Union mahnt bei schnellem Internet zur Eile
Im März werden die Lizenzen für 5G-Frequenzen vergeben. Doch in der Politik herrscht noch Unklarheit, wie auch ländliche Regionen profitieren können. Der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange will aufs Tempo drücken
Berlin Irgendwann wird es in Deutschland flächendeckend den 5G-Mobilfunkstandard geben – die im Zeitalter der Digitalisierung entscheidende Frage ist jedoch, wann. Um das schnelle Internet auch auf dem Land zu etablieren, setzt die Bundesregierung auf das lokale Roaming. Union und SPD können sich allerdings bislang nicht auf einen Weg dahin einigen. CDU/CSUFraktionsvize Ulrich Lange drängte am Montag deshalb zur Eile. Abwarten und Taktieren führe nicht dazu, „dass da draußen beim Bürger Mobilfunkmasten errichtet werden“, erklärte der Nördlinger CSUAbgeordnete.
Für die zweite Märzhälfte ist – so anhängige Klagen den Zeitpunkt nicht verzögern – die Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen geplant. Neue Vergaberegeln der Bundesnetzagentur sollen dafür sorgen, dass dabei nahezu die gesamte Bevölkerung versorgt wird und es zuverlässigen Mobilfunk entlang der Verkehrswege gibt. Bei allen Bemühungen bleibt jedoch das Problem bestehen, dass die Versorgung auf dem Land schleppender vorangeht als in den Ballungsräumen. Denn für die drei großen Netzbetreiber Tele- fónica, Telekom und Vodafone lohnt sich das Geschäft auf dem platten Land kaum, weil die Investitionen hoch und die Einnahmen vergleichsweise niedrig sind.
Die Einführung des lokalen Roamings scheint da die einfachste Lösung zu sein: Dort, wo es nur einen Anbieter gibt, soll dieser sein Netz für die Konkurrenz und deren Kunden öffnen. Eine freiwillige Umsetzung scheitert derzeit aber Widerstand der Netzbetreiber, die Kosten und Wettbewerbsnachteile gleichermaßen fürchten.
Die Regierung denkt deshalb laut über eine Verpflichtung zum lokalen Roaming als letzte Konsequenz nach. Die Bundesnetzagentur soll die Möglichkeit bekommen, dies in Ausnahmefällen anzuordnen. Rechtlich ist das machbar, wie ein Gutachten von Professor Jürgen Kühling von der Uni Regensburg zeigt, das unserer Redaktion vorliegt. Das Problem dabei ist jedoch, vereinfacht ausgedrückt, dass die Mobilfunkanbieter für die laufende 5G-Versteigerung wissen müssen, was die Politik von ihnen will. Dabei geht es um Rechtssicherheit, wie es auch schon die Bundesnetzagentur anmahnte, aber auch um den Kostenrahmen. Die Zeit drängt also.
Eine entsprechende Regelung zur Änderung des Telekommunikatiam onsgesetzes (TKG) hätte eigentlich vergangene Woche im Kabinett beraten werden sollen. Wie aus Regierungskreisen verlautete, legte jedoch das SPD-geführte Finanzministerium zur Überraschung der CDU/CSU-geführten Ministerien für Wirtschaft sowie Verkehr und digitale Infrastruktur kurzfristig sein Veto ein.
Am Mittwoch steht zum Thema eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Verkehr und Infrastruktur an. Juristische und technische Fragen werden dabei besprochen, zu viel Zeit sollte sich die Regierung nach Einschätzung von UnionsFraktionsvize Lange nicht geben. Ohne rechtliche Klarheit drohe eine „jahrelange Hängepartie – schlimmstenfalls vielleicht sogar bis zum Jahr 2025“, mahnte der CSUPolitiker mit Blick auf die dann anstehende nächste Frequenzvergabe. „Die Bedenkenträger sollten zügig in den Handlungsmodus wechseln und nicht länger auf der Bremse stehen“, forderte Lange.
5G ist die fünfte Generation des Mobilfunks. Es bietet nicht nur Höchstgeschwindigkeiten bis zu zehn Gigabit pro Sekunde. Die Technik erlaubt auch ein viel höheres Datenvolumen pro Quadratkilometer je Mobilfunkstation.