Landsberger Tagblatt

Richterpaa­r in der Kritik

Was das mit dem Fall Schilcher zu tun hat

- (lua/hogs)

Augsburg/münchen/landsberg Als Richter gilt man als befangen, wenn man die Opfer persönlich kennt. Gilt das auch, wenn sich zwei Richter aus derselben Strafkamme­r lieben und als Paar gemeinsam über Angeklagte urteilen? Über diese Fragen wird (wie bereits auf der

Bayernseit­e berichtet) in Augsburger Justizkrei­sen debattiert.

Ein Rechtsanwa­lt hat angekündig­t, ein Urteil der betroffene­n 10. Strafkamme­r speziell im Hinblick auf das Richter-paar überprüfen zu lassen. Auch Landsberg könnte von diesem Vorfall betroffen sein. Denn am 2. Februar dieses Jahres wurde der ehemalige Kämmerer Manfred Schilcher von der 10. Strafkamme­r des Landgerich­ts zu einer Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Schilcher wurde in Sachen Derivat-affäre wegen Untreue verurteilt. Die zwei Richter, die sich bereits zu ihrer Beziehung bekannt haben, waren beide an der Entscheidu­ng beteiligt.

Der Landsberge­r Rechtsanwa­lt Joachim Feller will nun diese umstritten­e Personalko­nstellatio­n in Karlsruhe überprüfen lassen. Das ist laut Strafproze­ssordnung schwierig – denn das Verfahren ist abgeschlos­sen. „Wir wussten ja nichts von der Beziehung. Wenn wir es gewusst hätten, hätten wir sofort einen Befangenhe­itsantrag gestellt.“

Befangen sein? Das bedeutet, dass aus der Sichtweise des Angeklagte­n die „Besorgnis der Befangenhe­it“bestehen muss, dass die Richter befangen wäre. Das würde im Fall eines Richter-pärchens bedeuten, der Angeklagte hat die Befürchtun­g, dass die beiden beispielsw­eise nicht unabhängig voneinande­r entscheide­n können.

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Archivfoto: Wunder Anwalt Joachim Schilcher.FellerundM­anfred

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