Übers Ziel hinausgeschossen
Überwachung Mieter können sich gegen falsche Kamera wehren
Eine Überwachungskamera im Hauseingang müssen Mieter nicht unbedingt hinnehmen – selbst wenn es sich nur um eine echt aussehende Attrappe handelt. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 67 S 73/18), auf die die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“(Ausgabe 10/2018) des Deutschen Mieterbundes hinweist.
In dem Fall hatte ein Vermieter im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in knapp zwei Metern Höhe die Attrappe einer Überwachungskamera angebracht. Sie wirkte unter anderem durch eine blinkende LED-Leuchte echt. Der Vermieter wollte damit unter anderem im Haus übernachtende Obdachlose abschrecken. Ein Mieter klagte auf die Entfernung der angebrachten Attrappe – mit Erfolg.
Auch wenn es sich um keine funktionierende Kamera handelt, müssten Mieter, Besucher und auch unbeteiligte Dritte dennoch ernsthaft eine Überwachung aufgrund von Verdachtsmomenten fürchten, heißt es in der Begründung des Gerichts. Dieser sogenannte Überwachungsdruck könnte dazu führen, dass Menschen nicht mehr unbefangen handeln. Dies gilt auch bei Attrappen, wenn sie nicht eindeutig als solche zu erkennen sind – was in diesem Rechtsstreit der Fall war. Überwachung nur bei Gefahr Auch eine Videokamera-Attrappe kann demnach einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers darstellen. Dieses Recht umfasst etwa, dass Menschen selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten bestimmen dürfen. Eigentümer können in Ausnahmefällen berechtigt sein, eine KameraAttrappe im Hausflur eines Mehrfamilienhauses anzubringen. Aber nur, wenn die dauerhafte Gefahr von schwerwiegenden Schädigungen besteht. Leichte Sachbeschädigungen wie Graffiti oder leichte Diebstähle zählten nicht dazu, so das Gericht.
Die Richter zweifelten außerdem daran, dass die installierte KameraAttrappe Obdachlose vom Übernachten in dem Haus abhalten könnte. Stattdessen bietet sich aus Sicht des Gerichts eine andere Maßnahme an: eine technische Veränderung der Haustür. Wenn sie rasch genug ins Schloss fällt, könnten Dritte nicht so leicht das Haus betreten. Dies sei mindestens ebenso geeignet wie das Anbringen einer Kamera-Attrappe im Hauseingang – wenn nicht sogar besser.