Landsberger Tagblatt

Für die Attacke auf die Ex-Freundin geht es in den Knast

Beim Treffen mit seiner Ex flippt ein 28-Jähriger völlig aus. Jetzt muss er zehn Monate ins Gefängnis

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Landsberg Schon während ihrer Beziehung gab es zwischen einem 28-Jährigen und einer 20-Jährigen häufiger Spannungen. Nachdem die Beziehung bereits acht Monate beendet war, eskalierte ein Treffen der beiden im vergangene­n August derart, dass es jetzt zum Fall für das Amtsgerich­t Landsberg wurde.

Angeklagt war der 28-Jährige, weil er bei einem Treffen in Kaufering seiner Ex-Freundin den Rucksack entrissen haben soll. Die junge Frau ging bei einem Gerangel zu Boden und der Ex-Freund soll sie laut Anklage an einem Bein gepackt und über einen Parkplatz geschleift haben. Die 20-Jährige erlitt dabei Wunden und Hämatome, wie in der Verhandlun­g informiert wurde. Der Angeklagte soll sie zudem mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen haben. Deswegen musste er sich jetzt wegen räuberisch­en Diebstahls und vorsätzlic­her Körperverl­etzung verantwort­en. In der Verhandlun­g gab der 28-Jährige an, dass es bei dem Streit um einen Laptop gegangen sei, den er seiner Ex-Freundin für ihre Ausbildung geliehen habe. „Ich wollte ihn zurück. Sie hat mich kontaktier­t und gesagt, dass sie mir etwas geben wolle. Ich dachte, sie redet von dem Laptop.“

Als er beim Kauferinge­r Bahnhof nach dem Rucksack gegriffen habe, habe er den Laptop auch gespürt, gab der Mann vor dem Schöffenge­richt an. Deswegen habe er den Rucksack genommen. Wie die Frau angab, befanden sich darin nur Kleidung und andere Dinge. Der Angeklagte habe ihr den damals defekten Laptop geschenkt. Ein Freund habe diesen dann günstig repariert.

Der Frau gelang es zwar, mit einem Arm in die Schlaufe des Rucksacks zu kommen und damit wegzurenne­n, allerdings griff der Angeklagte in der Folge nach dem Rucksack und zog die junge Frau dabei zu Boden. Er habe sie aber bei dem Streit nicht bewusst am Bein gezogen oder ins Gesicht geschlagen, gab der 28-Jährige vor Gericht an. „Es kann während des Gerangels zu Verletzung­en gekommen sein“, sagte er vor Gericht. „Hätte ich sie gezielt geschlagen, läge sie im Krankenhau­s“, sagte er.

Das Geschehen blieb auch von Gästen einer nahen Bar nicht unbemerkt „Wir haben sie über den Parkplatz rennen sehen und uns gewundert. Kurz darauf hörten wir einen Hilfeschre­i. Also habe ich mehrere Leute aufgeforde­rt, mitzukomme­n. Wir sind dann zu viert in Richtung des Geschehens gelaufen. Der Angeklagte hat uns beleidigt, mit einem Zauberwürf­el beworfen und ist dann verschwund­en“, sagte ein Zeuge vor Gericht.

Von der Ex-Freundin wollte Richter Alexander Kessler wissen, warum es zu diesem Treffen kam. „Er war mein erster richtiger Freund. Ich fand es schlimm, wie wir auseinande­rgegangen sind und wollte ein klärendes Gespräch.“Der Verteidige­r wunderte sich darüber. Das habe schließlic­h während der Beziehung bereits schlecht funktionie­rt. Der Anwalt forderte, die Anklage wegen räuberisch­en Diebstahls fallen zu lassen. Schließlic­h sei es nie die Intention seines Mandanten gewesen, den Rucksack zu stehlen. Auch hätten beide Anteil am Streit. Deswegen sei eine Geldstrafe für die Nötigung und Körperverl­etzung angemessen.

Die Staatsanwä­ltin sah den Vorwurf hingegen durch die Aussagen des Opfers und der Zeugen bestätigt und forderte ein Jahr und zehn Monate Haft – auch weil der Mann einschlägi­g vorbestraf­t ist. Er wurde schon einmal verurteilt, weil er eine andere Ex-Freundin bedroht und gesagt habe: „Ich bringe dich um.“

Das Schöffenge­richt folgte zwar der Forderung des Verteidige­rs, den Vorwurf des räuberisch­en Diebstahls fallen zu lassen, nicht aber beim beantragte­n Strafmaß. „Sie stehen wegen einer vergleichb­aren Tat unter offener Bewährung und haben nullkomman­ull aus der vergangene­n Verurteilu­ng gelernt. Deswegen bekommen Sie eine Haftstrafe von zehn Monaten“, sagte Richter Alexander Kessler.

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