Fußgängerzone vor Gericht
Verwaltungsrichter kommen zum Ortstermin nach Dießen
Mehr als ein Dutzend Seiten umfasst der anwaltliche Schriftsatz, mit dem sich Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichts am kommenden Donnerstag in Dießen befassen werden. Hintergrund ist eine Klage des Wirtsehepaars Anna und Martin Brink vom Traditionsgasthof Unterbräu sowie der Götzfried GmbH gegen die Marktgemeinde Dießen. Zwei Themen wollen sie geklärt haben: es geht um Ausnahmeparkgenehmigungen wie auch um die geplante Fußgängerzone in der Mühlstraße und am Untermüllerplatz. Außerdem geht es für die Richter in einem weiteren Fall um verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Eichendorffstraße.
Martin Brink ist kein großer Freund der Fußgängerzone, vor allem, da er in dem Bereich zusammen mit seiner Frau den Gasthof Unterbräu samt Übernachtungszimmern betreibt. Dass er durch die Maßnahmen der Gemeinde, einen Bereich ohne Autos zu schaffen beziehungsweise durch erschwerte Zufahrtsbedingungen für seine Gäste negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsbetrieb befürchtet, daraus hat er bislang kein Geheimnis gemacht.
Der Gastronom hatte sich schon in der Vergangenheit für den Erhalt von Parkplätzen in der Mühlstraße und am Untermüllerplatz eingesetzt. Die Anstrengungen Brinks, lange Zeit gestattete Sonderparkberechtigungen für Übernachtungsgäste zurückzuerhalten, seien ihm, so erklärte er dem LT im vergangenen Jahr, im Ort übel genommen worden. Zuvor habe diese Regelung mehr als zwei Jahrzehnte gegolten, bis sie der Gemeinderat abschaffte. 2017 führten Vorwürfe, er habe Sondergenehmigungen unzulässig kopiert, unter anderem sogar dazu, dass er sein Mandat als Gemeinderat (Freie Wähler) niederlegte.
Im vergangenen Sommer hatte die Gemeinde zudem im Bereich der Mühlstraße, Untermüllerplatz, Bahnhofstraße und Bahnhof eine Fußgängerzonenregelung testweise eingeführt. Gültigkeit hatte diese Regelung allerdings nur an Wochenenden von Samstagnachmittag bis Sonntagabend und an Feiertagen. Einige Gewerbetreibende berichteten immer wieder von einem Rückgang der Umsatzzahlen, der aufgrund dieser Testphase entstanden sein soll.
Dies und andere Eckdaten erhebt und ermittelt derzeit ein Verkehrsund Städteplanungsbüro im Auftrag der Marktgemeinde. Bürgermeister Herbert Kirsch will eine belastbare Diskussionsbasis für die Entscheidung des Gemeinderats schaffen, wie und welche Regelung künftig dort zum Tragen kommen könnte. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht bereitet ihm kein Kopfzerbrechen. Er sieht in dem geführten Diskurs eher ein interessantes Thema: „Vielleicht trägt ja die richterliche Entscheidung dazu bei, dass für einige Parteien mehr Klarheit in das Thema kommt.“(hön)
Belastbare Diskussionsbasis für den Gemeinderat