Derivate und Gerichtskosten
Bislang hat die Stadt Landsberg alle Prozesse gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser verloren. OB Mathias Neuner erklärt, warum es einen weiteren Prozess geben wird
Landsberg Derivate sind ein schwieriges Thema, Gerichtsverhandlungen meist auch. Kommt beides zusammen wie in Landsberg, dann versteht man als normaler Mensch oft nur Bahnhof. Eins ist aber trotz des juristischen Hin- und Hers und vieler Fachausdrücke klar, die Stadt Landsberg kommt die Derivatsaffäre teuer zu stehen. Denn Landsberg muss nicht nur die Schulden beim Bankhaus Hauck & Aufhäuser zahlen, sondern auch die Gerichtskosten und Anwaltskosten der verlorenen Zivilprozesse. Das alleine sind, so Oberbürgermeister Mathias Neuner, bis jetzt rund 425 000 Euro.
Und die Gerichtsverfahren sind noch nicht zu Ende. Denn die verlustreichen Derivat-geschäfte der Stadt Landsberg haben und werden die Gerichte weiter beschäftigen. Nicht nur bei der Stadt – auch der frühere Kämmerer Manfred Schilcher hat in seinem Fall Revision beantragt. Und hier gibt es eine sehr überraschende Wendung, die gar nichts mit dem Fall selbst zu tun hat. Ein Richterpaar – das auch im Schil-
auf der Richterbank saß, muss sich wegen einer möglichen Befangenheit rechtfertigen. (siehe
nebenstehenden Bericht).
Die Stadt will jedenfalls weiterhin die Schulden beim Bankhaus nicht begleichen. „Wir wurden falsch beraten“, sagt Neuner. „Wir sind immer noch der Meinung, dass wir eigentlich hätten recht bekommen müssen.“Es könne nicht sein, dass eine Bank, die Geschäfte abwickelt, dann die Beratung einer Tochtergesellschaft übergibt und sich dann in Sachen Haftung nicht mehr zuständig fühlt. „Damit entkommt sie jeglicher Verantwortlichkeit.“
Neuner sagt, dass derzeit noch Prozesse in anderen Kommunen in Bayern laufen, auch diese hatten Probleme mit den Banken und ihrer Beratung. „Am 5. Dezember wird wohl ein Urteil im Fall Füssen fallen“, so Neuner. Die Stadt Landsberg will in jedem Fall weiterklagen. „Bislang“, so Neuner, „hat der Stadtrat allen Verfahren zugestimmt, er wollte eine weitere Verhandlung.“Die Verwaltung habe sich das Vorgehen immer vom Stadtrat bestätigen lassen. Aktuell will die Stadt nun noch gegen die Tochtergesellschaft die Bankhauses klagen. Doch diese Gesellschaft wurde – wie berichtet – liquidiert, die Klage müsste sich dann wiederum gegen deren Nachfolgerin richten. Die Nachfolgerin ist die Fideskapital. Interessantes Detail: Trotz der Bgh-entscheidung (eigentlich die letzte Instanz) gibt es noch einen Termin beim Landgericht in Sachen Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Wieder eine juristische Fachfrage: Denn das Urteil vom 15.1.2014 am Landgericht war nur ein Grundund Teilurteil. „Es wurde nur entschieden, dass gezahlt werden muss. Was gezahlt werden muss, wurcher-fall de hier nicht festgelegt. Für die Verhandlung jetzt gibt es noch keinen Termin, aber dort wird dann die endgültige Summe festgelegt, die die Stadt an das Bankhaus zahlen muss“, so Neuner. Wie bereits mehrfach berichtet, geht die Stadt von einem Schaden in Höhe von rund 8,3 Millionen Euro aus. Bislang hat die Stadt rund 2,55 Millionen Euro des Schadens bezahlt. Mit Einreichung der Klage beendete die Stadt ihre Zahlungen an die Bank, legte aber auch Drohverlust-rückstellungen in Form von Kassenkrediten an, die derzeit bei rund 4,8 Millionen Euro liegen.
Es sei bedauerlich, dass die Stadt bislang nicht recht bekommen habe, so Neuner. „Der Bundesgerichtshof hat keine grundsätzliche Bedeutung gesehen, wir allerdings schon.“Denn die Bank habe sich mit dem Konstrukt Tochtergesellschaft einfach der Haftung entledigt. „Dass so etwas vom BGH nicht gesehen wird, ist sehr enttäuschend.“Die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision war vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen worden.
Mit Tochtergesellschaft aus der Verantwortung kommen