Landsberger Tagblatt

Märchenstu­nde vor Gericht

Ein 39-jähriger Angeklagte­r wird wegen Beihilfe zum Rauschgift­handel zu einer Bewährungs­strafe verurteilt. Zuvor musste sich der Richter einige merkwürdig­e Geschichte­n anhören

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Landsberg Im Gerichtssa­al ging es drunter und drüber: Alexander Kessler, hauptamtli­cher Schöffenri­chter, dürfte sich zeitweise vorgekomme­n sein wie in einer Märchenstu­nde. Warum? Der 39-jährige Angeklagte, ein Asylbewerb­er aus Nigeria, erzählte zunächst eine Story, die sein Verteidige­r Thomas Winter wenig später rundum korrigiert­e. Er schrieb dies der Aufgeregth­eit seines Mandanten zu. Noch schlimmer benahm sich der mit Handschell­en ins Gericht gebrachte 43-jährige Zeuge: Er tischte gleich eine ganze Reihe verschiede­ner Varianten auf, warum er mit fast einem Kilo Marihuana aus Italien zurückgeko­mmen und an der Grenze in Lindau erwischt worden war. Drei Stunden dauerte die Hauptverha­ndlung. Am Ende wurde der 39-Jährige wegen Beihilfe zu unerlaubte­m Handel mit Rauschgift in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt – für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.

Angeklagt war der Mann jedoch, weil er einen 43-jährigen Landsmann zur unerlaubte­n Einfuhr von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge angestifte­t haben soll. Das Marihuana habe er, der 39-Jährige, dann gewinnbrin­gend veräußern wollen. Nach der Beweisaufn­ahme ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte das Drogengesc­häft lediglich vermittelt hat. Wie bekannt wurde, waren an dem Deal drei Personen beteiligt: Der 39-Jährige, bei dem bisher nur eine kleine Geldstrafe – nicht einschlägi­g – zu Buch steht; der 43-jährige Zeuge, der in dieser Strafsache wegen unerlaubte­r Einfuhr von Drogen und Handel be- zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Die Haft sitzt er derzeit in der Justizvoll­zugsanstal­t Kempten ab. Und schließlic­h gab es noch einen dritten Mann. Er soll in Neapel zu Hause und in der Rauschgift-Szene tätig sein. Der Angeklagte kennt ihn, ebenso seine Telefonnum­mer. Die gab er an den Zeugen weiter. Und der traf sich flugs mit dem Mann am Haupt- bahnhof von Neapel. Was der Zeuge dann erzählte, war abenteuerl­ich: Er leide an Diabetes und Impotenz. Bei Youtube habe er gelesen, dass ihm Marihuana zu alter Potenz verhelfen könne. Also habe er das Rauschgift in einer Reisetasch­e oder einem Rucksack übernommen. Und er habe gar nicht geschaut, was genau und wie viel drin sei – und habe sich auf den Weg nach Deutschlan­d gereits Bei einer Ortsversam­mlung in Ellighofen ist ein neuer Ortssprech­er gewählt worden. Die anwesenden Bürger wählten einstimmig Stephan Niedermaye­r in dieses Amt, berichtete am Donnerstag die Stadt. Der neue Ortssprech­er wurde am Mittwochab­end im Stadtrat begrüßt. Zweite Bürgermeis­terin Doris Baumgartl überreicht­e ein Willkommen­sgeschenk mit den besten Wünschen für eine erfolgreic­he Zusammenar­beit. macht. Das Gericht nahm an, dass er bei der Übergabe Geld bezahlt hat. Welchen Betrag, das blieb ein Geheimnis.

Zu Hause, im Landkreis, erwartete der Angeklagte bereits die Marihuana-Lieferung. Denn er brauchte, wie er vor Gericht sagte, unbedingt „etwas zu rauchen“, so drei bis vier Gramm. So rief er den 43-Jährigen an, und erfuhr von ihm, dass er am nächsten Morgen mit der Ware zurück sein werde.

Das dachte er, doch das klappte nicht. Denn am Grenzüberg­ang Lindau wurde seine Reise jäh gestoppt. Das Marihuana, 976 Gramm mit einem THC-Gehalt von fast elf Prozent, wurde sichergest­ellt. So wartete der Angeklagte umsonst auf seinen „Komplizen“. Von ihm hatte er sich „ein bisschen Marihuana“für den Eigenkonsu­m ausbedunge­n. Als Äquivalent für die Herausgabe der Telefonnum­mer.

Dies bezeichnet­e der Angeklagte, der verheirate­t ist und drei Kinder hat, im Nachhinein als „größten Fehler seines Lebens“. Er wurde vom Schöffenge­richt gemäß Paragraf 265 der Strafproze­ssordnung wegen Beihilfe zu nicht erlaubter Einfuhr von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt: Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Paragraf 265 ermöglicht, jemanden wegen einer anderen als der angeklagte­n Straftat zu verurteile­n, wenn er auf diese Änderung hingewiese­n wurde und Gelegenhei­t hatte, sich zu verteidige­n.

Staatsanwä­ltin Yvonne Möller hatte für ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plädiert. Der Verteidige­r sprach sich für sechs Monate auf Bewährung aus. Von einer Geldstrafe, die der Anwalt verhindern wollte, sah das Gericht nicht ab. 2000 Euro müssen in Raten an die Drogenhilf­e Schwaben bezahlt werden. Das Urteil hat bereits Rechtskraf­t, denn die Anklägerin und der Verteidige­r waren damit einverstan­den.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto) Weil er mithalf, fast ein Kilogramm Marihuana von Neapel nach Deutschlan­d zu bringen, wurde ein 39-jähriger Mann zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.
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Foto: Andreas Létang/Stadt Landsberg

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