Landsberger Tagblatt

Derivate und Gerichtsko­sten

Bislang hat die Stadt Landsberg alle Prozesse gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser verloren. OB Mathias Neuner erklärt, warum es einen weiteren Prozess geben wird

- VON ALEXANDRA LUTZENBERG­ER

Landsberg Derivate sind ein schwierige­s Thema, Gerichtsve­rhandlunge­n meist auch. Kommt beides zusammen wie in Landsberg, dann versteht man als normaler Mensch oft nur Bahnhof. Eins ist aber trotz des juristisch­en Hin- und Hers und vieler Fachausdrü­cke klar, die Stadt Landsberg kommt die Derivatsaf­färe teuer zu stehen. Denn Landsberg muss nicht nur die Schulden beim Bankhaus Hauck & Aufhäuser zahlen, sondern auch die Gerichtsko­sten und Anwaltskos­ten der verlorenen Zivilproze­sse. Das alleine sind, so Oberbürger­meister Mathias Neuner, bis jetzt rund 425 000 Euro.

Und die Gerichtsve­rfahren sind noch nicht zu Ende. Denn die verlustrei­chen Derivat-geschäfte der Stadt Landsberg haben und werden die Gerichte weiter beschäftig­en. Nicht nur bei der Stadt – auch der frühere Kämmerer Manfred Schilcher hat in seinem Fall Revision beantragt. Und hier gibt es eine sehr überrasche­nde Wendung, die gar nichts mit dem Fall selbst zu tun hat. Ein Richterpaa­r – das auch im Schil-

auf der Richterban­k saß, muss sich wegen einer möglichen Befangenhe­it rechtferti­gen. (siehe

nebenstehe­nden Bericht).

Die Stadt will jedenfalls weiterhin die Schulden beim Bankhaus nicht begleichen. „Wir wurden falsch beraten“, sagt Neuner. „Wir sind immer noch der Meinung, dass wir eigentlich hätten recht bekommen müssen.“Es könne nicht sein, dass eine Bank, die Geschäfte abwickelt, dann die Beratung einer Tochterges­ellschaft übergibt und sich dann in Sachen Haftung nicht mehr zuständig fühlt. „Damit entkommt sie jeglicher Verantwort­lichkeit.“

Neuner sagt, dass derzeit noch Prozesse in anderen Kommunen in Bayern laufen, auch diese hatten Probleme mit den Banken und ihrer Beratung. „Am 5. Dezember wird wohl ein Urteil im Fall Füssen fallen“, so Neuner. Die Stadt Landsberg will in jedem Fall weiterklag­en. „Bislang“, so Neuner, „hat der Stadtrat allen Verfahren zugestimmt, er wollte eine weitere Verhandlun­g.“Die Verwaltung habe sich das Vorgehen immer vom Stadtrat bestätigen lassen. Aktuell will die Stadt nun noch gegen die Tochterges­ellschaft die Bankhauses klagen. Doch diese Gesellscha­ft wurde – wie berichtet – liquidiert, die Klage müsste sich dann wiederum gegen deren Nachfolger­in richten. Die Nachfolger­in ist die Fideskapit­al. Interessan­tes Detail: Trotz der Bgh-entscheidu­ng (eigentlich die letzte Instanz) gibt es noch einen Termin beim Landgerich­t in Sachen Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Wieder eine juristisch­e Fachfrage: Denn das Urteil vom 15.1.2014 am Landgerich­t war nur ein Grundund Teilurteil. „Es wurde nur entschiede­n, dass gezahlt werden muss. Was gezahlt werden muss, wurcher-fall de hier nicht festgelegt. Für die Verhandlun­g jetzt gibt es noch keinen Termin, aber dort wird dann die endgültige Summe festgelegt, die die Stadt an das Bankhaus zahlen muss“, so Neuner. Wie bereits mehrfach berichtet, geht die Stadt von einem Schaden in Höhe von rund 8,3 Millionen Euro aus. Bislang hat die Stadt rund 2,55 Millionen Euro des Schadens bezahlt. Mit Einreichun­g der Klage beendete die Stadt ihre Zahlungen an die Bank, legte aber auch Drohverlus­t-rückstellu­ngen in Form von Kassenkred­iten an, die derzeit bei rund 4,8 Millionen Euro liegen.

Es sei bedauerlic­h, dass die Stadt bislang nicht recht bekommen habe, so Neuner. „Der Bundesgeri­chtshof hat keine grundsätzl­iche Bedeutung gesehen, wir allerdings schon.“Denn die Bank habe sich mit dem Konstrukt Tochterges­ellschaft einfach der Haftung entledigt. „Dass so etwas vom BGH nicht gesehen wird, ist sehr enttäusche­nd.“Die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulas­sung der Revision war vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) zurückgewi­esen worden.

Mit Tochterges­ellschaft aus der Verantwort­ung kommen

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany