„Schneefrei“in Bayern
An vielen Schulen fiel am Montag der Unterricht aus. Wer entscheidet eigentlich, ob eine Schule geschlossen bleibt?
Augsburg Für viele Schüler in Bayern war die Freude heute groß: Der Unterricht in ihren Schulen fiel aus – wegen des starken Schneefalls in den vergangenen Tagen. Durch die schlechten Straßenverhältnisse sei es nicht gewährleistet, dass alle Schüler gesund zum Unterricht erscheinen. Im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen dürfte die Freude noch ein bisschen größer sein. Denn dort bleiben die Schulen die ganze Woche geschlossen.
In welchen Fällen gibt es eigentlich „schneefrei“? Wer entscheidet, ob der Unterricht ausfällt? Und warum galt im Landkreis Ostallgäu sogar flächendeckend „schneefrei“und woanders nur an einzelnen Schulen? Der Unterricht kann beispielsweise ausfallen, wenn Straßen so stark verschneit sind, dass es kein Durchkommen mehr gibt. Die Entscheidung, ob der Unterricht ausfällt, trifft eine „lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall“. In ihr sitzen Schulamtsleiter und Rektoren. Damit Schüler und Lehrer erfahren, wann sie nicht zur Schule kommen müssen, sollten sie bei extremen Wetter das Radio einschalten. Die Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Das heißt: Entweder gibt es in allen Schulen eines Landkreises „schneefrei“– oder in keiner. Ausnahmen sind bei größeren Landkreisen möglich.
Durch die Regelung kam es dazu, dass alle Schulen im Landkreis Ostallgäu ausfielen, obwohl die Schneesituation nur im Landkreissüden besonders dramatisch war. Tausende Schüler auch im Norden konnten sich über einen freien Tag freuen.
Diese Regelung sorgte aber auch für ein Problem: Im Landkreis Ostallgäu galt schulfrei, während es in der angrenzenden kreisfreien Stadt Kaufbeuren regulären Unterricht gab. Die mehr als 1000 Schüler, die im Ostallgäu wohnen und in Kaufbeuren zur Schule gehen, mussten also trotz „schneefrei“in ihrem Landkreis beim Unterricht in Kaufbeuren antreten. Wie es zu den unterschiedlichen Regelungen kommen konnte? Auf Anfrage bei den zuständigen Ämtern hieß es: Beide Koordinierungsgruppen hätten miteinander gesprochen, dann aber doch eine eigenständige Entscheidung gefällt. Für Schüler aus dem Ostallgäu, die nicht oder zu spät zum Unterricht gekommen seien, soll aber ein Auge zugedrückt worden sein. In den Landkreisen Lindau und Oberallgäu galt der Unterrichtsausfall nur für einige Schulen. In Lindau begründet das Landratsamt die Ausnahme so: Im Stadtgebiet sei es zu rund 70 Einsätzen gekommen, im ländlicheren Raum hingegen zu „nur sehr wenigen“. Deswegen sei nur der Schulbetrieb im Stadtgebiet vom Unterrichtsausfall betroffen. Auch im Oberallgäu hätten sich die Behinderungen nur auf eine Schule in Oy-Mittelberg ausgewirkt, weswegen der Unterricht nicht flächendeckend ausfiel.
Schüler, die trotzdem zur Schule kommen, dürfen dort nicht alleingelassen werden. „Es ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten“, teilte das Kultusministerium mit. Für diese Beschäftigung sollen die Lehrer sorgen, die – soweit es die Witterung zulässt – ihren Dienst antreten müssen.