Kaltental scheitert vor Gericht
Ist das Verfahren gegen Fuchstaler Windräder damit beendet?
Fuchstal/Kaltental Seit Mai 2016 erzeugen die vier Fuchstaler Windkraftanlagen im Kingholz elektrische Energie. Jetzt ist auch die letzte rechtliche Hürde genommen. Der Markt Kaltental ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit seinem im August 2015 gestellten Normenkontrollantrag gegen den Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen gescheitert. Eine Revision gegen den Beschluss vom 8. Oktober ist laut Gericht nicht möglich.
Zusätzlich hat Kaltental die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans seien grundsätzlich kein statthafter Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens, heißt es unter anderem in der Begründung des Gerichts. Er habe an seinen Kaltentaler Amtskollegen Manfred Hauser geschrieben, teilte Fuchstals Bürgermeister Erwin Karg in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit, und ihn gefragt, ob er von der Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Gebrauch machen werde. Dieser habe ihm schnell geantwortet und gemeint, er habe die Angelegenheit abgehakt, werde die Möglichkeit aber im Gemeinderat besprechen.
Auch gegen die im Januar 2015 vom Landratsamt Landsberg erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung hatte Kaltental schon vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Dies wurde jedoch mit einem Urteil im Januar 2016 abgewiesen. Auch der im März 2016 gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde im April 2017 abgelehnt. Weitere Gerichtsverfahren sind nun nicht mehr anhängig. Wie berichtet, plant die Gemeinde Fuchstal derzeit die Errichtung dreier weiterer Windräder im Gemeindewald östlich der bestehenden Anlagen.