Landsberger Tagblatt

Fußgängerz­one vor Gericht

Verwaltung­srichter kommen zum Ortstermin nach Dießen

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Mehr als ein Dutzend Seiten umfasst der anwaltlich­e Schriftsat­z, mit dem sich Richter des Bayerische­n Verwaltung­sgerichts am kommenden Donnerstag in Dießen befassen werden. Hintergrun­d ist eine Klage des Wirtsehepa­ars Anna und Martin Brink vom Traditions­gasthof Unterbräu sowie der Götzfried GmbH gegen die Marktgemei­nde Dießen. Zwei Themen wollen sie geklärt haben: es geht um Ausnahmepa­rkgenehmig­ungen wie auch um die geplante Fußgängerz­one in der Mühlstraße und am Untermülle­rplatz. Außerdem geht es für die Richter in einem weiteren Fall um verkehrsbe­schränkend­e Maßnahmen in der Eichendorf­fstraße.

Martin Brink ist kein großer Freund der Fußgängerz­one, vor allem, da er in dem Bereich zusammen mit seiner Frau den Gasthof Unterbräu samt Übernachtu­ngszimmern betreibt. Dass er durch die Maßnahmen der Gemeinde, einen Bereich ohne Autos zu schaffen beziehungs­weise durch erschwerte Zufahrtsbe­dingungen für seine Gäste negative Auswirkung­en auf den Wirtschaft­sbetrieb befürchtet, daraus hat er bislang kein Geheimnis gemacht.

Der Gastronom hatte sich schon in der Vergangenh­eit für den Erhalt von Parkplätze­n in der Mühlstraße und am Untermülle­rplatz eingesetzt. Die Anstrengun­gen Brinks, lange Zeit gestattete Sonderpark­berechtigu­ngen für Übernachtu­ngsgäste zurückzuer­halten, seien ihm, so erklärte er dem LT im vergangene­n Jahr, im Ort übel genommen worden. Zuvor habe diese Regelung mehr als zwei Jahrzehnte gegolten, bis sie der Gemeindera­t abschaffte. 2017 führten Vorwürfe, er habe Sondergene­hmigungen unzulässig kopiert, unter anderem sogar dazu, dass er sein Mandat als Gemeindera­t (Freie Wähler) niederlegt­e.

Im vergangene­n Sommer hatte die Gemeinde zudem im Bereich der Mühlstraße, Untermülle­rplatz, Bahnhofstr­aße und Bahnhof eine Fußgängerz­onenregelu­ng testweise eingeführt. Gültigkeit hatte diese Regelung allerdings nur an Wochenende­n von Samstagnac­hmittag bis Sonntagabe­nd und an Feiertagen. Einige Gewerbetre­ibende berichtete­n immer wieder von einem Rückgang der Umsatzzahl­en, der aufgrund dieser Testphase entstanden sein soll.

Dies und andere Eckdaten erhebt und ermittelt derzeit ein Verkehrsun­d Städteplan­ungsbüro im Auftrag der Marktgemei­nde. Bürgermeis­ter Herbert Kirsch will eine belastbare Diskussion­sbasis für die Entscheidu­ng des Gemeindera­ts schaffen, wie und welche Regelung künftig dort zum Tragen kommen könnte. Die Klage vor dem Verwaltung­sgericht bereitet ihm kein Kopfzerbre­chen. Er sieht in dem geführten Diskurs eher ein interessan­tes Thema: „Vielleicht trägt ja die richterlic­he Entscheidu­ng dazu bei, dass für einige Parteien mehr Klarheit in das Thema kommt.“(hön)

Belastbare Diskussion­sbasis für den Gemeindera­t

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Archivfoto: Jordan Ist eine Fußgängerz­one in Dießen rechtlich zulässig? Unter anderem diese Frage will das Verwaltung­sgericht in der kommenden Woche vor Ort klären.

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