Richterpaar in der Kritik
Was das mit dem Fall Schilcher zu tun hat
Augsburg/münchen/landsberg Als Richter gilt man als befangen, wenn man die Opfer persönlich kennt. Gilt das auch, wenn sich zwei Richter aus derselben Strafkammer lieben und als Paar gemeinsam über Angeklagte urteilen? Über diese Fragen wird (wie bereits auf der
Bayernseite berichtet) in Augsburger Justizkreisen debattiert.
Ein Rechtsanwalt hat angekündigt, ein Urteil der betroffenen 10. Strafkammer speziell im Hinblick auf das Richter-paar überprüfen zu lassen. Auch Landsberg könnte von diesem Vorfall betroffen sein. Denn am 2. Februar dieses Jahres wurde der ehemalige Kämmerer Manfred Schilcher von der 10. Strafkammer des Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Schilcher wurde in Sachen Derivat-affäre wegen Untreue verurteilt. Die zwei Richter, die sich bereits zu ihrer Beziehung bekannt haben, waren beide an der Entscheidung beteiligt.
Der Landsberger Rechtsanwalt Joachim Feller will nun diese umstrittene Personalkonstellation in Karlsruhe überprüfen lassen. Das ist laut Strafprozessordnung schwierig – denn das Verfahren ist abgeschlossen. „Wir wussten ja nichts von der Beziehung. Wenn wir es gewusst hätten, hätten wir sofort einen Befangenheitsantrag gestellt.“
Befangen sein? Das bedeutet, dass aus der Sichtweise des Angeklagten die „Besorgnis der Befangenheit“bestehen muss, dass die Richter befangen wäre. Das würde im Fall eines Richter-pärchens bedeuten, der Angeklagte hat die Befürchtung, dass die beiden beispielsweise nicht unabhängig voneinander entscheiden können.