Zu wenig Zeit?
Große Unterschiede bei den Eintragungszeiten in den Gemeinden
Apfeldorf/Reichling Vergleichsweise wenige Unterstützer hat das Volksbegehren „Rettet die Bienen“bislang unter anderem in Apfeldorf gefunden. Ob es an den Eintragungszeiten im dortigen Rathaus liegt? Das fragte sich jetzt ein LT-Leser. Denn: Während der 14-tägigen Eintragungsfrist können sich Unterstützer im Apfeldorfer Rathaus nur an vier Stunden eintragen.
Das Landberger Tagblatt hat im Landratsamt nachgefragt, welche Mindestzeiten gewährleistet sein müssen. Ergebnis: Die vier Stunden in Apfeldorf sind rechtlich in Ordnung und ohnehin schon ein Service, der über die Mindeststandards hinausgeht. Zwar müssen auch Gemeinden, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind (Apfeldorf gehört zur VG Reichling) eigene Eintragungsbezirke bilden, doch diese müssen örtlich nicht in der Gemeinde selber angesiedelt sein, sondern es genüge auch eine Eintragungsmöglichkeit am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft, erklärt Maximilian Schuler von der Rechtsaufsicht im Landratsamt. So sei es in der Landeswahlordnung und in der dazugehörigen Vollzugsbekanntmachung geregelt.
Der zusätzliche Vor-Ort-Service mit Öffnungszeiten in den örtlichen Gemeindekanzleien ist in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling recht unterschiedlich ausgeprägt, wie aus der Bekanntmachung der VG hervorgeht: Apfeldorf bietet vier Stunden Eintragungszeit, in Kinsau sind es 13, in Rott sieben, in Thaining 14 und in Vilgertshofen haben die Wahlberechtigten 20 Stunden Gelegenheit, sich einzutragen.