Die Frage ist zu unbestimmt
Stadt: Bürgerbegehren ist unzulässig
Landsberg Was ist unter einem „Wohnbauprojekt“zu verstehen? Handelt es sich um ein Bauleitplanverfahren oder um eine Baugenehmigung bei bestehendem Baurecht? Ab wann ist ein Wohnbauprojekt „groß“? Was bedeutet auf den sozialen Wohnungsbau und das Einheimischenmodell beschränkt bleiben? Was versteht man unter einem „Verkehrskonzept“? Handelt es sich dabei um den von der Stadt im Rahmen des Flächennutzungsplans in Auftrag gegebenen Verkehrsentwicklungsplan? Wann ist ein Verkehrskonzept „schlüssig und nachhaltig“? Wer entscheidet das?
Diese und andere Fragen wirft das Bürgerbegehren „Erst den Verkehr planen, dann bauen“in der Stadtverwaltung, der Rechtsaufsicht im Landratsamt und der Regierung von Oberbayern auf. Die Schlussfolgerung in den Amtsstuben: Die Frage, über die die Bürger entscheiden sollen, sei zu unbestimmt und damit nicht zulässig. Mit dieser Feststellung der Rechtsaufsicht geht die Stadtverwaltung in die Stadtratssitzung am heutigen Mittwoch ab 19 Uhr, in der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden soll.
Ein weiteres Thema ist die Frage, wie in Sachen Stadt- und Verkehrsentwicklung weiter vorgegangen werden soll. Außerdem geht es um die Erneuerung des Kunstrasenund Hartplatzes am Sportzentrum.
Bereits um 18 Uhr trifft sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu einer Sitzung.