Märchenstunde vor Gericht
Ein 39-jähriger Angeklagter wird wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zuvor musste sich der Richter einige merkwürdige Geschichten anhören
Landsberg Im Gerichtssaal ging es drunter und drüber: Alexander Kessler, hauptamtlicher Schöffenrichter, dürfte sich zeitweise vorgekommen sein wie in einer Märchenstunde. Warum? Der 39-jährige Angeklagte, ein Asylbewerber aus Nigeria, erzählte zunächst eine Story, die sein Verteidiger Thomas Winter wenig später rundum korrigierte. Er schrieb dies der Aufgeregtheit seines Mandanten zu. Noch schlimmer benahm sich der mit Handschellen ins Gericht gebrachte 43-jährige Zeuge: Er tischte gleich eine ganze Reihe verschiedener Varianten auf, warum er mit fast einem Kilo Marihuana aus Italien zurückgekommen und an der Grenze in Lindau erwischt worden war. Drei Stunden dauerte die Hauptverhandlung. Am Ende wurde der 39-Jährige wegen Beihilfe zu unerlaubtem Handel mit Rauschgift in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt – für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.
Angeklagt war der Mann jedoch, weil er einen 43-jährigen Landsmann zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angestiftet haben soll. Das Marihuana habe er, der 39-Jährige, dann gewinnbringend veräußern wollen. Nach der Beweisaufnahme ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte das Drogengeschäft lediglich vermittelt hat. Wie bekannt wurde, waren an dem Deal drei Personen beteiligt: Der 39-Jährige, bei dem bisher nur eine kleine Geldstrafe – nicht einschlägig – zu Buch steht; der 43-jährige Zeuge, der in dieser Strafsache wegen unerlaubter Einfuhr von Drogen und Handel be- zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Die Haft sitzt er derzeit in der Justizvollzugsanstalt Kempten ab. Und schließlich gab es noch einen dritten Mann. Er soll in Neapel zu Hause und in der Rauschgift-Szene tätig sein. Der Angeklagte kennt ihn, ebenso seine Telefonnummer. Die gab er an den Zeugen weiter. Und der traf sich flugs mit dem Mann am Haupt- bahnhof von Neapel. Was der Zeuge dann erzählte, war abenteuerlich: Er leide an Diabetes und Impotenz. Bei Youtube habe er gelesen, dass ihm Marihuana zu alter Potenz verhelfen könne. Also habe er das Rauschgift in einer Reisetasche oder einem Rucksack übernommen. Und er habe gar nicht geschaut, was genau und wie viel drin sei – und habe sich auf den Weg nach Deutschland gereits Bei einer Ortsversammlung in Ellighofen ist ein neuer Ortssprecher gewählt worden. Die anwesenden Bürger wählten einstimmig Stephan Niedermayer in dieses Amt, berichtete am Donnerstag die Stadt. Der neue Ortssprecher wurde am Mittwochabend im Stadtrat begrüßt. Zweite Bürgermeisterin Doris Baumgartl überreichte ein Willkommensgeschenk mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. macht. Das Gericht nahm an, dass er bei der Übergabe Geld bezahlt hat. Welchen Betrag, das blieb ein Geheimnis.
Zu Hause, im Landkreis, erwartete der Angeklagte bereits die Marihuana-Lieferung. Denn er brauchte, wie er vor Gericht sagte, unbedingt „etwas zu rauchen“, so drei bis vier Gramm. So rief er den 43-Jährigen an, und erfuhr von ihm, dass er am nächsten Morgen mit der Ware zurück sein werde.
Das dachte er, doch das klappte nicht. Denn am Grenzübergang Lindau wurde seine Reise jäh gestoppt. Das Marihuana, 976 Gramm mit einem THC-Gehalt von fast elf Prozent, wurde sichergestellt. So wartete der Angeklagte umsonst auf seinen „Komplizen“. Von ihm hatte er sich „ein bisschen Marihuana“für den Eigenkonsum ausbedungen. Als Äquivalent für die Herausgabe der Telefonnummer.
Dies bezeichnete der Angeklagte, der verheiratet ist und drei Kinder hat, im Nachhinein als „größten Fehler seines Lebens“. Er wurde vom Schöffengericht gemäß Paragraf 265 der Strafprozessordnung wegen Beihilfe zu nicht erlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt: Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Paragraf 265 ermöglicht, jemanden wegen einer anderen als der angeklagten Straftat zu verurteilen, wenn er auf diese Änderung hingewiesen wurde und Gelegenheit hatte, sich zu verteidigen.
Staatsanwältin Yvonne Möller hatte für ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plädiert. Der Verteidiger sprach sich für sechs Monate auf Bewährung aus. Von einer Geldstrafe, die der Anwalt verhindern wollte, sah das Gericht nicht ab. 2000 Euro müssen in Raten an die Drogenhilfe Schwaben bezahlt werden. Das Urteil hat bereits Rechtskraft, denn die Anklägerin und der Verteidiger waren damit einverstanden.