Rechtswidrige Fußgängerzone
Straßenverkehrsordnung lässt solche „Experimente“nicht zu
Die Fußgängerzone auf Probe im Bereich der Dießener Mühlstraße und am Untermüllerplatz war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kommt Anfang November der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dr. Dietmar Wolff. Zuvor machen sich Vertreter des Gerichts vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten. Hintergrund des Ortstermins ist die Klage des Wirtsehepaars Anna und Martin Brink, die den Unterbräu in Dießen betreiben. Die beiden sind keine Freunde der Fußgängerzone, die im Sommer testweise in der Marktgemeinde eingeführt worden war. Gültigkeit hatte die Zone allerdings nur an Wochenenden von Samstagnachmittag bis Sonntagabend und an Feiertagen. Einige Gewerbetreibende sprechen von rückläufigen Umsatzzahlen, die aufgrund der Testphase entstanden sein sollen. So auch Martin Brink, der in der Fußgängerzone zudem erschwerte Zufahrtsbedingungen für seine Gäste sieht. Schon in der Vergangenheit hatte er sich für den Erhalt der Parkplätze in der Mühlstraße und am Untermüllerplatz eingesetzt.
Der Hinweis des Gerichts, es habe sich um eine rechtswidrige Testphase gehandelt, bedeutet für Bürgermeister Herbert Kirsch, einen Antrag des örtlichen Gewerbeverbandes, in der Mühlstraße versuchsweise eine Einbahnstraßenregelung anzuordnen, abzulehnen.
Anna und Martin Brink erklären sich bereit, einer Erledigungserklärung zuzustimmen.