Landsberger Tagblatt

Grab und Urne werden teurer

Friedhof In Prittrichi­ng und Winkl wurden heuer erstmals die Gebühren kalkuliert. Was sich künftig ändern wird

- (hewa)

Prittrichi­ng Für die Friedhöfe in Prittrichi­ng und Winkl werden die Gebühren für Bestattung­en deutlich erhöht. Der Gemeindera­t hat in jüngster Sitzung der neuen Friedhofsg­ebührenund Benutzungs­satzung einhellig zugestimmt.

Einzelheit­en dazu erläuterte Michael Haslauer, der zuständige Sachbearbe­iter in der Gemeindeve­rwaltung. Nach den gesetzlich­en Vorgaben sollen Friedhofsg­ebühren durch die Gemeinde kostendeck­end erhoben werden. Dies sei in der Vergangenh­eit nicht der Fall gewesen, deshalb habe man die Gebühren für die Friedhöfe erstmals kalkuliert und formell berechnet. Dazu habe man in Zusammenar­beit mit einer Beraterfir­ma alle relevanten Betriebsun­d Investitio­nskosten der Vergangenh­eit ermittelt.

Die neu festgesetz­ten Friedhofsg­ebühren gelten bis ins Jahr 2021. „Die Kalkulatio­n dieser Gebühren ist schon eine komplexe Geschichte“, fasste Bürgermeis­ter Peter Ditsch den Sachvortra­g Haslauers zusammen und sagte, dass die Friedhofsg­ebühren bisher pauschal festgesetz­t worden seien, ohne dabei die tatsächlic­hen Kosten für die Gemeinde zu berücksich­tigen. Letztmals habe man die Gebühren für Bestattung­en aufgrund eines Haushaltsd­efizits 1999 angepasst. Künftig sollen die Gebühren alle vier Jahre auf der Basis tatsächlic­h angefallen­er Kosten neu festgesetz­t werden. Ein Verfahren, das bei der Festsetzun­g von Wasser- und Kanalgebüh­ren gängige Praxis sei.

Für ein Einzelgrab wird die Gemeinde künftig 530 Euro berechnen, bisher waren dies 200 Euro. Die Kosten für eine Familiengr­abstätte steigen von 350 Euro auf nunmehr 1560 Euro. Die Nutzungsze­it für diese Erdgräber beträgt 20 Jahre. Die Nische für zwei Urnen in der Urnenmauer kostet bei einer zehnjährig­en Nutzungsze­it 620 Euro (bisher 100 Euro). Neu aufgenomme­n in die Satzung wurden Urnenerdgr­abstätten, die je nach Größe mit 550 Euro beziehungs­weise 580 Euro berechnet werden. Die Leichenhau­sgebühr wurde auf 65 Euro pro Tag festgesetz­t.

„Es ist nicht so, dass wir von anderen Gemeinden völlig abweichen“, sagte Jürgen Seeholzer angesichts der drastische­n Gebührener­höhung. Und Winfried Weber meinte, man müsse auch sehen, dass die Gebühren seit 20 Jahren nicht erhöht worden seien. „Wo stünden wir heute mit den Gebühren, wenn wir diese regelmäßig angepasst hätten“, so Weber. „Natürlich sehen wir, dass ein nun gekauftes Grab sehr teuer kommt“, sagte Bürgermeis­ter Peter Ditsch. Er warb aber auch um Verständni­s dafür, dass man mit dem nun vollzogene­n Schritt, der Umlage tatsächlic­h angefallen­er Kosten, gesetzlich­e Vorgaben vollziehe.

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