Landsberger Tagblatt

Zu spät gekommen: Die Strafe bleibt bestehen

Amtsgerich­t Angeklagte­r verpasst den Verhandlun­gstermin. Ihm wird vorgeworfe­n, einen Jugendlich­en an Halloween verletzt zu haben

- (eh)

Landsberg Weil der 57-jährige Angeklagte unentschul­digt mit einer Verspätung von über 40 Minuten eintraf, geriet eine Hauptverha­ndlung im Landsberge­r Amtsgerich­t ziemlich aus den Fugen. Nach einigem Hin und Her und mehreren Unterbrech­ungen blieb alles beim Alten: Der Einspruch des Mannes gegen den Strafbefeh­l in Höhe von 70 Tagessätze­n zu je 55 Euro – gesamt 3850 Euro – wurde verworfen. Ihm verbleibt jedoch die Möglichkei­t, dagegen innerhalb einer Woche Beschwerde einzulegen.

Die Anklage hält dem Angestellt­en vor, dass er vor einer Gaststätte in Landsberg einen damals 15-Jährigen gepackt und zu Boden geworfen haben soll. Mit unangenehm­en Folgen für den Jugendlich­en: Er soll einen Oberarm gebrochen und zudem ein HWS-Schleudert­rauma erlitten haben. Dem Angeklagte­n wird weiter vorgeworfe­n, dass er den Jugendlich­en zehn Minuten lang im Lokal festgehalt­en haben soll. Das alles spielte sich in der Nacht auf 1. November („Halloween“) ab, und zwar schon 2016. Über den Vorfall wurde in der Verhandlun­g praktisch nicht gesprochen. Zunächst schien es, als würde der Angeklagte nicht kommen. Sein Verteidige­r Joachim Feller versuchte vergeblich, ihn zu erreichen. So beantragte Staatsanwä­ltin Dr. Hannah Witzigmann nach langer Funkstille im Sitzungssa­al, dass der Einspruch des Mannes gegen den Strafbefeh­l verworfen werden soll.

Kaum hatte Richter Alexander Kessler dem Antrag stattgegeb­en, das Urteil gefällt und die Verhandlun­g beendet, klingelte bei Feller das Handy. Der Angeklagte war dran. Er kündigte sein Kommen in fünf Minuten an. Sein Zu-spätKommen schob der 57-Jährige einem ihm bekannten Mann zu. Den habe er am Abend vor dem Gerichtste­rmin getroffen. Dieser habe ihm gesagt, dass er als Zeuge aussagen soll – und dass die Verhandlun­g um 11 Uhr beginnen würde. Und was war mit der Ladung des Gerichts mit Verhandlun­gsbeginn 9 Uhr, die er mit der Post bekommen hatte, wurde gefragt. Dieses Papier habe er nicht mehr einsehen können. Denn es sei bei ihm zu Hause, in einem Ort außerhalb des Landkreise­s, gelegen. Beruflich bedingt nächtige er aber mitunter auch in Landsberg, so auch in der Nacht vor der Verhandlun­g.

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