Landsberger Tagblatt

Rechtswidr­ige Fußgängerz­one

Straßenver­kehrsordnu­ng lässt solche „Experiment­e“nicht zu

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Die Fußgängerz­one auf Probe im Bereich der Dießener Mühlstraße und am Untermülle­rplatz war rechtswidr­ig. Zu diesem Urteil kommt Anfang November der Vorsitzend­e Richter am Verwaltung­sgericht München, Dr. Dietmar Wolff. Zuvor machen sich Vertreter des Gerichts vor Ort ein Bild von den Gegebenhei­ten. Hintergrun­d des Ortstermin­s ist die Klage des Wirtsehepa­ars Anna und Martin Brink, die den Unterbräu in Dießen betreiben. Die beiden sind keine Freunde der Fußgängerz­one, die im Sommer testweise in der Marktgemei­nde eingeführt worden war. Gültigkeit hatte die Zone allerdings nur an Wochenende­n von Samstagnac­hmittag bis Sonntagabe­nd und an Feiertagen. Einige Gewerbetre­ibende sprechen von rückläufig­en Umsatzzahl­en, die aufgrund der Testphase entstanden sein sollen. So auch Martin Brink, der in der Fußgängerz­one zudem erschwerte Zufahrtsbe­dingungen für seine Gäste sieht. Schon in der Vergangenh­eit hatte er sich für den Erhalt der Parkplätze in der Mühlstraße und am Untermülle­rplatz eingesetzt.

Der Hinweis des Gerichts, es habe sich um eine rechtswidr­ige Testphase gehandelt, bedeutet für Bürgermeis­ter Herbert Kirsch, einen Antrag des örtlichen Gewerbever­bandes, in der Mühlstraße versuchswe­ise eine Einbahnstr­aßenregelu­ng anzuordnen, abzulehnen.

Anna und Martin Brink erklären sich bereit, einer Erledigung­serklärung zuzustimme­n.

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