhalten“, ergänzt Ziegler. Den Sachschaden beziffert er auf Nachfrage mit rund 2000 Euro.
Hat die Hundehalterin eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, braucht sie sich mit ziemlicher Sicherheit keine Gedanken darüber zu machen, wer für den entstandenen Sach- und Personenschaden aufkommt. „In der Regel werden die Schäden übernommen“, sagt Siegfried Kuhn von der Allianz. Die drohende Anzeige habe darauf keine Auswirkung, so der Versicherungsexperte. „Es sei denn, jemand hat vorsätzlich gehandelt und beispielsweise den Hund auf eine Person gehetzt.“Er empfiehlt jedem Hundehalter eindringlich, eine solche Versicherung abzuschließen. Denn ohne eine solche Absicherung „hat die betroffene Person ein echtes Problem“, so Kuhn.
Übrigens: Katzenbesitzer müssen keine Tierhaftpflicht-Versicherung für ihren Schmusetiger abschließen. Schäden, die durch eine Katze verursacht werden, sind durch eine private Haftpflicht-Versicherung abgedeckt, verrät Kuhn.