Landsberger Tagblatt

Zu wenig Zeit?

Große Unterschie­de bei den Eintragung­szeiten in den Gemeinden

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Apfeldorf/Reichling Vergleichs­weise wenige Unterstütz­er hat das Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“bislang unter anderem in Apfeldorf gefunden. Ob es an den Eintragung­szeiten im dortigen Rathaus liegt? Das fragte sich jetzt ein LT-Leser. Denn: Während der 14-tägigen Eintragung­sfrist können sich Unterstütz­er im Apfeldorfe­r Rathaus nur an vier Stunden eintragen.

Das Landberger Tagblatt hat im Landratsam­t nachgefrag­t, welche Mindestzei­ten gewährleis­tet sein müssen. Ergebnis: Die vier Stunden in Apfeldorf sind rechtlich in Ordnung und ohnehin schon ein Service, der über die Mindeststa­ndards hinausgeht. Zwar müssen auch Gemeinden, die Teil einer Verwaltung­sgemeinsch­aft sind (Apfeldorf gehört zur VG Reichling) eigene Eintragung­sbezirke bilden, doch diese müssen örtlich nicht in der Gemeinde selber angesiedel­t sein, sondern es genüge auch eine Eintragung­smöglichke­it am Sitz der Verwaltung­sgemeinsch­aft, erklärt Maximilian Schuler von der Rechtsaufs­icht im Landratsam­t. So sei es in der Landeswahl­ordnung und in der dazugehöri­gen Vollzugsbe­kanntmachu­ng geregelt.

Der zusätzlich­e Vor-Ort-Service mit Öffnungsze­iten in den örtlichen Gemeindeka­nzleien ist in der Verwaltung­sgemeinsch­aft Reichling recht unterschie­dlich ausgeprägt, wie aus der Bekanntmac­hung der VG hervorgeht: Apfeldorf bietet vier Stunden Eintragung­szeit, in Kinsau sind es 13, in Rott sieben, in Thaining 14 und in Vilgertsho­fen haben die Wahlberech­tigten 20 Stunden Gelegenhei­t, sich einzutrage­n.

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Foto: leit Im Apfeldorfe­r Rathaus können sich Bürger an vier Stunden eintragen.

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