Ohne Anmeldung darf der Vermieter nicht einfach vorbeikommen. Zwar hat er das Recht, eine vermietete Wohnung zu besichtigen, allerdings nur in Rücksprache mit dem Mieter.
Zimmer gezeigt werden. Die Dauer der Besichtigungen ist aber durch das Gebot der Rücksichtnahme begrenzt. „Für Wohnungsbesichtigungen werden 30 bis 45 Minuten als angemessen erachtet“, sagt Klinger unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Az.: 2/17 S 194/01). Ein Termin zur Wohnungsbesichtigung darf nur zu den üblichen Zeiten angesetzt werden. „Angemessen sind etwa Termine an Wochentagen zwischen 10 und 13 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr“, erklärt Ropertz.